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   OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12   

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https://dejure.org/2014,44598
OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12 (https://dejure.org/2014,44598)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.12.2014 - 8 U 83/12 (https://dejure.org/2014,44598)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 8 U 83/12 (https://dejure.org/2014,44598)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 2 BBodSchG, § 4 Abs 3 BBodSchG, § 24 Abs 2 S 1 BBodSchG, § 24 Abs 2 S 2 BBodSchG
    Bodenschutzrecht: Anwendbarkeit des bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs auf die Sanierung von Altlasten zur Beseitigung einer gegenwärtigen Umweltgefahr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesamtrechtsnachfolge; Polizeipflichtigkeit; Störer; Rückwirkung; Rückwirkungsverbot; Besonderes Verwaltungsrecht

  • rechtsportal.de

    Anwendung des BBodSchG auf Altfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Bodenveränderung mit Grundwasserschaden (u. a. Cyanid)

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 16.03.2006 - 7 C 3.05

    Altlast; Abraumhalde Kalibergwerk; (Abschluss-) Betriebsplan; Entlassung aus der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    bb) Hat jemand die Gefahrenschwelle überschritten und damit eine schädliche Bodenveränderung hervorgerufen, so kann auch dessen Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BBodSchG in Anspruch genommen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 7 C 3/05 -, juris, Rn. 30).

    Die Pflicht, ein Gaswerk so zu betreiben, dass eine schädliche Verunreinigung des Grundwassers nicht zu besorgen ist, ist vorrangig nicht durch ein personales Element, sondern durch den sachlichen Bezug der Pflicht zum Schutz des Grundwassers geprägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. März 2006, a.a.O., Rn. 28).

  • RG, 28.02.1914 - V 363/13

    Verschmelzung von Aktiengesellschaften; Anfechtung im Konkurse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Dann ging das Vermögen der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft über (vgl. RGZ 67, 197 ; 84, 242 ), wobei bezüglich des Wegfalls der Liquidation eine ausdrückliche Erklärung nicht verlangt war (vgl. RGZ 77, 268 ).

    Vielmehr sollte das Vermögen der Gesellschaft werbend und werterzeugend weiterarbeiten (vgl. RGZ 84, 242 ), wie es dann ja auch mit dem Werk X - als Teil der O AG (bis 1971) - und dem Werk C - als Teil der O AG (bis 1988) und danach [nach Umfirmierung] der Beklagten (bis 1995) - geschah.

  • BGH, 18.10.2012 - III ZR 312/11

    Bodenschutz: Beginn der Verjährung des bodenschutzrechtlichen Ausgleichsanspruchs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Dieser ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wie sie der Senat versteht, dann eingetreten, wenn die "gesamten im Einzelfall erforderlichen beziehungsweise angeordneten Maßnahmen" beendet sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2012 - III ZR 312/11 -, juris, Rn. 19).
  • BVerwG, 28.02.2008 - 7 B 12.08

    Anwendung des BBodSchG auf Deponien, die vor Inkrafttreten des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Das impliziert, dass dem Verhaltensstörer Schädigungen dieser Art auf der Grundlage einer polizeirechtlichen Generalklausel zur Beseitigung aufgegeben werden konnten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Februar 2008 - 7 B 12/08 -, juris, Rn. 6).
  • RG, 08.10.1909 - VII 602/08

    Lebensversicherung. Fusion. Anspruch auf Sicherstellung.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Denn für eine Liquidation, das heißt für eine Umwandlung des Vermögens dieser Gesellschaft in Geld (vgl. RGZ 72, 15 ) oder Aktien, spricht nichts.
  • RG, 08.11.1911 - I 461/10

    Verschmelzung von Aktiengesellschaften.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Dann ging das Vermögen der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft über (vgl. RGZ 67, 197 ; 84, 242 ), wobei bezüglich des Wegfalls der Liquidation eine ausdrückliche Erklärung nicht verlangt war (vgl. RGZ 77, 268 ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Dabei ist nicht maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt der konkrete Schaden tatsächlich eintrat, vielmehr kommt es allein darauf an, wann ein Zustand eingetreten war, der bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Schadenseintritt führte oder noch führt, wobei bei besonders wichtigen Schutzgütern wie etwa dem Grundwasser - das zu den hochrangigen Gemeinwohlbelangen zählt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, juris, Rn. 50) und dem für die Allgemeinheit eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 -, juris, Rn. 164) - keine zu hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit und die zeitliche Nähe des Schadenseintritts gestellt werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 2008 - 10 S 1388/06 -, juris, Rn. 29).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Dabei ist nicht maßgeblich, zu welchem Zeitpunkt der konkrete Schaden tatsächlich eintrat, vielmehr kommt es allein darauf an, wann ein Zustand eingetreten war, der bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zum Schadenseintritt führte oder noch führt, wobei bei besonders wichtigen Schutzgütern wie etwa dem Grundwasser - das zu den hochrangigen Gemeinwohlbelangen zählt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91, 1 BvR 315/99 -, juris, Rn. 50) und dem für die Allgemeinheit eine kaum zu überschätzende Bedeutung zukommt (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 -, juris, Rn. 164) - keine zu hohen Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit und die zeitliche Nähe des Schadenseintritts gestellt werden dürfen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 1. April 2008 - 10 S 1388/06 -, juris, Rn. 29).
  • OLG Schleswig, 20.12.2007 - 5 U 98/04

