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   OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11   

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https://dejure.org/2011,2245
OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11 (https://dejure.org/2011,2245)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.10.2011 - 1 U 28/11 (https://dejure.org/2011,2245)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 1 U 28/11 (https://dejure.org/2011,2245)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Haftung für psychische Beeinträchtigungen nach Unfalltod naher Angehöriger

  • rabüro.de

    Zum Schmerzensgeldanspruch auf Grund des Unfalltodes einer getrennt lebenden Ehefrau

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 253; StVG § 7; StVG § 18; StVG § 11
    Gefährdungshaftung für akute Belastungsreaktion und mittelgradig depressive Episode des Ehemanns nach Unfalltod der von ihm getrennt lebenden Ehefrau

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Unfallschädigers für Schockschäden naher Angehöriger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gefährdungshaftung für psychische Erkrankungen

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz unter besonderen Voraussetzungen für psychische Beeinträchtigungen durch Tod naher Angehöriger

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schmerzensgeld bei Trauer?

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schmerzensgeld bei Trauer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2012, 41
  • VersR 2012, 456
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.04.1989 - VI ZR 97/88

    Ersatzpflicht für psychische Beeinträchtigungen naher Angehöriger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11
    Die Gesundheitsbeschädigung muss also nach Art und Schwere über das hinausgehen, was nahe Angehörige in derartigen Fällen erfahrungsgemäß an Beeinträchtigungen erleiden (im Anschluss an BGH NJW 1989, 2317).

    Eine Ersatzpflicht für psychisch vermittelte Beeinträchtigungen - wie hier der Unfalltod der Mutter - werden aber nur da bejaht, wo es zu gewichtigen psychopathologischen Ausfällen von einiger Dauer kommt, die die auch sonst nicht leichten Nachteile eines schmerzlich empfundenen Trauerfalls für das gesundheitliche Allgemeinbefinden erheblich übersteigen und die deshalb auch nach der allgemeinen Verkehrsauffassung als Verletzung des Körpers oder der Gesundheit betrachtet werden (BGH NJW 1989, 2317, 2318).

  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 86/74

    Freistellung von einer Haftung - Verletzung einer notariellen Sorgfaltspflicht -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11
    Im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit hat der BGH auf ein Urteil vom 03.02.1976 (NJW 1976, 847; richtig: NJW 1976, 1143) verwiesen.
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11
    Zwar trifft es zu, dass der Bundesgerichtshof (in der Folge: BGH) in einer Entscheidung, in der es in erster Linie um seelisch bedingte Folgeschäden ging, ausgeführt, dass dann, wenn es sich bei den psychisch vermittelten Beeinträchtigungen nicht um schadensausfüllende Folgewirkungen einer Verletzung handelt, sondern diese haftungsbegründend erst durch die psychische Reaktion auf ein Unfallgeschehen eintreten, eine Haftung nur dann in Betracht kommt, wenn die Beeinträchtigung zum einen selbst Krankheitswert besitzt, also eine Gesundheitsbeschädigung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellt und zum anderen für den Schädiger vorhersehbar war (BGH NJW 1996, 2425, 2426).
  • BGH, 03.02.1976 - VI ZR 235/74

    Rechtliche Zurechenbarkeit einer durch Erregung über wörtliche und tätliche

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.10.2011 - 1 U 28/11
    Im Hinblick auf die Vorhersehbarkeit hat der BGH auf ein Urteil vom 03.02.1976 (NJW 1976, 847; richtig: NJW 1976, 1143) verwiesen.
  • LG Bielefeld, 13.10.2021 - 5 O 170/17

    Bestattungsvertrag - Schmerzensgeld bei vertragswidrig durchgeführter

    So hat das OLG Karlsruhe geurteilt, dass ein Schmerzensgeld von 3.000,00 Euro angemessen sein kann, wenn ein Ehemann aufgrund der Nachricht vom Tod seiner Ehefrau einen Schock im Sinne einer akuten Belastungsreaktion erleidet und er darüber hinaus eine mittelgradige depressive Episode entwickelt (OLG Karlsruhe, NZV 2012, 41).
  • LG Hannover, 29.08.2012 - 14 O 341/06

    Einschlägigkeit der Leistungsbilder der HOAI für die Beurteilung der

    Die Rechtsprechung lehnt nach wie vor ein Schmerzensgeld oder auch eine Erhöhung des Schmerzensgeldes aus mittelbaren Sachverhalten ab (vgl. auch BGH, Urteil vom 20. März 2012 - VI ZR 114/11, VersR 2012, 634; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Oktober 2011 - 1 U 28/11, NZV 2012, 41 [OLG Karlsruhe 18.10.2011 - 1 U 28/11] ).
  • LG Saarbrücken, 14.12.2018 - 13 S 111/18

    Deliktshaftung für psychische Primärschäden: Vorsätzlich falsche Todesnachricht

    Die Kammer hält daher insgesamt ein Schmerzensgeld von 3.000,- ? für angemessen, aber auch ausreichend (vgl. auch OLG Frankfurt, Zfs 2013, 202: 15.000,- ? für Todesnachricht bzgl. Tochter bei psychisch schwer erkrankter Mutter; OLG Karlsruhe, VersR 2012, 456: 3.000,- bei Todesnachricht bzgl. getrennt lebender Ehefrau mit mittelgradiger depressiver Episode; OLG Frankfurt, Zfs 2004, 452: 2.500 bis 5.000,- ? für Schock wegen Tötung der Kindesmutter; LG Wuppertal, Schaden-Praxis 1998, 353: 5.000,- DM für Todesnachricht bzgl. Kind).
  • OLG Hamm, 15.03.2022 - 21 U 170/21

    Schadensersatz wegen einer vertragswidrig durchgeführten Seebestattung;

    Unter Bezugnahme auf die nach Auffassung des Senats maßgebliche Entscheidung des OLG Karlsruhe (Urteil vom 18.10.2011 - 1 U 28/11 - NZV 2012, 41), das ein Schmerzensgeld in Höhe von 3.000,- EUR für angemessen erachtet hat, wenn ein Ehemann aufgrund der Nachricht vom Tod seiner getrennt lebenden Ehefrau einen Schock im Sinne einer akuten Belastungsreaktion erleidet und darüber hinaus eine mittelgradige depressive Episode entwickelt, hat das Landgericht in nicht zu beanstandender Weise gewürdigt, dass die Klägerin nicht vom Tod ihres Ehemannes, sondern "lediglich" vom fehlerhaften Bestattungsort erfahren hat.
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