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   OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03   

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https://dejure.org/2003,5895
OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03 (https://dejure.org/2003,5895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.09.2003 - 1 Ws 105/03 (https://dejure.org/2003,5895)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. September 2003 - 1 Ws 105/03 (https://dejure.org/2003,5895)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf vorzeitige Entlassung bzw. Strafaussetzung; Einholung eines kriminalprognostischen Gutachtens; Verurteilung eines Arztes wegen mehrfacher sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Kindern; Möglichkeit der Gewährung von konkreten ...

  • Judicialis

    StGB § 57 Abs. 1; ; StGB § 66 Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 454 Abs. 2 Satz 1; ; StVollZG § 2 Abs. 2 Satz 2; ; StVollZG § 11 Abs. 2; ; StVollZG § 109

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2004, 61
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 23.07.2001 - 3 Ws 50/01
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    Dies gebietet nicht nur der teilweise auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Gewährung einer Behandlung (vgl. hierzu Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422 ff.), sondern auch die Belange der Allgemeinheit (§ 2 Satz 2 StVollzG), denn es kann nicht angehen, einen Gewalttäter nach Ablauf seiner Strafzeit nur deshalb unbehandelt und damit weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich in die Freiheit zu entlassen, weil verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten der Vorrang eingeräumt wurde.

    Maßgeblicher Ansatzpunkt ist dabei anders als bei der Prognose nach §§ 57, 57 a StGB nicht die Frage, ob überhaupt in der Person des Verurteilten die erneute Gefahr der Begehung von Straftaten droht, vielmehr kommt es im Rahmen des § 11 Abs. 2 StVollzG entscheidend darauf an, ob zu befürchten ist, der Verurteilte werde gerade die Gewährung von konkreten Lockerungen zu Straftaten oder zur Flucht missbrauchen (OLG Karlsruhe, StV 2002, 34f.).

  • OLG Celle, 13.10.1998 - 2 Ws 257/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    Hiermit hat das Gesetz zum Ausdruck gebracht, dass die Einholung eines Gutachtens nicht in jedem Falle geboten ist (so aber OLG Koblenz StV 2000, 26 f.: OLG Celle NStZ 1999, 159 f.), vielmehr dies die realistische Möglichkeit einer Strafaussetzung erfordert (Thüringisches OLG StV 2000, 26 f.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 454 Rn. 37).
  • BGH, 20.05.1999 - 4 StR 188/99

    Vorsätzlicher Vollrausch; Vorhersehbarkeit; Sich Berauschen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    Hiermit hat das Gesetz zum Ausdruck gebracht, dass die Einholung eines Gutachtens nicht in jedem Falle geboten ist (so aber OLG Koblenz StV 2000, 26 f.: OLG Celle NStZ 1999, 159 f.), vielmehr dies die realistische Möglichkeit einer Strafaussetzung erfordert (Thüringisches OLG StV 2000, 26 f.; Meyer-Goßner, StPO, 46. Aufl. 2003, § 454 Rn. 37).
  • OLG Karlsruhe, 30.11.2000 - 3 Ws 173/99

    Justizvollzug; Kosten einer Transsexualitätsbehandlung ; Psychotherapeutische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    Dies gebietet nicht nur der teilweise auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Gewährung einer Behandlung (vgl. hierzu Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422 ff.), sondern auch die Belange der Allgemeinheit (§ 2 Satz 2 StVollzG), denn es kann nicht angehen, einen Gewalttäter nach Ablauf seiner Strafzeit nur deshalb unbehandelt und damit weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich in die Freiheit zu entlassen, weil verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten der Vorrang eingeräumt wurde.
  • BVerfG, 24.10.1999 - 2 BvR 1538/99

    Strafaussetzung zur Bewährung setzt Einzelfallprüfung voraus, ob vom

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    Es hat auch danach zu fragen, aus welchen Gründen Vollzugslockerungen und notwendige therapeutischen Behandlungen bislang versagt worden sind (BVerfG NStZ 1998, 373 ff.; STV 2000, 265 f.).
  • BVerfG, 22.03.1998 - 2 BvR 77/97

