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   OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06   

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OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06 (https://dejure.org/2007,45769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2007 - 17 U 331/06 (https://dejure.org/2007,45769)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2007 - 17 U 331/06 (https://dejure.org/2007,45769)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 14.09.2004 - XI ZR 11/04

    Rechtsfolgen der Ermäßigung des Zinssatzes wegen unvollständiger Angabe des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Der zunächst formunwirksame Darlehensvertrag wird rechtsgültig, wenn dem Darlehensnehmer die Darlehensvaluta zwar nicht direkt zugeflossen ist, diese aber vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt wird ( BGH WM 2006, 1003 [BGH 25.04.2006 - XI ZR 193/04] ; vgl. bereits BGHZ 159, 270 Tz. 26 und BGH WM 2004, 2306 [BGH 14.09.2004 - XI ZR 11/04] Tz. 15).

    Der aus § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG bzw. § 494 Abs. 2 BGB folgende Anspruch auf Neuberechnung der Teilleistungen kann aber entgegen der Auffassung des Landgerichts in zeitlicher Hinsicht nicht durch die Verjährungseinrede begrenzt werden, da im Streitfall - anders als in der Entscheidung BGH WM 2004, 2306 [BGH 14.09.2004 - XI ZR 11/04] - ein Darlehen zugrunde liegt, für das Zins- und Tilgungsleistungen zu erbringen waren.

  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Der fälschlicherweise auf den Zinsanteil berechnete Betrag ist zur Tilgung zu verwenden (vgl. BGHZ 112, 352 = WM 1990, 1989 unter 2c der Gründe).
  • OLG Karlsruhe, 17.04.2007 - 17 U 136/06
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Vielmehr ist in einem solchen Fall, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat ( Urteile vom 17.4.2007, 17 U 136/06, und vom 18.09.2007, 17 U 26/07 ), wie allgemein, wenn die Bank aufgrund einer nichtigen Vertragsklausel zuviel Zinsen berechnet hat, lediglich die Verrechnung der gezahlten Darlehensraten zu berichtigen.
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Die Beträge, die sich die Bank nach dem Inhalt des Berechnungsanspruchs (dazu BGH WM 2006, 1243 [BGH 09.05.2006 - XI ZR 119/05] ) als Tilgungsleistung ihrer Kreditnehmer anrechnen lassen muss, können dabei ohne weiteres errechnet werden.
  • BGH, 08.06.2004 - XI ZR 150/03

    Deklarierung der insgesamt zu erbringenden Leistungen bei unechter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Der zunächst formunwirksame Darlehensvertrag wird rechtsgültig, wenn dem Darlehensnehmer die Darlehensvaluta zwar nicht direkt zugeflossen ist, diese aber vertragsgemäß unmittelbar an einen Treuhänder zwecks Erwerbs eines Fondsanteils ausgezahlt wird ( BGH WM 2006, 1003 [BGH 25.04.2006 - XI ZR 193/04] ; vgl. bereits BGHZ 159, 270 Tz. 26 und BGH WM 2004, 2306 [BGH 14.09.2004 - XI ZR 11/04] Tz. 15).
  • BGH, 24.10.2006 - XI ZR 216/05

    Wirksamkeit der Vollmacht eines Treuhänders zum Abschluss eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Bei - wie hier - getrennt abgeschlossenen Rechtsgeschäften streitet eine tatsächliche Vermutung für die rechtliche Selbständigkeit der jeweiligen Vereinbarung ( BGH WM 2007, 116 [BGH 24.10.2006 - XI ZR 216/05] ), die von den Klägern nicht widerlegt wurde.
  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 106/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Dieses Recht könnten sie bei einem verbundenen Geschäft auch der Beklagten entgegensetzen und die Rückzahlung des Kredits gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 VerbrKrG verweigern, soweit ihnen gegen die Fondsgesellschaft ein Abfindungsanspruch zusteht ( BGH, Urteil vom 25.4.2006 - XI ZR 106/05 ).
  • OLG Karlsruhe, 23.05.2006 - 17 U 286/05

    Finanzierter Immobilienfondsbeitritt: Heilung eines formnichtigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Die Kläger haben durch ihre im Zeichnungsschein und der notariell beglaubigten Vollmacht persönlich erteilte Einwilligung zur Auszahlung des Darlehens an die Treuhänderin wirksam über den Kredit disponiert und damit das Darlehen im Rechtssinn in Anspruch genommen ( Senat , Urt. vom 23.5.2006 - 17 U 286/05 , OLGR 2006, 631, 634).
  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Dabei gelten die vom XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes im Urteil vom 16.5.2006 aufgestellten Grundsätze über einen solchen Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer kreditfinanzierten Immobilienkapitalanlage aus einem eigenen Aufklärungsverschulden der finanzierenden Bank auch bei einem verbundenen Geschäft ( BGH WM 2007, 200 [BGH 21.11.2006 - XI ZR 347/05] ).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2007 - 17 U 331/06
    Die Kläger haben eine arglistige Täuschung durch die Fondsverantwortlichen oder durch den Vermittler ebenso wenig behauptet wie evident unrichtige Prospektangaben, wegen derer sich aufdrängt, dass sich die Beklagte einer arglistigen Täuschung der Anleger geradezu "verschlossen" hat ( BGHZ 168, 1 = WM 2006, 1194, 1200f Tz. 51 ff.; BGHZ 169, 109 = WM 2006, 2343, 2345 Tz. 23).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

  • BGH, 30.03.2000 - I ZR 289/97

    Sachverständigenbeauftragung - Vorsprung durch Rechtsbruch

  • OLG Karlsruhe, 18.07.2006 - 17 U 259/05

    Anspruch des Kapitalanlegers gegen die einen Fondsbeitritt finanzierende Bank auf

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 193/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

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