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   OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 18 WF 277/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,34052
OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 18 WF 277/13 (https://dejure.org/2014,34052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2014 - 18 WF 277/13 (https://dejure.org/2014,34052)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2014 - 18 WF 277/13 (https://dejure.org/2014,34052)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des Trägers der Obhut im Sinne von § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB; Berücksichtigungsfähigkeit des Einwandes der Betreuung des Kindes in einem Wechselmodell im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 252 Abs 1 FamFG, § 256 S 2 FamFG, § 1629 Abs 2 S 2 BGB
    Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren: Vertretung des Kindes durch den Träger der Obhut; erstmalige Rüge des Nichtvorliegens der allgemeinen Verfahrensvoraussetzungen und der Unstatthaftigkeit in der Beschwerdeinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1629 Abs. 2 S. 2
    Begriff des Trägers der Obhut im Sinne von § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1629 Abs. 2 S. 2
    Begriff des Trägers der Obhut im Sinne von § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB ; Berücksichtigungsfähigkeit des Einwandes der Betreuung des Kindes in einem Wechselmodell im vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Elternteil kann unter Umständen Unterhaltsansprüche des Kindes gegen anderen Elternteil geltend machen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Elternteil kann unter Umständen Unterhaltsansprüche des Kindes gegen anderen Elternteil geltend machen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 328
  • FamRZ 2015, 423
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 18 WF 277/13
    Bei der Bestimmung der Betreuungsanteile kommt dem zeitlichen Einsatz der Eltern bei der Betreuung des Kindes eine besondere Bedeutung zu (BGH FamRZ 2014, 917 Rn. 17; NJW 2006, 2258).

    Dabei wird ein Elternteil bereits dann als Träger der Obhut im Sinne von § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB angesehen werden können, wenn bei diesem Elternteil ein eindeutig feststellbares, aber nicht notwendigerweise großes Übergewicht bei der tatsächlichen Fürsorge für das Kind vorliegt (BGH FamRZ 2014, 917 Rn. 17 m.w.N.).

    Insbesondere stellt auch die Strukturierung des kindlichen Tagesablaufs in den Morgen- und Abendstunden eine gewichtige Betreuungsaufgabe dar, die von dem Elternteil wahrgenommen werden muss, in dessen Haushalt das Kind übernachtet (BGH FamRZ 2014, 917 Rn. 20).

    c) Ob im Hinblick auf die umfangreichen Betreuungsleistungen des Antragstellers der nach Tabellensätzen der Düsseldorfer Tabelle ermittelte Barunterhaltsbedarf des Kindes herabzusetzen oder davon auszugehen ist, dass der Unterhaltsbedarf durch den barunterhaltspflichtigen Elternteil auf andere Weise als durch Zahlung einer Geldrente teilweise gedeckt wird (vgl. BGH FamRZ 2014, 917 Rn. 32 ff.), kann dahinstehen.

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 18 WF 277/13
    Bei der Bestimmung der Betreuungsanteile kommt dem zeitlichen Einsatz der Eltern bei der Betreuung des Kindes eine besondere Bedeutung zu (BGH FamRZ 2014, 917 Rn. 17; NJW 2006, 2258).
  • LG Ravensburg, 13.10.2000 - 1 Qs 209/00

    Rechtmäßigkeit und Reichweite eines Auskunftsanspruchs; Möglichkeit des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 18 WF 277/13
    Es reicht aus, wenn der Anteil eines Elternteils an der Betreuung und Versorgung des Kindes den Anteil des anderen Elternteils jedenfalls geringfügig übersteigt (OLG Düsseldorf NJW 2001, 385).
  • OLG Celle, 18.11.2019 - 21 UF 153/19

    Vereinfachtes Verfahren über Minderjährigenunterhalt; Prüfung der

    Hierzu gehört insbesondere auch die ordnungsgemäße Vertretung des unterhaltsberechtigten Kindes i.S.v. § 1629 BGB, die im Zeitpunkt des Erlasses der Unterhaltsentscheidung bestehen muss (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 423 [zum Wechselmodell]; Prütting/Helms/Bömelburg, FamFG, 4. Aufl., § 256 Rn. 19; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 40. Aufl., § 256 Rn. 12, § 252 Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 23.03.2020 - 4 WF 27/20

    Gesetzliches Ende der Beistandschaft durch Volljährigkeit

    Dazu zählt auch die ordnungsgemäße Vertretung des unterhaltsberechtigten Kindes i.S.v. § 1629 BGB, die zum Zeitpunkt des Erlasses der Unterhaltsentscheidung noch bestehen muss (vgl. OLG Celle NZFam 2020, 131 [LS, Kurzwiedergabe]; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 423; Prütting/Helms/ Bömelburg , FamFG, 4. A., § 256 Rn. 19).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2019 - 6 UF 62/19

    Begriff der Obhut eines Elternteils i.S. von § 1629 Abs. 2 S. 2 BGB

    Durch den Begriff der Obhut wird auf die tatsächlichen Betreuungsverhältnisse abgestellt: Das Kind befindet sich in der Obhut desjenigen Elternteils, der schwerpunktmäßig und vorrangig für das Kind sorgt und sich um dessen Unterhalt kümmert (BGH FamRZ 2014, 917; Huber in: Münchner Kommentar zum BGB, 7. Aufl., § 1629 Rn. 77 m. w. N.).Maßgebend ist insoweit, wer die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes nach Pflege, Verköstigung, Kleidung, ordnender Gestaltung des Tagesablaufs und ständig abrufbereiter emotionaler Zuwendung befriedigt oder sichert (BGH FamRZ 2014, 917; OLG Karlsruhe FamRZ 2015, 423; OLG Düsseldorf FamRZ 2016, 142; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 889; OLG Hamm NJW 2016, 2257; OLG Köln NZFam 2016, 1046; Veit in: Beck-OK, § 1629, Rn. 77; Huber in: Münchener Kommentar zum BGB, a.a.O. jeweils m. w. N.).
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