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   OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10   

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https://dejure.org/2011,29337
OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10 (https://dejure.org/2011,29337)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.05.2011 - 3 Ws 215/10 (https://dejure.org/2011,29337)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Mai 2011 - 3 Ws 215/10 (https://dejure.org/2011,29337)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geeignetheit eines disziplinarrechtlichen Untersuchungsführers als zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle i.S.d. § 153 StGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 153; BDG § 25
    Begriff der "zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • strafrecht-bundesweit.de (Kurzmitteilung)

    Ermittlungsführer im Disziplinarverfahren ist keine "zur eidlichen Vernehmung zuständige Stelle" im Sinne von § 153 StGB

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10
    Nach der nahezu einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. nur BVerfG, NJW 2000, 1027; NStZ-RR 2005, 176) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfährt, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere - dem Antrag gegebenenfalls als Anlagen beigefügte oder in diesem in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rdnr. 27).

    Diese Zulässigkeitsvoraussetzung ist unter Berücksichtigung der durch das Bundesverfassungsgericht (NStZ-RR 2005, 176) eingeschränkten Darlegungspflichten bei Fällen offenkundiger Fristwahrung noch erfüllt.

  • BVerfG, 28.11.1999 - 2 BvR 1339/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 S 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überdehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 3 Ws 215/10
    Nach der nahezu einhelligen Auslegung, die die Formvorschrift des § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. nur BVerfG, NJW 2000, 1027; NStZ-RR 2005, 176) - durch die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte erfährt, muss bereits das Vorbringen in der Antragsschrift selbst den Senat in die Lage versetzen, ohne Rückgriff auf die Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft oder andere - dem Antrag gegebenenfalls als Anlagen beigefügte oder in diesem in Bezug genommene - Schriftstücke eine Schlüssigkeitsprüfung hinsichtlich der Erfolgsaussichten des Antrags in formeller und materieller Hinsicht vorzunehmen (vgl. auch Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 172 Rdnr. 27).
  • BVerwG, 21.09.2022 - 2 WDB 1.22

    1. Die Anhörung der Vertrauensperson kann im einfachen Disziplinarverfahren vom

    Eine unwahre Aussage vor der Wehrdisziplinaranwaltschaft begründet keinen strafbaren Verstoß gegen § 153 StGB, weil sie nicht zu eidlichen Vernehmungen berechtigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 3 Ws 215/10 - NStZ-RR 2012, 11 = juris Rn. 14).
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