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   OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18   

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https://dejure.org/2019,51147
OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18 (https://dejure.org/2019,51147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.2019 - 10 U 13/18 (https://dejure.org/2019,51147)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 2019 - 10 U 13/18 (https://dejure.org/2019,51147)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Quellcode-Herausgabe bei vorzeitig beendetem Webdesignvertrag

  • RA Kotz

    Vertrag über Webseitenerstellung - Anspruch auf Herausgabe Quellcode

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 91a ZPO, § 631 Abs 1 BGB
    Anspruch auf Herausgabe eines Quellcodes nach Beendigung eines Vertrags über Webseitenerstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; BGB § 631 Abs. 1
    Herausgabe eines Quellcodes nach Beendigung eines Vertrags über eine Webseitenerstellung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a Abs. 1 ; BGB § 307 ; BGB § 273
    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wer eine Webseite in Auftrag gibt, hat auch Anspruch auf den Quellcode!

Verfahrensgang

  • LG Karlsruhe - 7 O 292/18
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18

Papierfundstellen

  • MMR 2020, 492
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 16.11.1993 - X ZR 7/92

    Auslegung einer Zahlung auf eine streitig gebliebene Klageforderung nach

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Ob eine Leistungshandlung lediglich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung oder zur endgültigen und vorbehaltlosen Erfüllung erfolgen soll, richtet sich nach den dem Gegner erkennbaren Umständen des Einzelfalles (BGH NJW 1994, 942 m.w.N.).

    Fehlen klarstellende Begleitumstände, so kann aus der Leistungshandlung allein grundsätzlich noch nicht der Schluss auf eine endgültige und vorbehaltlose Erfüllung gezogen werden (BGH WuM 2009, 57; NJW 1994, 942; WM 1976, 1069; anders OLG Hamm NJW 1975, 935 m. krit. Anm. Grunsky).

  • BGH, 08.11.1976 - NotZ 1/76

    Keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung des OLG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Denn maßgeblich ist grundsätzlich, wie der Rechtsstreit ohne das zur Erledigungserklärung führende Ereignis ausgegangen wäre (vgl. BGH NJW 1977, 436; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 997 Saenger/Gierl, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rn. 44).
  • OLG Köln, 05.01.2009 - 8 W 127/08

    Rechtstellung des Steuerberaters im Hinblick auf die Buchhaltungsunterlagen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Ein entgegenstehendes Zurückbehaltungsrecht ist - ebenso wie im Hauptsacheverfahren - zu berücksichtigen und führt gegebenenfalls dazu, dass dem Verfügungsantrag nur in Form einer Zug-um-Zug-Verurteilung entsprochen werden kann (vgl. KG MDR 2018, 270), solange der Anspruchsteller nicht vorab Sicherheit nach § 273 Abs. 3 BGB leistet (vgl. OLG Köln NJW-RR 2009, 1724 mwN.).
  • OLG Stuttgart, 12.04.1999 - 2 W 11/99

    Werbung für den Verkauf von Konkurswaren durch den Konkursverwalter als Verstoss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Denn maßgeblich ist grundsätzlich, wie der Rechtsstreit ohne das zur Erledigungserklärung führende Ereignis ausgegangen wäre (vgl. BGH NJW 1977, 436; OLG Stuttgart NJW-RR 1999, 997 Saenger/Gierl, ZPO, 7. Aufl., § 91a Rn. 44).
  • BGH, 25.05.1976 - III ZB 4/76

    Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick auf die Beschwer - Wegfall der Beschwer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Fehlen klarstellende Begleitumstände, so kann aus der Leistungshandlung allein grundsätzlich noch nicht der Schluss auf eine endgültige und vorbehaltlose Erfüllung gezogen werden (BGH WuM 2009, 57; NJW 1994, 942; WM 1976, 1069; anders OLG Hamm NJW 1975, 935 m. krit. Anm. Grunsky).
  • BGH, 13.01.2000 - VII ZB 16/99

