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   OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12   

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https://dejure.org/2013,36690
OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12 (https://dejure.org/2013,36690)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.12.2013 - 13 U 162/12 (https://dejure.org/2013,36690)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Dezember 2013 - 13 U 162/12 (https://dejure.org/2013,36690)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Namensschutzes für die Partei "Bündnis 90/Die Grünen"; Recht auf Verwendung der Bezeichnung "grün" durch eine kommunale Wählervereinigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 12 BGB, § 4 Abs 1 PartG
    Namensschutz politischer Parteien: Verwendung des Wortes "grün" im Namen einer kommunalen Wählervereinigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 12
    Namensschutz der Partei "Bündnis 90/Die Grünen"; Verwendung der Bezeichnung "grün" durch eine kommunale Wählervereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 706
  • MDR 2014, 788
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.1981 - IVb ZR 581/80

    Namensschutz politischer Parteien

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    § 4 PartG erweitert den nach § 12 BGB bestehenden namensrechtlichen Schutz vielmehr für eine Partei im Verhältnis zu anderen politischen Parteien (BGH NJW 1981, 914; Morlock, Beck online Kommentar PartG 2. Aufl. § 4 Rnr. 1; Schmitt-Gaedtke/Arz: Der Namenschutz politischer Parteien, NJW 2013, 2729 ff. m.w.N.).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 36/08

    Verbraucherzentrale

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    Hinsichtlich der Unterscheidungskraft ist auf die Verwendung im politischen Raum abzustellen, weshalb die allgemein beschreibende Verwendung des Wortes "grün" als Farbe nicht entgegensteht (BGH GRUR 2008, 1108; GRUR 2010, 1020 für an einen Tätigkeitsbereich angelehnten Sachbegriff im Verbandsnamen).
  • BGH, 19.01.2006 - I ZB 11/04

    LOTTO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    An die Feststellung einer entsprechenden Verkehrsgeltung sind zwar aufgrund des Freihaltebedürfnisses des Verkehrs bei sprachüblichen Wortkombinationen erhöhte Anforderungen zu stellen (Ehrmann/Koos a.a.O. Rnr. 90, 96; BGH NJW 2006, 3282); ein Freihaltebedürfnis stellt jedoch kein absolutes Hindernis für den Namensschutz dar.
  • LG Bielefeld, 17.10.2003 - 4 O 245/03

    Unterlassen des Führen des Namensbestandteils "F." in einem Vereinsnamen und des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    bb) Es erscheint zwar zweifelhaft, ob nicht hinsichtlich des Namensschutzes einer Partei gegenüber einer Wählervereinigung oder Gruppierung von Mandatsträgern entgegen der Begründung des Landgerichts (im Anschluss an das Landgericht Bielefeld, NJW-RR 2004, 400) eine Regelungslücke und ein Bedürfnis für eine analoge Anwendung des § 4 Abs. 1 PartG besteht.
  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    Die Parteifähigkeit einer solchen BGB-Außengesellschaft im Rahmen ihres Außenauftrittes ist seit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.01.2001 (BGHZ 146, 341) nicht mehr zweifelhaft und erfasst auch die Frage ihres Namensrechtes.
  • BGH, 31.07.2008 - I ZR 21/06

    Haus & Grund III

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    Hinsichtlich der Unterscheidungskraft ist auf die Verwendung im politischen Raum abzustellen, weshalb die allgemein beschreibende Verwendung des Wortes "grün" als Farbe nicht entgegensteht (BGH GRUR 2008, 1108; GRUR 2010, 1020 für an einen Tätigkeitsbereich angelehnten Sachbegriff im Verbandsnamen).
  • BGH, 26.06.2003 - I ZR 296/00

    Maxem.de - Namensträger gewinnt Streit um Internet-Adresse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    Eine Verletzung des Namensrechtes liegt nur vor, wenn der Namensgebrauch durch Dritte mit dem - auch nur abstrakten - Risiko einer Zuordnungsverwirrung einhergeht, d. h., wenn die Namensverwendung geeignet ist, in den beteiligten Verkehrskreisen als Hinweis auf den Namensrechtsinhaber verstanden zu werden (BGH NJW 2003, 2978; MüKo/Bayreuther a.a.O., Rnr. 152).
  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 191/10

    Freie Wähler

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 18.12.2013 - 13 U 162/12
    Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.09.2011 (MDR 2012, 727) ergibt sich lediglich, dass für den umgekehrten Fall, das heißt, den Namensschutz einer Wählervereinigung, eine auch analoge Anwendung nicht in Betracht kommt und Wählervereinigungen daher lediglich den Namensschutz des § 12 BGB beanspruchen können.
  • OLG Köln, 17.11.2017 - 1 W 17/17

    Ordnungsgeld für Gründung der Partei "CDSU" in Bayern

    Dieser allgemeine Namensschutz wird im Verhältnis einer Partei zu einer anderen politischen Partei erweitert durch § 4 PartG (BGH, Urteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 581/80, BGHZ 79, 265, zitiert juris Rn. 15 - Vierte Partei; OLG Karlsruhe, Urteil vom 18. Dezember 2013 - 13 U 162/12, NJW 2014, 706, zitiert juris Rn. 18; Morlok, ParteiG, 2. Aufl., § 4 Rn. 1).
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