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   OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10   

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OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10 (https://dejure.org/2011,7209)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 (https://dejure.org/2011,7209)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Januar 2011 - 12 U 40/10 (https://dejure.org/2011,7209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Regelung des Sanierungsgeldes in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VBLS § 65
    Die Regelung des Sanierungsgeldes in § 65 VBLS in der Fassung vor Einfügung des § 65 Abs. 5 a VBLS ist ebenso wie § 65 Abs. 5 a VBLS wirksam

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VBLS § 65
    Wirksamkeit der Regelung des Sanierungsgeldes in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 1125
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Karlsruhe, 03.03.2009 - 12 U 81/08
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Wenn der Bundesgerichtshof die weitgreifende Umstellung von der Gesamtversorgung auf ein Betriebsrentensystem über § 14 VBLS für zulässig erachtet, kann für die Einführung des Sanierungsgeldes als zusätzlicher Finanzierungsquelle nichts anderes gelten (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 81/08 sowie Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 102/08).

    b) Der Senat hält hierbei an seiner Rechtsprechung fest, dass auch die streitgegenständliche Satzungsbestimmung auf einer derartigen Grundentscheidung der Tarifparteien beruht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 81/08 sowie Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 102/08).

    Der Senat hat bereits in seinen ersten Entscheidungen zum Sanierungsgeld (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 81/08 sowie Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 102/08) darauf hingewiesen, dass es der Funktionsweise des Umlageverfahrens immanent ist, dass es bei einzelnen Arbeitgebern zu einem Ungleichgewicht zwischen Pflichtversicherten und Rentenempfängern kommen kann und insofern aus dem Solidarprinzip des Umlageverfahrens resultiert, dass es im System Nettozahler und Nettoempfänger geben kann.

    Allerdings hält der Senat auch im Bezug auf die in Rede stehenden Regelungen an seiner bisherigen Rechtsprechung zum Sanierungsgeld fest, wonach Regelungen zur Höhe des Entgelts über § 307 Abs. 3 BGB weitgehend einer AGB-rechtlichen Kontrolle entzogen sind (OLG Karlsruhe, Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 81/08 sowie Urteil vom 3. März 2009, Az.: 12 U 102/08).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs beschränkt sich der Änderungsvorbehalt nicht lediglich auf die Änderung einzelner Satzungsregelungen, sondern ermächtigt auch zu umfassenden Änderungen wie etwa der grundlegenden Systemumstellung in Abkehr vom seinerzeitigen Gesamtversorgungssystem (BGHZ 174, 127, Rdnr. 27).

    Der über Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Schutz der Tarifautonomie setzt sich hier insofern fort, als den Tarifvertragsparteien für ihre Grundentscheidungen besondere Beurteilungs-, Bewertungs- und Gestaltungsspielräume eröffnet werden, in die die Gerichte nicht über § 307 Abs. 1 BGB korrigierend einwirken dürfen (vgl. im Einzelnen BGHZ 174, 127 unter Rdnr. 29 ff.).

    Da die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts (§ 1 Satz 1 VBLS) eine öffentliche Aufgabe wahrnimmt, ist die gerichtliche Kontrolle ihrer Satzungsbestimmungen nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs neben der Prüfung, ob die Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft beachtet sind jedenfalls darauf zu erstrecken, ob ein Verstoß gegen das Grundgesetz vorliegt (BGHZ 174, 127, Rdnr. 33 ff).

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (so genannte Leistungsbeschreibungen) unterliegen ebenso wenig der Inhaltskontrolle wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt (BGHZ 147, 354 unter I 2 c m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es dabei entscheidend darauf an, ob es sich um eine Leistungsbeschreibung handelt, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (BGHZ 147, 354. a.a.O.).

  • BGH, 24.06.1991 - II ZR 268/90

    Grundsätze der Festsetzung von Beiratsvergütungen - Handlungsmöglichkeiten bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Dem Bestimmungsberechtigten steht ein Ermessenspielraum zu; die Bestimmung ist erst dann durch das Gericht zu ersetzen, wenn die durch § 315 Abs. 3 S. 2 BGB dem dortigen Hinweis auf die Billigkeit gezogenen Grenzen überschritten sind, nicht dagegen schon dann, wenn das Gericht eine andere Festsetzung für richtig hält (BGH, NJW-RR 1991, 1248; BGHZ 41, 270).
  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 299/02

    PRO-Verfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Das Gericht darf also eine Bestimmung nicht bereits dann ersetzen, wenn es eine andere Bestimmung für richtiger hält (BGH, GRUR 2005, 757).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Diese sind stets einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben orientierten Inhaltskontrolle unterzogen (BGHZ 93, 358).
  • BGH, 18.10.2005 - KZR 36/04

    Stromnetznutzungsentgelt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist hierfür ausreichend, dass ein Preis nach einen Preisblatt bestimmt ist und eine regelmäßige Neuermittlung unter Berücksichtigung der maßgebenden preisbildenden Faktoren erfolgt (BGH, NJW 2006, 684).
  • BVerfG, 28.02.1961 - 2 BvG 1/60

