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   OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16   

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https://dejure.org/2016,24995
OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16 (https://dejure.org/2016,24995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.08.2016 - 2 Ws 261/16 (https://dejure.org/2016,24995)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. August 2016 - 2 Ws 261/16 (https://dejure.org/2016,24995)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Verletzten gegen die Feststellung des staatlichen Auffangrechtserwerbs; Voraussetzungen und materiell-rechtliche Grundlagen des staatlichen Auffangrechtserwerbs gem. § 111i StPO

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 111i Abs 2 StPO, § 111i Abs 3 StPO, § 111i Abs 5 S 1 StPO, § 73 StGB
    Beschlagnahme: Voraussetzungen und materiell-rechtliche Grundlagen des staatlichen Auffangrechtserwerbs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Verletzten gegen die Feststellung des staatlichen Auffangrechtserwerbs; Voraussetzungen und materiell-rechtliche Grundlagen des staatlichen Auffangrechtserwerbs gem. § 111i StPO

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde des Verletzten gegen die Feststellung des staatlichen Auffangrechtserwerbs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2017, 247
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.02.2008 - 4 StR 502/07

    Keine Verlängerung der Rückgewinnungshilfe und kein Auffangrechtserwerb des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16
    Damit fehlt es an der erforderlichen materiell-rechtlichen Grundlage für einen staatlichen Auffangrechtserwerb nach § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO gegenüber der H. S. A. (vgl. BGH, NJW 2008, 1093, 1094; NJW 2010, 1685, 1686; OLG Celle, NStZ-RR 2011, 343, 344; Rogall, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 111i Rn. 18).

    Zwar ist § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO auf vor dessen Inkrafttreten begangene Straftaten nicht anwendbar (BGH, NJW 2008, 1093 f.; Beschluss vom 18.12.2008, 3 StR 460/08).

    Er hindert nicht die Feststellung nach § 111i Abs. 6 Satz 1 StPO, die einen (rechtskräftigen) Ausspruch nach § 111i Abs. 2 StPO voraussetzt, ohne dessen rechtliche Voraussetzungen einer (erneuten) Prüfung unterziehen zu müssen, und der ohnehin eine lediglich deklaratorische Bedeutung zukommt (vgl. BGH, NJW 2008, 1093, 1094; Spillecke, in: KK-StPO, 7. Auflage 2013, § 111i Rn. 23).

  • OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11

    Mitteilung an die Verletzten als Voraussetzung an den Eintritt und Umfang des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16
    Damit fehlt es an der erforderlichen materiell-rechtlichen Grundlage für einen staatlichen Auffangrechtserwerb nach § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO gegenüber der H. S. A. (vgl. BGH, NJW 2008, 1093, 1094; NJW 2010, 1685, 1686; OLG Celle, NStZ-RR 2011, 343, 344; Rogall, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 111i Rn. 18).

    Auf diesen Fristablauf hätten etwaige Versäumnisse hinsichtlich der gebotenen Unverzüglichkeit der Geschädigtenbenachrichtigungen nach § 111e Abs. 3, Abs. 4, § 111i Abs. 4 StPO keine Auswirkungen (vgl. OLG Celle, NStZ-RR 2011, 343, 344; Rogall, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 111i Rn. 35).

  • OLG Hamm, 03.12.2015 - 5 Ws 219/15

    Umfang des staatlichen Rechtserwerbs drei Jahre nach Rechtskraft des Urteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16
    Das Fehlen einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 3 StPO in dem Urteil kann durch die bloße Aufrechterhaltung von Sicherungsmaßnahmen, die das Landgericht Freiburg durch Beschlüsse vom 27.11.2008 und 09.06.2010 in Anwendung des § 111i Abs. 3 Satz 1 StPO ausgesprochen hat, nicht ersetzt werden (ebenso OLG Hamm, NZI 2016, 322 f., für die Bezeichnung von Vermögenswerten gemäß § 111i Abs. 3 Satz 3 StPO; vgl. auch Bittmann, NStZ 2015, 1, 2).

    Eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 6 Satz 1 StPO hinsichtlich der Vermögenswerte der H. S. A. kommt daher nicht in Betracht (vgl. zu einer gleichgelagerten Konstellation jüngst auch OLG Hamm, NZI 2016, 322 f.).

  • BGH, 17.02.2010 - 2 StR 524/09

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (Rückgewinnungshilfe; Aufnahme in die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16
    Auch ist vorliegend nicht der Fall gegeben, in dem eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 Satz 2 StPO zwar ausdrücklich getroffen wird, dies aber rechtsformfehlerhaft nicht in dem Urteil, sondern in einem mit dem Urteil verkündeten Beschluss erfolgt (vgl. insoweit BGH, NJW 2010, 1685, 1686).

    Damit fehlt es an der erforderlichen materiell-rechtlichen Grundlage für einen staatlichen Auffangrechtserwerb nach § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO gegenüber der H. S. A. (vgl. BGH, NJW 2008, 1093, 1094; NJW 2010, 1685, 1686; OLG Celle, NStZ-RR 2011, 343, 344; Rogall, in: SK-StPO, 5. Auflage 2016, § 111i Rn. 18).

  • BGH, 03.11.2005 - 3 StR 183/05

    Verfall (unmittelbar erlangter Vermögensvorteil)

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16
    Es fehlt an der gemäß § 111i Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 StPO für einen staatlichen Rechtserwerb unabdingbaren Feststellung in dem landgerichtlichen Urteil vom 27.11.2008, dass der Verurteilte oder ein anderer im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB diese Gegenstände entweder gemäß § 73 Abs. 1 StGB unmittelbar aus einer Straftat oder gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB als Surrogat eines unmittelbar aus einer Straftat erlangten Gegenstands erlangt hat (zum Unmittelbarkeitserfordernis BGH, NStZ 2006, 334, 335; KG, Beschluss vom 01.03.2016, 4 Ws 6/16).
  • KG, 01.03.2016 - 4 Ws 6/16

    Dinglicher Arrest: Umfang der Überprüfung durch das Beschwerdegericht;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16
    Es fehlt an der gemäß § 111i Abs. 2 Satz 2, Abs. 5 Satz 1 StPO für einen staatlichen Rechtserwerb unabdingbaren Feststellung in dem landgerichtlichen Urteil vom 27.11.2008, dass der Verurteilte oder ein anderer im Sinne von § 73 Abs. 3 StGB diese Gegenstände entweder gemäß § 73 Abs. 1 StGB unmittelbar aus einer Straftat oder gemäß § 73 Abs. 2 Satz 2 StGB als Surrogat eines unmittelbar aus einer Straftat erlangten Gegenstands erlangt hat (zum Unmittelbarkeitserfordernis BGH, NStZ 2006, 334, 335; KG, Beschluss vom 01.03.2016, 4 Ws 6/16).
  • BGH, 18.12.2008 - 3 StR 460/08

    Rückgewinnungshilfe (Absehen vom Verfall wegen vorrangiger Ansprüche des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.08.2016 - 2 Ws 261/16
    Zwar ist § 111i Abs. 5 Satz 1 StPO auf vor dessen Inkrafttreten begangene Straftaten nicht anwendbar (BGH, NJW 2008, 1093 f.; Beschluss vom 18.12.2008, 3 StR 460/08).
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