Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,17223
OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85 (https://dejure.org/1985,17223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17.10.1985 - 3 Ss 127/85 (https://dejure.org/1985,17223)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 17. Oktober 1985 - 3 Ss 127/85 (https://dejure.org/1985,17223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1985,17223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    In Abwesenheit des Angeklagten vorgenommene Durchsuchung seiner Haftzelle; Verstoß gegen den Anspruch eines Angeklagten auf ein faires Verfahren und auf verfahrensrechtliche Waffengleichheit im Verhältnis zum Staatsanwalt; Schwierigkeiten eines Verfahrens im Hinblick auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1986, 10
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Bei der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips führt jedoch nicht jede Verletzung dieses Prinzips unmittelbar und ohne weiteres zum Entstehen eines Verfahrenshindernisses (BGHSt 32, 345; BGH NJW 1984, 1907 [BGH 09.12.1983 - 2 StR 452/83]), sondern allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen, bei denen rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse mißachtet wurden und das Strafverfahrensrecht darüber hinaus keine anderweitige Möglichkeit der Verfahrensbeendigung zur Verfügung stellt (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).

    Denn dieser Umstand wäre keinesfalls als so schwerwiegend zu qualifizieren, daß er dem Verfahren in seiner Gesamtheit entgegenstünde (BGH NJW 1984, 1907 [BGH 09.12.1983 - 2 StR 452/83]).

  • BGH, 23.05.1984 - 1 StR 148/84

    Tatprovokation polizeilicher Lockspitzel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Bei der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips führt jedoch nicht jede Verletzung dieses Prinzips unmittelbar und ohne weiteres zum Entstehen eines Verfahrenshindernisses (BGHSt 32, 345; BGH NJW 1984, 1907 [BGH 09.12.1983 - 2 StR 452/83]), sondern allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen, bei denen rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse mißachtet wurden und das Strafverfahrensrecht darüber hinaus keine anderweitige Möglichkeit der Verfahrensbeendigung zur Verfügung stellt (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).

    Von dieser Verpflichtung kann der Staat in aller Regel nicht durch das Fehl verhalten einzelner in seinem Namen Handelnder freigestellt oder an ihrer Erfüllung gehindert werden (BGHSt 32, 345; BGH, Urteil vom 23.7.1985 a.a.O.).

  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Denn Schwierigkeiten eines Verfahrens, mögen sie auch unüberwindbar erscheinen und Zweifel an seiner Durchführbarkeit wecken, begründen kein Verfahrenshindernis (BGH, Urteil vom 23.7.1985 - 5 StR 166/85 -).

    Von dieser Verpflichtung kann der Staat in aller Regel nicht durch das Fehl verhalten einzelner in seinem Namen Handelnder freigestellt oder an ihrer Erfüllung gehindert werden (BGHSt 32, 345; BGH, Urteil vom 23.7.1985 a.a.O.).

  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Diese hätte sogar ergehen können, ohne daß die Angeklagten vorher dazu gehört worden wären (BVerfG NJW 1979, 154, 155 [BVerfG 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76]).
  • LG Bonn, 01.07.1980 - 37 Qs 57/80
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Ein mit rechtsstaatlichen Erfordernissen schlechterdings nicht mehr zu vereinbarender und somit dem Verfahren in seiner Gesamtheit entgegenstehender Umstand könnte hierin aber nicht gesehen werden, zumal einer gezielten und damit unzulässigen Suche nach Beweismitteln durch die Annahme eines Verwertungsverbotes hinsichtlich der auf diese Weise sichergestellten Beweismittel ausreichend hätte Rechnung getragen werden können (vgl. KK StPO § 108 Rdnr. 1; LG Bonn NJW 1981, 292 [LG Bonn 01.07.1980 - 37 Qs 57/80]; LG Bremen wistra 1984, 241).
  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Zwar zählt das Recht auf ein faires Verfahren mit dem hieraus herzuleitenden Verlangen nach verfahrensrechtlicher Waffengleichheit von Ankläger und Beschuldigten zu den wesentlichen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Verfahrens (BVerfGE 38, 105).
  • OLG Stuttgart, 27.08.1984 - 4 VAs 24/84

    Art und Weise einer bereits abgeschlossenen Durchsuchung eines Haftraumes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Sie hatten deshalb nach § 106 Abs. 1 StPO kein Recht, der Durchsuchung ihrer Hafträume beiwohnen zu dürfen (OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 191; OLG Stuttgart NStZ 1984, 574).
  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Bei der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips führt jedoch nicht jede Verletzung dieses Prinzips unmittelbar und ohne weiteres zum Entstehen eines Verfahrenshindernisses (BGHSt 32, 345; BGH NJW 1984, 1907 [BGH 09.12.1983 - 2 StR 452/83]), sondern allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen, bei denen rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse mißachtet wurden und das Strafverfahrensrecht darüber hinaus keine anderweitige Möglichkeit der Verfahrensbeendigung zur Verfügung stellt (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • BVerfG, 24.11.1983 - 2 BvR 121/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung bei überlanger Dauer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Bei der Weite und Unbestimmtheit des Rechtsstaatsprinzips führt jedoch nicht jede Verletzung dieses Prinzips unmittelbar und ohne weiteres zum Entstehen eines Verfahrenshindernisses (BGHSt 32, 345; BGH NJW 1984, 1907 [BGH 09.12.1983 - 2 StR 452/83]), sondern allenfalls in extrem gelagerten Ausnahmefällen, bei denen rechtsstaatlich unverzichtbare Erfordernisse mißachtet wurden und das Strafverfahrensrecht darüber hinaus keine anderweitige Möglichkeit der Verfahrensbeendigung zur Verfügung stellt (BVerfGE 57, 250 [BVerfG 26.05.1981 - 2 BvR 215/81]; BVerfG NJW 1984, 967 [BVerfG 24.11.1983 - 2 BvR 121/83]).
  • OLG Frankfurt, 07.12.1981 - 3 Ws 762/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.10.1985 - 3 Ss 127/85
    Sie hatten deshalb nach § 106 Abs. 1 StPO kein Recht, der Durchsuchung ihrer Hafträume beiwohnen zu dürfen (OLG Frankfurt ZfStrVo 1982, 191; OLG Stuttgart NStZ 1984, 574).
  • LG Bremen, 13.07.1984 - 43 Qs 298/84
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht