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   OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11   

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https://dejure.org/2011,10959
OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11 (https://dejure.org/2011,10959)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2011 - 12 U 45/11 (https://dejure.org/2011,10959)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 12 U 45/11 (https://dejure.org/2011,10959)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Zulässigkeit einer Verweisung

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 2 ; VVG § 172 Abs. 3
    Die Anforderungen an eine Verweisungstätigkeit sind den jeweils vereinbarten Bedingungen zu entnehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 172 Abs. 3
    Zulässigkeit der Verweisung in der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Invaliditätsrente trotz besser bezahlter anderer Tätigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1165
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.12.1996 - IV ZR 238/95

    Leistungsfreiheit des Versicherers im Hinblick auf neu erworbene berufliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Maßgeblich für den nach alledem notwendigen Vergleich der für die beiden Tätigkeiten vorausgesetzten Ausbildungen ist der vom Kläger bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf in seiner konkreten Tätigkeitsausgestaltung (vgl. BGH VersR 1993, 953; 1997, 436).

    Durch diesen Charakter werden aber auch die Kenntnisse und Fähigkeiten und damit die Ausbildung bestimmt, welche eine ordnungsgemäße und sachgerechte Ausübung der Tätigkeit voraussetzt (vgl. BGH VersR 1997, 436).

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. Senat VersR 2010, 1213; BGH VersR 2003, 236).

    b) Ausgangspunkt der Auslegung ist der Klauselwortlaut (vgl. BGH VersR 2003, 236).

  • OLG Nürnberg, 26.03.1998 - 8 U 1935/97

    Ausschluß der Verweisung auf einen vergleichbaren Beruf in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Anlass, die vorliegende Verweisungsklausel im von der Beklagten in Anspruch genommenen weiteren Sinn zu verstehen, besteht für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer, dem regelmäßig weder die anderslautenden Klauseln (vgl. Beckmann/Matusche-Beckmann - Beckmann , Versicherungsrechts-Handbuch, 1. Aufl. 2004, § 10 Rn. 168) noch überhaupt die verschiedenen Möglichkeiten der bedingungsgemäßen Verweisung in einen Vergleichsberuf (vgl. auch OLG Nürnberg OLGR 1998, 215) bekannt sind und die er auch nicht kennen muss, dagegen nicht.
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Da der Kläger diese Tätigkeit bereits ausübt, ist es an ihm, die konkreten Umstände darzulegen und gegebenenfalls zu belegen, warum sie diesen bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügt (vgl. BGH NJW-RR 2003, 383).
  • BGH, 19.05.1993 - IV ZR 80/92

    Gewährung von Rentenzahlungen und Freistellung von der Prämienzahlungspflicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Maßgeblich für den nach alledem notwendigen Vergleich der für die beiden Tätigkeiten vorausgesetzten Ausbildungen ist der vom Kläger bei Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübte Beruf in seiner konkreten Tätigkeitsausgestaltung (vgl. BGH VersR 1993, 953; 1997, 436).
  • OLG Karlsruhe, 18.02.2010 - 12 U 167/09

    Rohbauversicherung in der Wohngebäudeversicherung: Versicherungswert für einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. Senat VersR 2010, 1213; BGH VersR 2003, 236).
  • OLG Frankfurt, 21.11.1985 - 15 U 107/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Die Invaliditäts-Zusatzversicherung ist nicht als Schadensversicherung ausgestaltet, sondern als Summenversicherung (vgl. BGH VersR 1986, 1113; OLG Frankfurt VersR 1987, 349).
  • OLG Hamm, 16.06.1999 - 20 U 32/99

    Begriff der Invalidität in der Invaliditätszusatzversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11
    Die zwischen den Parteien bestehende Invaliditäts-Zusatzversicherung bietet dem Versicherten - wie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Schutz vor der gesundheitsbedingten Unfähigkeit, den Beruf oder eine Vergleichstätigkeit ausüben zu können (vgl. OLG Hamm RuS 2000, 37; Benkel/Hirschberg - Benkel , ALB/BUZ, 2. Aufl. 2011, § 2 BUZ 2008 Rn. 36).
  • OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an

    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

    Wie bereits dargelegt, sind Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die vorliegende Klausel so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

  • OLG Celle, 22.05.2017 - 8 U 59/17

    BU-Versicherung -Zumutbarkeitsprüfung für Verweisungsberuf

    Übt der Versicherungsnehmer eine Vergleichstätigkeit aber tatsächlich aus, muss er auch darlegen, dass und warum er die Tätigkeit (eigentlich) nicht ausüben kann oder warum sie sonst den bedingungsgemäßen Anforderungen an eine Vergleichstätigkeit nicht genügt (vgl. BGH VersR 2000, 349; BGH VersR 1995, 159; OLG Karlsruhe VersR 2011, 1165; OLG Düsseldorf RuS 2011, 524; OLG Hamm ZfSch 2007, 582).
  • LG Mannheim, 11.10.2012 - 10 O 45/11

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung auf andere Tätigkeit und

    Hinzu kommt, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die Einkommenseinbuße des Versicherten ersetzt, sondern als Summenversicherung eine im Voraus vertraglich vereinbarte Leistung erbringt (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2011, 12 U 45/11, unter II. 5.).

    Ob die Versicherungsleistung mangels eines konkreten Schadens zu einer Bereicherung des Versicherten führt oder nicht, ist unerheblich (OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.05.2011, 12 U 45/11, unter II. 5. m.w.N.).

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