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   OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07   

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OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07 (https://dejure.org/2007,1531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.04.2007 - 17 U 1/07 (https://dejure.org/2007,1531)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. April 2007 - 17 U 1/07 (https://dejure.org/2007,1531)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückerstattung von Leistungen auf ein Darlehen zur Finanzierung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Bereicherungsansprüche wegen Nichtigkeit der Treuhandvollmacht; Maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen der ...

  • Judicialis

    BGB § 195; ; BGB § 199 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 195; BGB § 199 Abs. 1
    Verjährung in Anlagefällen mit nichtiger Treuhandvollmacht beginnt auch für einen Durchschnittsanleger regelmäßig bis Ende 2002

  • RA Kotz

    Immobilienfond - Rückerstattung von Leistungen auf ein Darlehen

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 195 § 199 Abs. 1
    Verjährungsbeginn des Rückforderungsanspruchs eines nicht fachkundigen Anlegers bei Unkenntnis der BGH-Rechtsprechung zur Nichtigkeit der Treuhandvollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Wann ist von grob fahrlässiger Unkenntnis eines Anlegers vom Bestehen seines Rückforderungsanspruchs gegenüber der finanzierenden Bank auszugehen?

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn in Anleger-Treuhand-Fällen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verjährungsbeginn in Anleger-Treuhand-Fällen

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 195, 199 Abs. 1
    Zur Frage der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis eines Anlegers von anspruchsbegründenden Umständen bei einer kreditfinanzierten Immobilienfondsanlage

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Anlagefälle mit Treuhandvollmacht: Verjährung der Rückforderungsansprüche beginnt spätestens Ende 2002

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Verjährungsbeginn in Anlagefällen mit nichtiger Treuhandvollmacht

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zur Frage der Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis eines Anlegers von anspruchsbegründenden Umständen bei einer kreditfinanzierten Immobilienfondsanlage

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Zum Verjährungsbeginn in Anlagefällen mit Treuhandvollmacht

Besprechungen u.ä. (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 262
  • WM 2007, 1514
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 320/05

    Finanzierter Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Unwirksamkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Auch wenn ein Anleger nicht zu dem fachkundigen Personenkreis gehört, dem durch Veröffentlichungen in juristischen Fachzeitschriften die BGH-Rechtsprechung im Jahre 2001 zur Nichtigkeit der Treuhandvollmacht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetzes zeitnah bekannt geworden ist, kann regelmäßig von seiner Kenntnis oder zumindest von seiner grob fahrlässigen Unkenntnis der anspruchsbegründenden Umstände und damit von dem Beginn der Verjährung seines Rückforderungsanspruchs jedenfalls bis zum 31.12.2002 ausgegangen werden (Weiterführung des Senatsurteils vom 18.7.2006 -- 17 U 320/05, ZIP 2006, 1855).

    b) Der Senat hat bereits entschieden, dass regelmäßig für einen Durchschnittsanleger jedenfalls bis zum Jahresende 2001 noch nicht von einer Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis der für einen Rückabwicklungsanspruch maßgeblichen Umstände ausgegangen werden kann (Senat, ZIP 2006, 1855 = OLGR 2006, 755 und Senat, Urteil vom 23.2.2007 - 17 U 65/06, zur Veröffentlichung bestimmt).

  • BGH, 25.02.1999 - IX ZR 30/98

    Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen bei nicht geklärter Notarhaftung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Soweit die Beklagte jedoch - unter Berufung auf BGH NJW 1999, 2041, 2042 - die Rechtsauffassung entwickelt, nach der höchstrichterlichen Entscheidung dieser Rechtsfrage im Jahre 2001 genüge für den Beginn der Verjährungsfrist die bloße Tatsachenkenntnis in Bezug auf den streitbefangenen Darlehensvertrag und den Inhalt der aus Rechtsgründen unwirksamen notariellen Treuhandvollmacht, ist ihr jedoch nicht zu folgen.

    Der vom BGH NJW 1999, 2041 entschiedene Fall betraf lediglich die Frage der für den Verjährungsbeginn erforderlichen Kenntnis der Person des Ersatzpflichtigen.

