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OLG Karlsruhe, 18.07.2001 - 7 U 125/00 |
Zitiervorschläge
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Weglaufen vor der Polizei
§ 839 BGB, § 55 PolG, § 163b StPO kein Schadenersatzanspruch eines von der Polizei festgenommenen unbeteiligten Dritten, wenn die Maßnahmen gegenüber den Verdächtigten zulässig wären und der Unbeteiligte den Verdacht gegen ihn zurechenbar verursacht hat
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schmerzensgeldanspruch; Straftatverdächtigung; Identitätsfeststellung; Anlegen von Handschellen; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Grundstücksdurchsuchung ; Aufopferung; Enteignender Eingriff ; Störereigenschaft
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 § 847
Amtshaftung - Verdachterregung durch unbeteiligten Dritten - Zulässigkeit - Verhältnismäßigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Heidelberg, 13.07.2000 - 3 O 243/00
- LG Heidelberg, 13.07.2000 - 3 O 243/99
- OLG Karlsruhe, 18.07.2001 - 7 U 125/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.02.1973 - III ZR 162/70
Aufopferungsanspruch aus haftbedingtem Gesundheitsschaden
Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.07.2001 - 7 U 125/00
Wer durch sein Handeln eine polizeiliche Gefahr oder Störung verursacht, muss die Maßnahmen hinnehmen, die zur Beseitigung der Gefahr erforderlich sind; seine Polizeipflicht ist Ausfluss seiner allgemeinen "Sozialpflichtigkeit" (BGHZ 60, 302, 304 Drews/ Wacke/ Vogel/ Martens, aaO) und kein Sonderopfer (…Wolf/Stefan, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 4. Auflage 1995, § 55, Rz 11 am Ende).