    Verletzung der Grundrechte aus GG Art 2 Abs 2 S 2, Art 104 iVm Art 2 Abs 1 und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    Es hat auch danach zu fragen, aus welchen Gründen Vollzugslockerungen und notwendige therapeutischen Behandlungen bislang versagt worden sind (BVerfG NStZ 1998, 373 ff.; STV 2000, 265 f.).
  • BVerfG, 24.11.2000 - 2 BvR 1661/00

    Kein Verstoß gegen das Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung durch Ablehnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    In einem solchen Fall kann das Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung jedenfalls dann eine nähere Abklärung der Behandlungsmöglichkeiten erfordern, wenn eine Klärung dieser Fragen über eine Antragsstellung nach § 109 StVollzG zu einer nicht unerheblichen Zeitverzögerung führen würde (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 24.11.2000, 2 BvR 1661/00).
  • OLG Karlsruhe, 16.03.1998 - 1 Ws 21/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.09.2003 - 1 Ws 105/03
    Dies gebietet nicht nur der teilweise auch verfassungsrechtlich verbürgte Anspruch des Gefangenen auf Gewährung einer Behandlung (vgl. hierzu Senat NStZ 1998, 638; OLG Karlsruhe StV 2002, 34 f.; NJW 2001, 3422 ff.), sondern auch die Belange der Allgemeinheit (§ 2 Satz 2 StVollzG), denn es kann nicht angehen, einen Gewalttäter nach Ablauf seiner Strafzeit nur deshalb unbehandelt und damit weiterhin für die Allgemeinheit gefährlich in die Freiheit zu entlassen, weil verfahrensrechtlichen Gesichtspunkten der Vorrang eingeräumt wurde.
  • BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer

    Eine solche Vorgehensweise kann sich aber als langwierig erweisen und führt daher selbst bei einem Obsiegen nicht zwangsläufig dazu, dass die Prognoseunsicherheit im kommenden Aussetzungsverfahren beseitigt ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. September 2003 - 1 Ws 105/03 -, NStZ-RR 2004, S. 61 ).
  • OLG Karlsruhe, 13.02.2004 - 1 Ws 165/03

    Strafvollzug: Anfechtbarkeit eines Vollzugsplans wegen Rechtsfehlern im

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen (zuletzt in ZfStrVo 2004, 118 f. = StraFo 2004, 70 f. = NStZ-RR 2004, 61 f.) , dass das gerade bei einem gefährlichen Gewalttäter auch für die Anstalt Geltung beanspruchende Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung eine nähere Prüfung der in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten jedenfalls dann gebietet, wenn abzusehen ist, dass sich der ursprüngliche seitens der Anstalt ins Auge gefasste Behandlungsansatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht verwirklichen lassen wird.
  • OLG Hamm, 13.05.2008 - 1 Vollz (Ws) 257/08

    Einstellung der Behandlung eines Strafgefangenen durch einen externen Facharzt

    Bei dieser überragenden Bedeutung des Resozialisierungsgebots dürfen jedenfalls bei Gewaltdelikten Kostenfragen für die (weitere) Durchführung einer bewilligten externen Therapie keine Rolle spielen (vgl. auch OLG Karlsruhe NStZ-RR 2004, 61 und NStZ-RR 2004, 287).
  • OLG Karlsruhe, 03.04.2020 - 1 Ws 157/19

    Strafvollzug: Antrag eines Strafgefangenen auf Gewährung einer bestimmten

    Der Senat hat bereits wiederholt ausgesprochen (Senat NStZ-RR 2004, 61), dass das gerade bei einem gefährlichen Gewalttäter das auch für die Anstalt Geltung beanspruchende Gebot der bestmöglichen Sachaufklärung eine nähere Prüfung der in Betracht kommenden Behandlungsmöglichkeiten jedenfalls dann gebietet, wenn abzusehen ist, dass sich der ursprüngliche seitens der Anstalt ins Auge gefasste Behandlungsansatz aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht verwirklichen lassen wird.
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