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OLG Karlsruhe, 17.12.1975 - 13 U 35/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streit um Ansprüche aus einer Versicherung wegen des Raubes von Kommissionsgut; Verzicht des Versicherungsnehmers auf das ihm gemäß § 76 VVG zustehende Verfügungsrecht zu Gunsten des Versicherten; Teilweise Versicherung für fremde Rechnung; Zusammentreffen von Eigen- und ...
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 16.12.1974 - 10 O 95/74
- OLG Karlsruhe, 17.12.1975 - 13 U 35/75
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.01.1962 - VII ZR 65/61
Rechtsmitteleinlegung durch Aufnahme des Rechtsstreits
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1975 - 13 U 35/75
Nachdem durch die Eröffnung des Anschlußkonkurses über das Vermögen des ursprünglich Beklagten am 4.2.1975 das Verfahren gem. § 240 ZPO bereits unterbrochen war, war dessen am 7.2.1975 eingegangene Berufung ohne rechtliche Wirkung ( § 249 Abs. 2 ZPO , vgl. BGHZ 36, 258).In dem Schriftsatz des Konkursverwalters ist daher eine erneute, nunmehr wirksame Einlegung der Berufung zu erblicken (vgl. BGHZ 36, 258;… Baumbach-Lauterbach, ZPO, 30. Aufl., § 250 Anm. 1 A).
- BGH, 23.10.1957 - V ZR 219/55
Begriff der Geschäftsgrundlage eines Vertrages
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1975 - 13 U 35/75
Zwar kann die Geschäftsgrundlage fehlen, wenn bei Abschluß eines Vertrages ein beiderseitiger Irrtum in der Beurteilung der Rechtslage vorlag und der Vertrag ohne diesen beiderseitigen Rechtsirrtum nicht geschlossen worden wäre (BGHZ 25, 390, 392). - BGH, 08.02.1960 - II ZR 136/58
Insassen-Unfallversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1975 - 13 U 35/75
Der BGH hat in früheren Entscheidungen (BGHZ 32, 44; BGH VersR 68, 138 ff) angenommen, daß in solchen Fällen Geschäftsführung ohne Auftrag vorliege. - BGH, 16.11.1967 - II ZR 259/64
Anspruch wegen des Unfalltods eines Erblassers bei einer Dienstfahrt mit dem …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 17.12.1975 - 13 U 35/75
Der BGH hat in früheren Entscheidungen (BGHZ 32, 44; BGH VersR 68, 138 ff) angenommen, daß in solchen Fällen Geschäftsführung ohne Auftrag vorliege.