  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 52/03

    Zustandekommen eines Darlehensvertrages im Rahmen eines finanzierten Beitritts zu

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Darunter befanden sich auch die Verfahren 17 U 52/03 (LG MA 8 O 272/02) und 17 U 53/03 (LG MA 8 O 394/02).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Daran ist zunächst richtig, dass vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der sog. Notarentscheidung vom 28.9.2000 (BGHZ 145, 265) kein Beteiligter einen Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Treuhandvollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz erkennen konnte und deshalb vor der Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2001 (BGH WM 2001, 2260 = NJW 2002, 66) die Verjährung nicht beginnt, weil niemand davon ausgehen konnte, dass Bereicherungsansprüche wegen der Nichtigkeit der Treuhandvollmacht bestehen.
  • BGH, 11.10.2001 - III ZR 182/00

    Rechtsfolgen der Nichtigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages zur Abwicklung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Daran ist zunächst richtig, dass vor der Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der sog. Notarentscheidung vom 28.9.2000 (BGHZ 145, 265) kein Beteiligter einen Verstoß des Geschäftsbesorgungsvertrages und der Treuhandvollmacht gegen das Rechtsberatungsgesetz erkennen konnte und deshalb vor der Leitsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.10.2001 (BGH WM 2001, 2260 = NJW 2002, 66) die Verjährung nicht beginnt, weil niemand davon ausgehen konnte, dass Bereicherungsansprüche wegen der Nichtigkeit der Treuhandvollmacht bestehen.
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Die Begründung des Landgerichts trägt den Urteilsausspruch schon deswegen nicht, weil - wie die Berufung mit Recht geltend macht - für das Vorliegen der subjektiven Voraussetzungen der Verjährung gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BGH, Urt. vom 23.1.2007 - XI ZR 44/06) mit Rücksicht auf die erst im Jahr 2006 eingelegte Klage nicht auf den 31.12.2001, sondern auf den 31.12.2002 abzustellen ist.
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2004 - 17 U 53/03

    Wirksamkeit eines im Jahre 1995 zur Finanzierung eines Fondsbeitritts durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Darunter befanden sich auch die Verfahren 17 U 52/03 (LG MA 8 O 272/02) und 17 U 53/03 (LG MA 8 O 394/02).
  • BGH, 14.05.2002 - XI ZR 155/01

    Rechtsfolgen einer unwirksamen Vollmachterteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Dies auch im Zusammenhang mit weiteren Leitsatzentscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 14.5.2002 (z.B. XI ZR 155/01, WM 2002, 1273 = NJW 2002, 2325).
  • BGH, 19.02.1963 - VI ZR 85/62
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Demgegenüber verweist die Beklagte mit Recht darauf, dass die Frage des Verjährungsbeginns bei Kenntnis bzw. grobfahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen unabhängig davon zu beurteilen ist, ob dem Schuldner Gegenrechte zustehen (BGH NJW 1963, 1103, 1104; BGH NJW 1993, 2614 zu § 852 a.F.).
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 1/07
    Demgegenüber verweist die Beklagte mit Recht darauf, dass die Frage des Verjährungsbeginns bei Kenntnis bzw. grobfahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen unabhängig davon zu beurteilen ist, ob dem Schuldner Gegenrechte zustehen (BGH NJW 1963, 1103, 1104; BGH NJW 1993, 2614 zu § 852 a.F.).
  • OLG Karlsruhe, 23.02.2007 - 17 U 65/06

