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   OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15   

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https://dejure.org/2016,479
OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15 (https://dejure.org/2016,479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.01.2016 - 12 U 116/15 (https://dejure.org/2016,479)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Januar 2016 - 12 U 116/15 (https://dejure.org/2016,479)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a. F.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung; Bezugnahme auf eine nicht hervorgehobene Belehrung in den Verbraucherinformationen

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 5 a; BGB § 812 Abs. 1 S. 1
    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer Lebensversicherung nach einem Widerspruch gem. § 5 a VVG a. F.

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 5a Abs 2 S 1 VVG vom 02.12.2004, § 812 Abs 1 BGB, § 818 Abs 1 BGB
    Altvertrag über eine Lebensversicherung im Policenmodell: Fehlerhaftigkeit der Widerspruchsbelehrung und Widerspruchsrechtsausübung nach jahrelanger Durchführung; bereicherungsrechtliche Rückabwicklung und Berücksichtigungsfähigkeit von Ratenzuschlägen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F.

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung nach § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG a.F.

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerspruch von Renten- und Lebensversicherungen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Rückabwicklung Lebens- und Rentenversicherungen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen und Rentenversicherungen gestärkt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerspruch von Renten- und Lebensversicherungen: Verbraucherrechte gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Lebensversicherung: Verbraucher muss über Widerspruchsrecht ordnungsgemäß belehrt werden

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ewiges Widerrufsrecht auch bei Lebens- und Rentenversicherungen?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbraucherrechte bei Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen gestärkt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerspruch von Renten- und Lebensversicherungen: Verbraucherrechte gestärkt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2016, 548
  • MDR 2016, 212
  • VersR 2016, 516
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Der mit der richtlinienkonformen Auslegung bezweckte Schutz des Versicherungsnehmers erfordert es, dass der Versicherer in Fällen des wirksamen Widerspruchs das Entreicherungsrisiko hinsichtlich der Abschlusskosten trägt (BGH, Urteil vom 29.07.2015, IV ZR 384/14, juris, Tz. 43; Senat, aaO).

    Es bedarf dabei eines entsprechenden Tatsachenvortrags, der nicht ohne Bezug zur Ertragslage des jeweiligen Versicherers auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe etwa in Höhe des Verzugszinssatzes gestützt werden kann (BGH, Urteil vom 29.07.2015, IV ZR 384/14, juris, Tz. 46).

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Diese Vorschrift findet im Bereich der Lebens- und Rentenversicherung in den Fällen einer unzureichenden Widerspruchsbelehrung infolge richtlinienkonformer Auslegung keine Anwendung (BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, juris).

    Erlangter Versicherungsschutz ist ein Vermögensvorteil, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB zu ersetzen ist (BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, juris, Tz. 45).Dementsprechend muss sich die Klägerin im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung den Wert des Versicherungsschutzes anrechnen lassen, den sie bis zur Kündigung des Vertrags genossen hat (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 29.07.2015 - IV ZR 123/14, juris, Tz. 18; Senat, aaO, Tz. 49 f).

  • OLG Karlsruhe, 15.01.2015 - 12 U 78/13

    Lebensversicherungsvertrag nach dem Policenmodell: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Sie ist so gesondert zu präsentieren beziehungsweise drucktechnisch so stark hervorzuheben, dass sie dem Versicherungsnehmer nicht entgehen könnte, selbst wenn er nicht nach einer Widerspruchsmöglichkeit sucht (vgl. Senat, Urteil vom 15.01.2015, 12 U 78/13, juris, Tz. 45).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 185/86

    Formularmäßige Vereinbarung der Verzinsung eines zu erstattenden Betrages bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Der geltend gemachte Anspruch auf Herausgabe der gezogenen Nutzungen richtet sich nach § 818 Abs. 1 BGB und umfasst nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen (vgl. u.a. BGHZ 102, 41, juris, Tz. 21).
  • BGH, 27.09.2013 - V ZR 52/12

