Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Feststellung von Deckungsschutz aus der Betriebshaftpflicht-Versicherung für Schadensersatzansprüche; Schaden durch Wasseraustritte infolge undichter Lötnähte aus dem Heizungssystem; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen bewusst nachlässig und schlampiger ...
- Judicialis
AHB § 4 II Nr. 1 Satz 2
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
AHB § 4 II Nr. 1 S. 2
Begriff der vorsätzlichen Schadensherbeiführung im Sinne des Ausschlusstatbestands gem. § 4 II Nr. 1 S. 2 AHB - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 4 II Nr. 1 Satz 2
Zum Vorliegen des Haftungsausschließungsgrundes des § 4 II Nr. 1 Satz 2 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schlampiger Arbeit: Vorsätzliche Schadensherbeiführung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 3 (Kurzinformation)
Deckungsanspruch besteht unabhängig von der Begründetheit des Haftpflichtanspruchs
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schlampige Arbeit führt noch nicht zum Ausschluss des Haftpflicht-Versicherungsschutzes! (IBR 2003, 579)
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 10.10.2002 - 11 O 206/02
- OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1110
- VersR 2003, 987
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80
Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 79, 76 = BGH VersR 81, 173; OLG Düsseldorf r+s 1996, 258; OLG Köln r+s 2000, 279).Diese notwendige Aufspaltung des Haftungsdreiecks in die Klärung der Haftpflichtlage im Haftpflichtprozess, der Deckungslage im Deckungsklageprozess führt grundsätzlich dazu, dass im Versicherungsschutzprozess nicht geprüft werden darf, ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht (BGH NJW 1956, 827; BGHZ 79, 76; OLG Frankfurt OLGR 1998, 344;… Späte, Haftpflichtversicherung, § 3 AHB Rdn. 43).
- BGH, 26.01.1961 - II ZR 218/58
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Allerdings muss die Mangelhaftigkeit positiv bekannt sein,; grob fahrlässige Unkenntnis erfüllt den Ausschlusstatbestand nicht (BGH VersR 1961, 265).Die Lebenserfahrung lehrt, dass auch Fachleuten immer wieder grobe fachliche Fehler unterlaufen, ohne dass sie ihnen zu Bewusstsein kommen (BGH VersR 1961, 265;… dazu: Littbarski, a.a.O., § 4 Rdn. 392).
- BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78
Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Das Landgericht hat nämlich das "Trennungsprinzip" zwischen Deckungsprozess und Haftpflichtprozess übersehen (BGH VersR 1980, 522).
- BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74
Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt der Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB voraus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens liegt demgemäß nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten (auch) die Schadensfolgen umfasst hat (BGH VersR 71, 806; BGH NJW 75, 1278). - OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94
Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (Senat r+s 1995, 408; BGH VersR 1978, 265). - OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - 4 U 272/94
Bindung der Versicherung an ihr früheres Verhalten?
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 79, 76 = BGH VersR 81, 173; OLG Düsseldorf r+s 1996, 258; OLG Köln r+s 2000, 279). - OLG Hamm, 02.12.1992 - 20 U 162/92
Begriff der Schädlichkeit von Arbeiten i. S. d. § 4 II Nr. 1 S. 2 AHB
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Die Gleichsetzung mit der vorsätzlichen Schadensherbeiführung macht dabei deutlich, dass hohe Anforderungen an die Kenntnis von der Mangelhaftigkeit zu stellen sind (OLG Hamm VersR 1993, 1474). - BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70
Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt der Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB voraus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens liegt demgemäß nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten (auch) die Schadensfolgen umfasst hat (BGH VersR 71, 806; BGH NJW 75, 1278). - BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52
Rechtsmittel
- OLG Köln, 14.12.1977 - 2 U 67/77
Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (Senat r+s 1995, 408; BGH VersR 1978, 265). - BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86
Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den …
- OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97
Wohngeldforderungen
- OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04
Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess; …
Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Senat OLGR Karlsruhe 2003, 179; BGHZ 79, 76; OLG Koblenz RuS 2000, 279).