    Entfallen der Beschwer bei Leistungen an einen von zwei verurteilten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Zwar kann, wenn eine in erster Instanz streitige Leistung vom Beklagten vorbehaltlos und endgültig erbracht wird, dadurch die für das Rechtsmittel erforderliche Beschwer entfallen oder konkludent auf Rechtsmittel verzichtet werden (§ 515 ZPO; vgl. BGH NJW 2000, 1120 1994, 942), was die Unzulässigkeit der Berufung zur Folge hätte.
  • OLG Köln, 10.02.2010 - 2 U 64/09

    Auslegung eines Testaments

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Das gilt auch dann, wenn die Leistung in der Erteilung einer Auskunft besteht (BGH NJW 1985, 2405; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 1756; a.A.: OLG Köln BeckRS 2010, 17323); nichts anderes kann für die streitgegenständliche Herausgabe eines Quellcodes gelten.
  • BGH, 14.03.2014 - V ZR 115/13

    Erledigung der Hauptsache: Besitzverlust aufgrund der Zwangsvollstreckung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Vielmehr erfolgt die Leistung in solchen Fällen unter dem Vorbehalt des Rechtskrafteintritts, sofern der Schuldner nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt (BGH NJW 2014, 2199 m.w.N.; MünchKommBGB/Fetzer, 8. Aufl., § 362 Rn. 40).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2011 - 1 U 408/09

    Architektenvertrag: Vergütungsanspruch des Architekten bei einvernehmlicher

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    bb) Bei übereinstimmender Vertragsbeendigung greifen - soweit die Parteien wie hier nichts anderes bestimmen - hinsichtlich der Werkherausgabe und der Vergütungspflicht die allgemeinen gesetzlichen Regelungen ein (vgl. BGH NJW-RR 2005, 669; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 1465).
  • BGH, 11.06.2003 - VIII ZR 160/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Pflicht von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.03.2019 - 10 U 13/18
    Diese Folge tritt auch dann ein, wenn die Leistung lediglich zur Abwendung der Zwangsvollstreckung aus einem erstinstanzlichen Urteil erfolgte (BGH WM 2003, 2160, 2167; Palandt/Grüneberg, BGB, 78. Aufl., § 273 Rn. 19); anders als im Rahmen der Erfüllungswirkung nach § 362 BGB kommt es hier auf den Willen zur endgültigen Erfüllung oder den Vorbehalt einer Rückforderung nicht an.
  • KG, 05.12.2017 - 21 U 109/17

    Einstweilige Verfügung gegen einen Bauträger einer Eigentumswohnanlage:

  • BGH, 04.06.1973 - VII ZR 113/71

    Rechtsstellung der Parteien nach einverständlicher Vertragsaufhebung

  • BGH, 16.12.2004 - VII ZR 16/03

    Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung eines Werkvertrages wegen

  • BGH, 08.05.1985 - IVa ZR 138/83

    Wirksamkeit eines Vertrages über die Vermittlung eines Regierungsauftrags in

  • OLG Hamm, 26.11.1974 - 9 U 66/74
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 129/01

    Pflicht des Softwareherstellers zur Überlassung des Quellcodes; Bestimmung des

  • KG, 18.08.2020 - 21 U 1036/20

    Streit über die Vergütung für die Begutachtung eines Bauvorhabens: Herausgabe des

    Obgleich die Klägerin eine auf Herausgabe gerichtete einstweilige Verfügung begehrt und nicht bereits mit den eingeschränkten Erkenntnismitteln des einstweiligen Rechtsschutzes festgestellt werden kann, dass der Verfügungsanspruch einredefrei besteht, ist für ihr Anliegen dennoch ein Verfügungsgrund gegeben, weil jedenfalls im vorliegenden Einzelfall ihr Interesse an der Durchsetzung ihres Anspruchs bedeutsamer ist als das Interesse des Beklagten, diese Herausgabe weiter zu verweigern (in ähnlichen Fällen im Ergebnis ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. März 2019, 10 U 13/18; KG, Urteil vom 8. November 2005, 7 U 45/05; OLG Hamm BauR 2000, 295 sowie Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Auflage, 2020, Teil 11, Rn. 230 m.w.N.).
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