    Bauträgervertrag: Frist für den Eingang der Annahmeerklärung; Inhaltskontrolle

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Solche Aufwendungen, die dem Bereicherungsschuldner im Zusammenhang mit der Erlangung des Bereicherungsgegenstandes entstanden sind, sind nicht ohne weiteres bereicherungsmindernd anzuerkennen; vielmehr hängt dies maßgeblich davon ab, welcher der Parteien des Bereicherungsverhältnisses das jeweilige Entreicherungsrisiko zugewiesen ist (BGH NJW 2014, 854, Tz. 31 m.w.N.).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Die Widerspruchserklärung ist entscheidend für die Entstehung des Bereicherungsanspruchs im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 1 BGB (BGH, Urteil vom 08.04.2015, IV ZR 103/15, juris, Tz. 19).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Die von der Beklagten abgeführte Steuerzahlung ist der Klägerin als Vermögensvorteil anzurechnen, da sie auf diese Weise von einer Steuer- und Abgabenschuld befreit wurde (vgl. BGH, Urteil vom 29.07.2015, IV ZR 448/14, juris, Ls. und Tz. 41ff).
  • BGH, 05.03.2015 - IX ZR 164/14

    Zahlungsklage des Massegläubigers gegen den Insolvenzverwalter: Berechnung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Vermögensnachteile des Bereicherungsschuldners sind nur berücksichtigungsfähig, wenn sie bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise adäquat-kausal auf der Bereicherung beruhen (u.a. BGH, NJW-RR 2015, 677, Tz. 14 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 22.05.2015 - 12 U 122/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach Widerruf eines fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Ein schutzwürdiges Vertrauen des Versicherers kann nur bei ordnungsgemäßer Belehrung entstehen (vgl. BGH, aaO, Tz. 39 f; Senat, Urteil vom 22.05.2015 - 12 U 122/12, juris, Tz. 39).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 123/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung des Abschlusses einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.01.2016 - 12 U 116/15
    Erlangter Versicherungsschutz ist ein Vermögensvorteil, dessen Wert nach § 818 Abs. 2 BGB zu ersetzen ist (BGH, Urteil vom 07.05.2014, IV ZR 76/11, juris, Tz. 45).Dementsprechend muss sich die Klägerin im Rahmen der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung den Wert des Versicherungsschutzes anrechnen lassen, den sie bis zur Kündigung des Vertrags genossen hat (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 29.07.2015 - IV ZR 123/14, juris, Tz. 18; Senat, aaO, Tz. 49 f).
  • OLG Hamm, 15.12.2017 - 26 U 3/14

    Operation "relativ" indiziert - Patient muss besonders aufgeklärt werden

    Er bewegt sich auch im üblichen Rahmen vergleichbarer Entscheidungen der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 09.02.2006 - 12 U 116/15 - 50.000 EUR bei inkompletter Querschnittsymptomatik mit Depressionen).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 130/16

    Widerruf von Alt-Lebensversicherungsverträgen nach dem sog. Policenmodell:

    Die von der Beklagten geleistete Steuerzahlung ist dem Kläger als Vermögensvorteil anzurechnen, da er auf diese Weise von einer Steuer- und Abgabenschuld befreit wurde (BGH VersR 2015, 1104, Rn. 41 ff.; Senat VersR 2016, 516 Rn. 39).
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2016 - 12 U 137/16

    Widerruf der Lebensversicherung: Schutzwürdigkeit des Vertrauens des Versicherers

    Dieses fortdauernde Widerspruchsrecht ergab sich aus dem Umstand, dass der Kläger bei beiden Vertragsschlüssen jeweils nicht ordnungsgemäß belehrt worden war, § 5a Abs. 2 VVG a.F. (vgl. zu ähnlichen Belehrungen BGH VersR 2015, 1101 und 1104; Senat VersR 2016, 516).
  • LG Hamburg, 10.06.2016 - 332 O 80/15

    Rückabwicklung der fondsgebundenen Rentenversicherung nach Widerspruch

    Der Wert des genossenen Versicherungsschutzes ist unabhängig von den Modalitäten der vereinbarten Gegenleistung zu beurteilen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 19.01.2016, Az. 12 U 116/15).
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