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   OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02   

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OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02 (https://dejure.org/2004,8251)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2004 - 3 Ss 148/02 (https://dejure.org/2004,8251)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 3 Ss 148/02 (https://dejure.org/2004,8251)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versuchte Nötigung in meheren tatmehrheitlichen Fällen; Anforderung an die Rüge der Verletzung sachlichen Rechts im Strafrecht; Drohung mit einem empfindlichen Übel; Nötigung durch Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber; Vorliegen eines ...

  • Judicialis

    StGB § 240

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 13.01.1983 - 1 StR 737/81

    Kaufhausdetektiv - § 240 StGB, Drohung mit Unterlassen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Diese nicht nur faktische, sondern auch normative Voraussetzung ist vorliegend erfüllt, weil von dem jeweiligen Bedrohten in seiner Lage nicht erwartet werden konnte, dass er der Drohung in besonnener Selbstbehauptung standhält (BGHSt 31, 195, 201; 32, 165, 174; NStZ 1982, 287; OLG Hamburg HESt 2, 293).

    Die Annahme einer unmittelbaren oder mittelbaren Drohung seitens des Angeklagten hätte zur Voraussetzung, dass er das Übel als Folge seines Verhaltens angekündigt hätte (BGHSt 7, 197; 31, 195, 202; RGSt 54, 236; RGSt 34, 279; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 240 Rdnr. 36 m.w.N.).

    Der Angeklagte war nicht Herr des Geschehens, weder tatsächlich noch nach den Befürchtungen der Bedrohten (vgl. hierzu BGHSt 31, 195, 201; NStZ 1996, 435).

    Zu diesem Ergebnis führen die von der Strafkammer in von Rechts wegen im Ergebnis nicht zu beanstandender Weise auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit vorgenommene gebotene Gesamtwürdigung des angewandten Drohmittels einerseits und des erstrebten Zwecks andererseits sowie der sog. Mittel-Zweck-Relation (BGHSt 31, 195, 201; 44, 68, 76) und die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter.

    Auf die in Aussicht gestellte Versagung eines weiteren beruflichen Fortkommens, mit dem G. nach den Gepflogenheiten innerdienstlichen Aufstiegs allenfalls kurz vor seiner Pensionierung (im Jahr 2010) hätte rechnen können und zwar in Form einer Beförderung zum Amtsinspektor (d.h. von der Besoldungsgruppe A 8 nach A 9), kann die Annahme der Drohung mit einem empfindlichen Übel bzw. eine Strafbarkeit nach §§ 240, 22, 23 StGB ohnedies nicht gestützt werden, da noch völlig offen war, ob bis zu jenem damals fernliegenden Zeitpunkt G. die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen würde (vgl. zur Ankündigung, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen, bzw. zur Drohung mit dem Unterlassen einer Handlung, auf welche der Betroffene [noch] keinen Anspruch hat: BGHSt 44, 68 zugleich zur einschränkenden Interpretation von BGHSt 31, 195 ).

  • BGH, 19.05.1993 - GSSt 1/93

    Strafbefreiender Rücktritt vom unbeendeten Versuch bei Erreichung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Von einem jeweils fehlgeschlagenen Versuch (BGHSt 34, 53, 56; 39, 221, 228), der einem strafbefreienden Rücktritt entgegenstünde, kann aufgrund des festgestellten Sachverhalts nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.

    (BGHSt 39, 221, 227) ist dem Senat somit eine Beurteilung, ob die Versuche, den jeweiligen Wechsel der genannten Angestellten herbeizuführen, als unbeendet, beendet oder fehlgeschlagen zu qualifizieren sind und ob der Angeklagte nach Durchführung der jeweils letzten Ausführungshandlung von der Teilnahme an den Nötigungsversuchen gem. § 24 Abs. 2 StGB strafbefreiend zurückgetreten ist (BGHSt 39, 221, 227, 228; 42, 158, 162; 44, 204, 208; BGH Urt. v. 04.06.1992 - 4 StR 191/92 - Tröndle/Fischer a.a.O. § 24 Rdnrn. 40, 41, 42), nicht möglich.

  • BGH, 22.04.1998 - 5 StR 5/98

    Freispruch vom Vorwurf der Erpressung wegen Vermittlung der Ausreise aus der DDR

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Zu diesem Ergebnis führen die von der Strafkammer in von Rechts wegen im Ergebnis nicht zu beanstandender Weise auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit vorgenommene gebotene Gesamtwürdigung des angewandten Drohmittels einerseits und des erstrebten Zwecks andererseits sowie der sog. Mittel-Zweck-Relation (BGHSt 31, 195, 201; 44, 68, 76) und die Abwägung der betroffenen Rechtsgüter.

    Auf die in Aussicht gestellte Versagung eines weiteren beruflichen Fortkommens, mit dem G. nach den Gepflogenheiten innerdienstlichen Aufstiegs allenfalls kurz vor seiner Pensionierung (im Jahr 2010) hätte rechnen können und zwar in Form einer Beförderung zum Amtsinspektor (d.h. von der Besoldungsgruppe A 8 nach A 9), kann die Annahme der Drohung mit einem empfindlichen Übel bzw. eine Strafbarkeit nach §§ 240, 22, 23 StGB ohnedies nicht gestützt werden, da noch völlig offen war, ob bis zu jenem damals fernliegenden Zeitpunkt G. die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllen würde (vgl. zur Ankündigung, ein rechtlich nicht gebotenes Handeln zu unterlassen, bzw. zur Drohung mit dem Unterlassen einer Handlung, auf welche der Betroffene [noch] keinen Anspruch hat: BGHSt 44, 68 zugleich zur einschränkenden Interpretation von BGHSt 31, 195 ).