    Beginn der kenntnisabhängigen Regelverjährungsfrist in den Fällen unwirksamer

  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 263/07

    Beginn der Verjährung bei unsicherer und zweifelhafter Rechtslage

    Das Berufungsgericht (WM 2007, 1514) hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt:.
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 492/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Selbst wenn man jetzt noch weiter berücksichtigt (so die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH), dass die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis von den anspruchbegründeten Tatsachen - erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs bekannt geworden sind und somit der Beginn der Verjährung gehemmt gewesen ist, so ist der erkennende Senat doch der Auffassung, dass Anlegerkreisen die Unwirksamkeit der Darlehens- und sonstigen Verträge durch die Berichterstattung über die Rechtsprechungsänderung und über die sog. Schrottimmobilien in den Printmedien wie Tageszeitung und Zeitschriften wie z. B. "Capital" oder im Fernsehen sehr bald bekannt geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 17. April 2007 17 U 1/07).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 493/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Selbst wenn man jetzt noch weiter berücksichtigt (so die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH), dass die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis von den anspruchbegründeten Tatsachen - erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs bekannt geworden sind und somit der Beginn der Verjährung gehemmt gewesen ist, so ist der erkennende Senat doch der Auffassung, dass Anlegerkreisen die Unwirksamkeit der Darlehens- und sonstigen Verträge durch die Berichterstattung über die Rechtsprechungsänderung und über die sog. Schrottimmobilien in den Printmedien wie Tageszeitung und Zeitschriften wie z. B. "Capital" oder im Fernsehen sehr bald bekannt geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 17. April 2007 17 U 1/07).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 494/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Selbst wenn man jetzt noch weiter berücksichtigt (so die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH), dass die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis von den anspruchbegründeten Tatsachen - erst zu einem späteren Zeitpunkt dem den Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs bekannt geworden sind und somit der Beginn der Verjährung gehemmt gewesen ist, so ist der erkennende Senat doch der Auffassung, dass Anlegerkreisen die Unwirksamkeit der Darlehens- und sonstigen Verträge durch die Berichterstattung über die Rechtsprechungsänderung und über die sog. Schrottimmobilien in den Printmedien wie Tageszeitung und Zeitschriften wie z. B. "Capital" oder im Fernsehen sehr bald bekannt geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 17. April 2007 17 U 1/07).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 490/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Selbst wenn man jetzt noch weiter berücksichtigt (so die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH), dass die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis von den anspruchbegründeten Tatsachen - erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs bekannt geworden sind und somit der Beginn der Verjährung gehemmt gewesen ist, so ist der erkennende Senat doch der Auffassung, dass Anlegerkreisen die Unwirksamkeit der Darlehens- und sonstigen Verträge durch die Berichterstattung über die Rechtsprechungsänderung und über die sog. Schrottimmobilien in den Printmedien wie Tageszeitung und Zeitschriften wie z. B. "Capital" oder im Fernsehen sehr bald bekannt geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 17. April 2007 17 U 1/07).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 491/06

    Rückstellungsbildung wegen drohender Inanspruchnahme aus der Vermittlung von

    Selbst wenn man jetzt noch weiter berücksichtigt (so die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH), dass die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis von den anspruchbegründeten Tatsachen - erst zu einem späteren Zeitpunkt dem Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs bekannt geworden sind und somit der Beginn der Verjährung gehemmt gewesen ist, so ist der erkennende Senat doch der Auffassung, dass Anlegerkreisen die Unwirksamkeit der Darlehens- und sonstigen Verträge durch die Berichterstattung über die Rechtsprechungsänderung und über die sog. Schrottimmobilien in den Printmedien wie Tageszeitung und Zeitschriften wie z. B. "Capital" oder im Fernsehen sehr bald bekannt geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 17. April 2007 17 U 1/07).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.2009 - 6 K 495/06

    Verbindlichkeiten des Veräußerers sog. Schrottimmobilien wegen

    Selbst wenn man jetzt noch weiter berücksichtigt (so die Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des BGH), dass die subjektiven Voraussetzungen des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB - Kenntnis von den anspruchbegründeten Tatsachen - erst zu einem späteren Zeitpunkt dem den Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs bekannt geworden sind und somit der Beginn der Verjährung gehemmt gewesen ist, so ist der erkennende Senat doch der Auffassung, dass Anlegerkreisen die Unwirksamkeit der Darlehens- und sonstigen Verträge durch die Berichterstattung über die Rechtsprechungsänderung und über die sog. Schrottimmobilien in den Printmedien wie Tageszeitung und Zeitschriften wie z. B. "Capital" oder im Fernsehen sehr bald bekannt geworden ist (vgl. auch OLG Karlsruhe Urteil vom 17. April 2007 17 U 1/07).
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