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   OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05   

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https://dejure.org/2005,7875
OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,7875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,7875)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2005 - 2 Ws 106/05 (https://dejure.org/2005,7875)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff und Funktionen einer Lockerungsmaßnahme im Maßregelvollzug; Gerichtliche Überprüfung der Verweigerung der staatsanwaltlichen Zustimmung zu einer Lockerungsmaßnahme; Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen versuchter Vergewaltigung in zwei Fällen ...

  • Judicialis

    StVollzG § 138; ; UBG Baden-Württemberg § 11; ; UBG Baden-Württemberg § 15

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2007, 428
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Hamm, 15.04.1987 - 2 Ws 191/87
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Dagegen sollen die vollzuglichen Befugnisse bei der Maßregeleinrichtung verbleiben, der es unbenommen bleibt, bei Auflagenverstößen oder nachträglich eintretenden Umständen, die eine Flucht- oder Missbrauchsgefahr befürchten lassen, die Beurlaubung zu widerrufen (vgl. OLG Hamm StV 1988, 115 f.; Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 47).

    Zwar kann eine Beurlaubung aus Behandlungsgründen eine durchaus sinnvolle Vorstufe zur Vorbereitung der gerichtlichen Entscheidung über eine Aussetzung der weiteren Vollstreckung der Maßregel darstellen (OLG Hamm StV 1988, 115 f.; OLG Frankfurt StV 2001, 36).

    Soweit die Staatsanwaltschaft bei ihrer Zustimmungsversagung ergänzend darauf verweist, die beantragte Lockerungsmaßnahme könne auf eine nicht zu vertretende bedingte Entlassung hinauslaufen, übersieht sie, dass auch eine längere Urlaubsgewährung keinen Rechtsanspruch auf eine bedingte Entlassung begründet, da die von der Vollzugsbehörde in eigener Zuständigkeit gewährte Vollzugslockerung die ausschließliche Kompetenz der Strafvollstreckungskammer, über die Entlassungsreife nach § 67d Abs. 2 S. 1StGB zu entscheiden, nicht berührt (OLG Hamm StV 1988, 115 f.).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Damit tragen sie auch der verfassungsrechtlichen Forderung Rechnung, den auf unbestimmte Zeit Untergebrachten lebenstüchtig zu erhalten und schädlichen Auswirkungen des Vollzugs, insbesondere auch deformierenden Persönlichkeitsveränderungen, entgegenzuwirken (vgl. BVerfGE 45, 187 ff.).

    Gerade bei Untergebrachten wie dem Antragsteller, bei denen zunächst die Sicherungsfunktion der Maßregel im Vordergrund steht und die auf eine baldige Entlassung aus dem Maßregelvollzug nicht hoffen können, kommt Vollzugslockerungen, die nicht mit einer Gefährdung der Allgemeinheit verbunden sind, auch die Funktion zu, die grundlegenden Voraussetzungen der individuellen und sozialen Existenz des Untergebrachten zu erhalten (vgl. BVerfGE 45, 187 ff.) und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Rechnung zu tragen (vgl. Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 123 f.).

  • OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Recht des Verteidigers auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.).
  • OLG Stuttgart, 02.05.1986 - 4 VAs 13/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Dem Senat ist es allerdings verwehrt, die verweigerte Zustimmung mit der Folge zu ersetzen (vgl. insoweit OLG Stuttgart NStZ 1986, 525, 526), dass das Zentrum für Psychiatrie E., das Flucht- oder Missbrauchsgefahr verneint hat und in Ausübung seines Ermessens die beantragte "Belastungserprobung" gewähren will, zur Bewilligung der Lockerungsmaßnahme zu verpflichten wäre.
  • OLG Celle, 25.03.1986 - 3 Ws 125/86
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Sollte keine Flucht- und/oder Missbrauchsgefahr vorliegen, wird es auch nicht möglich sein, diesen auf der Tatbestandsseite der Norm ausgeschlossenen Gesichtspunkt auf ihrer Rechtsfolgenseite, nämlich bei der Ausübung des Ermessens, negativ zur Geltung zu bringen (OLG Celle, StV 1988, 349 f.).
  • BGH, 22.12.1981 - 5 AR (Vs) 32/81

    Strafvollzug - Urlaub - Vollzugsbehörde - Beurteilungsspielraum -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05
    Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2020 - L 19 AS 1492/18

    SGB II-Anspruch bei Beurlaubung im Maßregelvollzug

    Es handelt sich um eine zeitlich umschriebenen und kontrollierte Freistellung aus dieser Unterbringung (vgl. LG Göttingen, Beschluss vom 23.09.2005 - 52 StVK 96/99 (Vollz); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18.10.2005 - 2 Ws 106/05).
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