  • BGH, 10.04.1986 - 4 StR 89/86

    Fehlgeschlagener Versuch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Von einem jeweils fehlgeschlagenen Versuch (BGHSt 34, 53, 56; 39, 221, 228), der einem strafbefreienden Rücktritt entgegenstünde, kann aufgrund des festgestellten Sachverhalts nicht ohne Weiteres ausgegangen werden.

    Ein solcher läge vor, wenn entweder der Erfolgseintritt, hier der erstrebte Wechsel des DO-Angestellten zur KRANKENKASSE A., - für den Täter/Teilnehmer erkanntermaßen - objektiv nicht mehr möglich ist oder der Täter/Teilnehmer ihn nicht mehr für möglich hält (BGHSt 34, 53).

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Dessen waren sich - nach den im Ergebnis tragenden Gründen des angefochtenen Urteils - sowohl der Angeklagte wie Y. und Z. auch bewusst (BGHSt 2, 194 ff.).
  • LAG Baden-Württemberg, 27.07.2001 - 5 Sa 72/01

    Unterlassung von aus sachlichen Gründen nicht gebotenen Besprechungen - Mobbing

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Danach ist es dem Arbeitgeber - hier der Krankenkasse A. - verboten, seinen Arbeitnehmer - hier den privat zusatzversicherten DO-Angestellten - bei einer Maßnahme zu benachteiligen, wenn bzw. weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte - Verbleib in der Zusatzversicherung - ausübt (vgl. hierzu grds. etwa LAG Baden-Württemberg Urt. v. 27.07.2001 - 5 Sa 72/01 - ; Sächsisches LAG Urt. V. 11.09.1998 - 3 Sa 821/98 - jew. bei juris Rechtsprechung).
  • BGH, 14.05.1996 - 1 StR 51/96

    Strafbefreiender Rücktritt von einem erfolgsqualifizierten Delikt (versuchter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    (BGHSt 39, 221, 227) ist dem Senat somit eine Beurteilung, ob die Versuche, den jeweiligen Wechsel der genannten Angestellten herbeizuführen, als unbeendet, beendet oder fehlgeschlagen zu qualifizieren sind und ob der Angeklagte nach Durchführung der jeweils letzten Ausführungshandlung von der Teilnahme an den Nötigungsversuchen gem. § 24 Abs. 2 StGB strafbefreiend zurückgetreten ist (BGHSt 39, 221, 227, 228; 42, 158, 162; 44, 204, 208; BGH Urt. v. 04.06.1992 - 4 StR 191/92 - Tröndle/Fischer a.a.O. § 24 Rdnrn. 40, 41, 42), nicht möglich.
  • KG, 05.02.2001 - 1 Ss 343/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Damit war die Grenze zu einer bloßen Ankündigung von Unannehmlichkeiten oder Schwierigkeiten, die regelmäßig noch keine Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt (vgl. BGH NJW 1976, 760; KG B. v. 05.02.2001 - 1 Ss 343/00 - bei juris Rechtsprechung), nur unwesentlich überschritten.
  • BGH, 28.01.1976 - 2 StR 696/75

    Strafbarkeit wegen Unterschlagung und wegen Urkundenfälschung - Strafbarkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Damit war die Grenze zu einer bloßen Ankündigung von Unannehmlichkeiten oder Schwierigkeiten, die regelmäßig noch keine Drohung mit einem empfindlichen Übel darstellt (vgl. BGH NJW 1976, 760; KG B. v. 05.02.2001 - 1 Ss 343/00 - bei juris Rechtsprechung), nur unwesentlich überschritten.
  • BGH, 18.01.1955 - 2 StR 284/54

    uneheliches Kind - Schweigegeld - §§ 253, 263 StGB, Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.05.2004 - 3 Ss 148/02
    Die Annahme einer unmittelbaren oder mittelbaren Drohung seitens des Angeklagten hätte zur Voraussetzung, dass er das Übel als Folge seines Verhaltens angekündigt hätte (BGHSt 7, 197; 31, 195, 202; RGSt 54, 236; RGSt 34, 279; Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 240 Rdnr. 36 m.w.N.).
  • BGH, 23.11.1983 - 3 StR 256/83

    Startbahn West - Nötigung der Regierung eines Landes

  • BGH, 28.10.1998 - 5 StR 176/98

    Minensperren - § 223 StGB, Rechtswidrigkeit

  • BGH, 04.06.1992 - 4 StR 191/92

    Abwägung von Umständen, ob eine Tötungsvorsatz vorliegt - Behandlung einzelner

  • BGH, 05.05.1988 - 1 StR 5/88

    Berücksichtigung von außertatbestandlichen Fernzielen; Nötigung durch

  • BGH, 28.08.2000 - 5 StR 300/00

    Versuch der Strafvereitelung (Aufforderung zur Flucht des Mitangeklagten);

  • LAG Sachsen, 11.09.1998 - 3 Sa 821/98

    Einstweilige Verfügung zur Abwehr einer Abordnung im öffentlichen Dienst

  • BGH, 03.04.1996 - 3 StR 59/96

    Weitergeleitetes Schutzgeld - §§ 263, 253 StGB, Abgrenzung Erpressung - Betrug,

  • BGH, 31.03.1982 - 2 StR 2/82

    Nötigung und Beihilfe zur Vergewaltigung - Voraussetzungen für das Vorliegen

  • RG, 06.06.1901 - 1567/01

    1. Kann das äußerlich ordnungsmäßige Einschreiten öffentlicher Behörden als

  • RG, 10.02.1920 - II 1114/19

    Wann enthält die Ankündigung eines Übels, das einem Beamten für den Fall der

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