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   OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17   

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https://dejure.org/2017,8458
OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17 (https://dejure.org/2017,8458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17 (https://dejure.org/2017,8458)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2017 - Ausl 301 AR 21/17 (https://dejure.org/2017,8458)
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  • OLG Hamm, 29.08.1975 - 4 Ausl 8/75
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17
    Der Gerichtsstand des ersten Ermittlungsortes steht dabei dem des Ergreifungsortes gleich (vgl. OLG Hamm MDR 1975, 1042; Vogel/Burchard in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, 3. Aufl., § 14 IRG Rn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 24.08.2016 - 1 AK 71/16

    Erlass eines Auslieferungshaftbefehls: Voraussetzungen der örtlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17
    Grundlage war zwar ein Haftbefehl des Amtsgerichts O. vom 15.05.2015, zum Zeitpunkt der Festnahme lag jedoch in Deutschland schon die INPOL-Ausschreibung von Interpol Sarajewo vom 21.06.2016 vor, so dass der Aufenthalt auch insoweit zu diesem Zeitpunkt ermittelt war (differierend für den Fall einer erst später ergangenen Fahndungsausschreibung: Senat, Beschluss vom 24.08.2016, 1 AK 71/16 - in juris).
  • OLG Celle, 16.03.2011 - 1 Ausl 16/11

    Ermittlung der örtlichen Zuständigkeit des Oberlandesgerichts nach tatsächlichen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17
    Insoweit schließt sich der Senat der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Celle an (NdsRpfl 2011, 212), welches im Beschluss vom 16.03.2011 ausgeführt hat, dass auch dann, wenn der Verfolgte nicht zum Zweck der Auslieferung, sondern für die Durchführung eines deutschen Strafverfahrens ergriffen wurde, für eine die Zuständigkeit begründende erste Ermittlung im Sinne des § 14 Abs. 1, 2. Alt. IRG der Moment maßgeblich sei, in dem sich der Verfolgte erstmals auf deutschem Hoheitsgebiet in Haft aufgehalten habe, weil dann die für die Auslieferung an das Ausland zuständigen Behörden Kenntnis vom Ersuchen erlangen konnten.
  • OLG Hamm, 03.11.1998 - 4 Ausl 506/98

    Zuständigkeit für den Erlass eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2017 - Ausl 301 AR 21/17
    Eine einmal begründete Zuständigkeit endet erst mit dem Ende des Auslieferungsverfahrens und wird durch Änderungen im Aufenthalt des Verfolgten nicht berührt (vgl. schon BT-Drs. 9/1338, S. 48; Lagodny in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl., § 14 IRG Rn. 4; OLG Hamm StraFo 1999, 50).
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