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   OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 7 W 44/14   

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https://dejure.org/2014,21215
OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 7 W 44/14 (https://dejure.org/2014,21215)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.08.2014 - 7 W 44/14 (https://dejure.org/2014,21215)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. August 2014 - 7 W 44/14 (https://dejure.org/2014,21215)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Stundensatzes an den gerichtlich bestellten Sachverständigen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer Partei

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 13 Abs 1 JVEG, § 13 Abs 2 JVEG, § 13 Abs 3 S 2 JVEG
    Sachverständigenkosten: Pflicht zur Prüfung eingezahlter Vorschüsse bei beantragter besonderer Vergütung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Stundensatzes an den gerichtlich bestellten Sachverständigen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer Partei

  • rechtsportal.de

    JVEG § 13 Abs. 3 S. 2
    Voraussetzungen der Gewährung eines erhöhten Stundensatzes an den gerichtlich bestellten Sachverständigen nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten einer Partei

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflicht des Sachverständigen zur Prüfung eingezahlter Vorschüsse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Sachverständige - und die eingezahlten Gerichtskostenvorschüsse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständiger muss auf Kosten der Beauftragung und Vorschussleistungen achten! (IBR 2015, 47)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1983
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 20.08.2013 - 14 W 458/13

    Vergütung des Sachverständigen bei Versäumung der Anforderung eines Vorschusses

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.08.2014 - 7 W 44/14
    c) Selbst wenn man einen "Vertrauensschutz" bejahen wollte (vgl hierzu:. Meyer/Höver/Bach/Oberlack, JVEG, 26. Aufl. § 13 Rn 16 mwN; Binz in Binz/Dörndorfer, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl., § 13 Rn 7; OLG Koblenz, Beschluss vom 20. August 2013 - 14 W 458/13 -, juris j.m. zahlreichen w.N), wäre davon auszugehen, dass ein öffentlich bestellter Sachverständiger, der eine besondere Vergütung beantragt, § 13 JVEG und zwar mit allen seinen Absätzen kennt beziehungsweise kennen muss.

    Ob etwas anderes gelten kann, wenn das Fehlen eines genügenden Vorschusses für ihn nicht erkennbar ist, kann dahinstehen (so im Fall des OLG Koblenz, Beschluss vom 20. August 2013 - 14 W 458/13 -, juris).

  • OLG Celle, 11.01.2016 - 2 W 3/16

    Höhe der Kilometerpauschale für Fahrten des Sachverständigen mit einem

    Dies gilt umso mehr, als der Kläger auf den zugleich mit dem Antrag des Sachverständigen vom 5. Mai 2015 übersandten Beschluss vom 8. Mai 2015, mit dem ein weiterer Auslagenvorschuss von 900, 00 EUR gefordert wurde, diesen am 2. Juni 2014 einbezahlte, das Landgericht auf die nochmalige Aufforderung des Sachverständigen mit Schreiben vom 10. Juni 2014 mit der Bitte um Zustimmung zum beantragten Kostensatz für den Einsatz des Pkw des Sachverständigen mit dem dies zubilligenden Beschluss vom 12. Juni 2014 reagierte und sodann auch keine der Parteien dem ihr übersandten Beschluss vom 12. Juni 2014 widersprach (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; jeweils zit. aus juris).

    Auch wenn zum "Vertrauensschutz" bei einer Vergütungszusage des Gerichts ohne Einhaltung des Verfahrens nach § 13 Abs. 1 JVEG unterschiedliche Meinungen bestehen (vgl. hierzu: Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, Gesamtes Kostenrecht, 2014, § 13 Rz. 4; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, GKG, FamGKG, JVEG 3. Aufl., § 13 JVEG Rz. 7; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18. August 2014 - 7 W 44/14; OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; jeweils m. w. N, jeweils zit. aus juris), vertritt insbesondere die neuere Rechtsprechung die vom Senat geteilte Auffassung, dass ein Sachverständiger, wenn Gericht und/oder Parteien einen entsprechenden Vertrauenstatbestand geschaffen haben, darauf vertrauen darf, dass eine wirksame Vergütungsvereinbarung gemäß § 13 JVEG zu seinen Gunsten zustande gekommen ist; aus Gründen des Vertrauensschutzes ist zu seinen Gunsten diese erhöhte Vergütung dann auch festzusetzen (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 20. August 2013 - 14 W 458/13; Beschl. v. 1. September 2009 - 14 W 554/09; LG Hamburg, Beschl. v 27. Juni 2006 - 311 T 34/06; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 29. Juli 1999 - 10 W 75/99; OLG Hamm, Beschl. v. 25. Februar 1988 - 23 W 735/87; jeweils zit. aus juris; Schneider/Volpert/Fölsch-Giers, a. a. O.; Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmermann-Binz, a. a. O.; Dörndorfer/Neie/Petzold/Wendtland-Bleutge, Beck'scher Online-Kommentar Kostenrecht, Stand: 15. November 2015, § 13 Rz. 28 ff.).

  • OLG Jena, 26.05.2016 - 1 W 238/16

    Sachverständigenhonorar: Erstreckung der Vereinbarung eines Stundensatzes für ein

    (Anschluss an OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. August 2014, 7 W 44/14, juris Rn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 9. Dezember 2004, 14 W 814/04, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. Mai 2004, 14 W 252/14, BeckRS 2004, 04938).

    Diese Zustimmung bzw. Festsetzung erstreckt sich indes nicht ohne Weiteres auf sämtliche sich an das Ausgangsgutachten anschließenden gutachterlichen Tätigkeiten (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2014 - 7 W 44/14, juris Rn. 27; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.12.2004 - 14 W 814/04, juris Rn. 15; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.05.2004 - 14 W 252/14, BeckRS 2004, 04938).

    Auch kann das Verhältnis der zwischenzeitlich entstandenen Sachverständigenkosten zum Streitwert eine differenzierte Zustimmung als sachgerecht erscheinen lassen (vgl. zum Ganzen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.08.2014 - 7 W 44/14, juris Rn. 27).

  • OLG Frankfurt, 22.07.2022 - 12 W 21/22

    Vergütung von Hilfskräften des Sachverständigen

    Eine Abänderung zuungunsten des Beschwerdeführers kommt nach vorzugswürdiger Auffassung hinsichtlich des Endbetrages nicht in Betracht, da - anders als bei der erstmaligen gerichtlichen Vergütungsfestsetzung nach § 4 Abs. 1 S. 1 JVEG - im Beschwerdeverfahren nach § 4 Abs. 3 JVEG das Verbot der reformatio in peius gilt (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 18.8.2014 - 7 W 44/14; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 08. Februar 2002 - 13 W 52/01 - zu § 16 Abs. 2 ZSEG; BDZ/Binz, 4. Aufl. 2019, JVEG § 4 Rn. 16; a.A. OLG Köln Beschluss vom 13.1.2014 - 17 W 143/13).
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