    Ausgleichspflicht des früheren Betreibers einer Hausmülldeponie nach § 24

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Eine explizite behördliche Heranziehung ist nicht erforderlich (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 5 U 98/04 -, juris, Rn. 42).
  • RG, 10.12.1907 - VII 101/07

    Reichsstempelgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.12.2014 - 8 U 83/12
    Dann ging das Vermögen der übertragenden Gesellschaft im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die übernehmende Gesellschaft über (vgl. RGZ 67, 197 ; 84, 242 ), wobei bezüglich des Wegfalls der Liquidation eine ausdrückliche Erklärung nicht verlangt war (vgl. RGZ 77, 268 ).
  • LG Bielefeld, 21.05.2010 - 8 O 465/07

    Ausgleichspflicht im Falle von erheblichen Bodenverunreinigungen durch

  • LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 1 O 20/07

    Es besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung gegen den Mitbetreiber eines

  • BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02

    Spekulationsfrist

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

  • BGH, 02.04.2004 - V ZR 267/03

    Vorausetzungen eines bodenrechtlichen Ausgleichsanspruchs bei Vereinbarung eines

  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 11/15

    Bodenschutzrechtlicher Ausgleichsanspruch: Haftung des Gesamtrechtsnachfolgers

    Das Berufungsgericht hat die Klage durch Grundurteil für dem Grunde nach gerechtfertigt erklärt (OLG Karlsruhe, Urteil v. 19. Dezember 2014 - 8 U 83/12, juris).
  • FG Baden-Württemberg, 18.10.2019 - 13 K 1012/18

    Kraftfahrzeugsteuer: Rückwirkende Gewährung der Vergünstigung für

    Die weitere vom Beklagten zitierte Rechtsprechung aus dem Bereich des Gefahrenabwehrrechts (OLG Karlsruhe, Urteil vom 19. Dezember 2014 8 U 83/12, AbfallR 2015, 91; BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 7 C 3/05, BVerwGE 125, 325-336) betrifft höchstpersönliche Pflichten zur Abwehr von Umweltgefahren.
  • OLG Karlsruhe, 06.08.2014 - 12 U 18/13
    Rechtlich entscheidend war unter anderem, dass die Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser bei Betrieb eines Gaswerks zumindest ab 1872 auch in Baden einen polizeiwidrigen Zustand darstellte - 8 U 83/12 - Urteil vom 19.12.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2014 - 7 U 28/13
    Rechtlich entscheidend war unter anderem, dass die Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser bei Betrieb eines Gaswerks zumindest ab 1872 auch in Baden einen polizeiwidrigen Zustand darstellte - 8 U 83/12 - Urteil vom 19.12.2014.
  • OLG Karlsruhe, 03.02.2014 - 6 U 153/13
    Rechtlich entscheidend war unter anderem, dass die Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser bei Betrieb eines Gaswerks zumindest ab 1872 auch in Baden einen polizeiwidrigen Zustand darstellte - 8 U 83/12 - Urteil vom 19.12.2014.
  • OLG Karlsruhe, 16.09.2014 - 7 U 112/14

    Wenn beim "Tag der offenen Tür der Feuerwehr" Besucher verletzt wird

    Rechtlich entscheidend war unter anderem, dass die Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser bei Betrieb eines Gaswerks zumindest ab 1872 auch in Baden einen polizeiwidrigen Zustand darstellte - 8 U 83/12 - Urteil vom 19.12.2014.
  • OLG Karlsruhe, 15.10.2014 - 7 U 13/14
    Rechtlich entscheidend war unter anderem, dass die Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser bei Betrieb eines Gaswerks zumindest ab 1872 auch in Baden einen polizeiwidrigen Zustand darstellte - 8 U 83/12 - Urteil vom 19.12.2014.
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