    1. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat daraus eine Reihe konkreter Rechtspflichten entwickelt (im Einzelnen BVerfGE 12, 205, Rdnr. 173).
  • VG Frankfurt/Main, 23.07.2009 - 1 K 3082/08

    Krankenversicherung; Risikomischung; Grundprämie des Zieltarifs; individuelle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Wenn man aus dem Begriff der Versicherung das Prinzip der Gefahrengemeinschaft ableiten will, so bedeutet dies, dass sich die Versicherten als Gefahrengemeinschaft im Sinne eines Kollektivs zusammenschließen, das sich bei der Bewältigung bestimmter Gefahren gegenseitig solidarisch beisteht (VG Frankfurt, VersR 2009, 1389).
  • BVerfG, 02.05.1967 - 1 BvR 578/63

    Sozialversicherungsträger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.01.2011 - 12 U 40/10
    Zwar ist das klagende Land in seiner Wahrnehmung von Staats- und Kommunalaufgaben nicht Träger von Grundrechten und damit kein subjektiv Berechtigter hinsichtlich des Gleichheitssatzes (BVerfGE 21, 362, 372; 35, 263, 271; 45, 63, 78 ff).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

  • BAG, 24.04.1990 - 3 AZR 259/88

    Abbau der Überversorgung im öffentlichen Dienst

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

  • LG Karlsruhe, 26.02.2010 - 6 O 136/08

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Rückzahlung von

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2010 - 12 U 1/10

    Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst: Inhaltskontrolle der Regelung zur

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Dabei muss jedoch nicht festgestellt werden, dass alle denkbaren oder im Streitfall angeführten Hilfstatsachen vorliegen (OLG Hamm NZV 1993, 68; KG NZV 2006, 429; Senat, Urt. v. 08.03.2013 - 10 U 3241/12 [juris]; Urt. v. 07.03.2008 - 10 U 5394/07 [juris, Rn. 21), überdies können - je nach Lage des Einzelfalls - sowohl einige wenige Indizien für eine richterliche Überzeugungsbildung ausreichen, als auch einzelne Indizien ein Gewicht erlangen (OLG Frankfurt a.M. NZV 2010, 623; KG NZV 2008, 243: "Werthaltigkeit der Beweistatsachen"), das eine gleichwertige Beurteilung aller beschriebenen und etwa sonst vorhandenen Umstände verbietet (BGH NJW 1989, 3161 [3162, unter III.]; OLG Karlsruhe NZV 1989, 155, OLG Hamm, VersR 2011, 1125 [1126, II.1., 2. b) aa]: jeweils für eine tatsachenwidrige Unfallschilderung; OLG Hamm NZV 1988, 143: für eine kaum glaubhafte Schilderung des Unfallhergangs; OLG Celle NZV 1988, 182).
  • OLG München, 18.11.2016 - 10 U 1447/16

    Ansprüche gegen Vollkaskoversicherer bei Verdacht eines absichtlich

    Zuletzt können zwar - je nach Lage des Einzelfalls - sowohl einige wenige Indizien für eine richterliche Überzeugungsbildung ausreichen, als auch einzelne Umstände ein Gewicht erlangen (OLG Frankfurt a.M. NZV 2010, 623 u. KG NZV 2008, 243: "Werthaltigkeit der Beweistatsachen"), das eine gleichgewichtige Beurteilung aller beschriebenen und etwa sonst vorhandenen Indizien verbietet (BGH NJW 1989, 3161; OLG Karlsruhe NZV 1989, 155, OLG Hamm, VersR 2011, 1125: jeweils für eine tatsachenwidrige Unfallschilderung; OLG Hamm NZV 1988, 143: für eine kaum glaubhafte Schilderung des Unfallhergangs; OLG Celle NZV 1988, 182); solche Sonderfälle müssen jedoch prozessordnungsgemäß festgestellt worden sein, was im Streitfall nicht geschehen ist.
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2021 - 12 U 99/18

    Erhebung von Sanierungsgeld durch die VBL

    Denn für die Differenzierung besteht ein sachlicher Grund: In § 65 Abs. 4 Satz 3 VBLS werden nur diejenigen Beteiligten zu Gruppen zusammengefasst, die sich durch eine gemeinsame tarifvertragliche Bindung bereits in eine Solidargemeinschaft begeben haben (vgl. BGH, Urteil vom 20.07.2011 - IV ZR 76/09 - juris Rn. 69; Senat, Urteil vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 - juris Rn. 69-71).

    Zutreffend weist die Beklagte darauf hin, dass die Vereinbarkeit mit §§ 305ff. BGB außer Frage steht (BGH, Beschluss vom 09.09.2014 - IV ZR 35/12 - juris Rn. 8-10; BGH, Urteil vom 15.05.2013 - IV ZR 33/11 - juris Rn. 40ff.; Senat, Urteil vom 18.01.2011 - 12 U 40/10 - juris Rn. 74ff.).

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