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OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 11.12.1996 - 5 O 323/95
- OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 12.06.1980 - IVa ZR 5/80
Beauftragung des Berichterstatters mit der Durchführung einer Beweisaufnahme
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
Die nachträgliche Einsicht, daß die Klägerin mit der notariellen Regelung vom 24.09.1993 möglicherweise doch zu gering bedacht worden ist, reicht nämlich für ein billigenswertes Eigeninteresse des Erblassers grundsätzlich nicht aus (vgl. BGHZ 77, 264/268;… Palandt/Edenhofer, BGB, 55. Aufl., § 2287 Rn. 7 m.N.).In einer solchen Situation ist zwar der Schutz des Vertragserben regelmäßig dem Umfang nach insoweit eingeschränkt, wie dem Erblasser der Weg der Verzichtsaufhebung nach § 2351 BGB offengestanden hätte; der Vertragserbe ist dann nur beeinträchtigt, soweit die Schenkung den Pflichtteil wertmäßig übersteigt (vgl. dazu BGHZ 77, 264).
- BGH, 26.11.1975 - IV ZR 138/74
Zuwendung auf den Todesfall
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
Zwar handelt es sich bei der Nießbrauchsbestellung zugunsten der Klägerin um eine rechtswirksame Zuwendung, weil sie nicht als letztwillige einzustufen ist (vgl. dazu BGHZ 66, 8 f.). - BGH, 17.06.1992 - IV ZR 88/91
Lebzeitige Verfügung durch erbvertraglich gebundenen Erblasser
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
Hierfür kommt es darauf an, ob die Gründe, die den Erblasser zu der Verfügung bestimmt haben, ihrer Art nach so sind, daß der Vertragserbe sie anerkennen und die Beeinträchtigung hinnehmen muß (vgl. BGH NJW 1992, 2630 [BGH 17.06.1992 - IV ZR 88/91] und st. Rspr.). - BGH, 27.11.1991 - IV ZR 164/90
Unbenannte Zuwendung unter Ehegatten als erbrechtliche Schenkung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.1999 - 17 U 19/97
Selbst wenn es sich um eine sog. unbenannte Zuwendung unter Ehegatten gehandelt haben sollte, wäre diese im Erbrecht wie eine Schenkung zu behandeln (BGH NJW 1992, 564 [BGH 27.11.1991 - IV ZR 164/90] ).
- OLG Düsseldorf, 20.04.2012 - 7 U 184/10 Ausgehend von dieser BGH-Rechtsprechung hat das OLG Karlsruhe (ZEV 2000, 108) erkannt, dass Schenkungen an einen Pflichtteilsberechtigten den Anspruch aus § 2287 BGB nicht einschränken, wenn der Vertragserbe darauf vertrauen konnte, dass seine Rechte nicht nachträglich durch eine Aufhebung des Pflichtteilsverzichts beeinträchtigt würden.
- LSG Bayern, 13.04.2005 - L 20 R 641/04
Umwandlung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit in eine EU-Rente
Beigezogen zum Verfahren waren die Klageakten des SG Nürnberg S 3 Ar 449/83, S 4 Ar 522/91, S 11 RJ 1090/98, S 11 RJ 1068/99, sowie die Berufungsakten des BayLSG L 20 Ar 22/94, L 14 Ar 23/94, L 17 U 22/96, L 17 U 19/97, L 17 U 20/97 sowie die Beschwerdeakte L 14 Ar 23/94.