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   OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 230/09   

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https://dejure.org/2010,22440
OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 230/09 (https://dejure.org/2010,22440)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.05.2010 - 12 U 230/09 (https://dejure.org/2010,22440)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Mai 2010 - 12 U 230/09 (https://dejure.org/2010,22440)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustandekommen eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustandekommen eines Rechtsschutzversicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.02.1995 - IV ZR 58/94

    Anfechtung eines Versicherungsvertrages

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 230/09
    Dann wäre - unabhängig von der Regelung des § 5 VVG a.F. - der wahre Wille des Erklärenden maßgebend (BGH NJW-RR 1995, 859 ).
  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 230/09
    Weicht nämlich wie hier der im Versicherungsschein angegebene Vertragsbeginn ohne ausreichenden Hinweis im Versicherungsschein gemäß § 5 Abs. 2 VVG vom Antrag ab, so ist die Abweichung auch dann für den Versicherungsnehmer unverbindlich und der Inhalt des Versicherungsantrags (hier Antrag vom 11.01.2006 mit Versicherungsbeginn zum 01.02.2006) als vereinbart anzusehen, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherungsschein widerspricht, um diese - ohne sein Wissen bereits eingetretene - Rechtsfolge zu erreichen (BGHZ 84, 268).
  • BGH, 14.11.2001 - IV ZR 181/00

    Anforderungen an eine Anfechtungserklärung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.05.2010 - 12 U 230/09
    Hierzu wäre erforderlich, dass sich aus den Erklärungen der Beklagten unzweideutig der Wille ergibt, das Geschäft gerade wegen des Willensmangels nicht bestehenlassen zu wollen (BGH VersR 2002, 88).
  • AG Bad Segeberg, 03.04.2014 - 17a C 32/11

    Private Krankenversicherung: Zustandekommen eines Versicherungsvertrags nach

    Unter Zugrundelegung dessen handelt es sich bei dem Antrag vom 16.05.2009 nicht um eine bloße sog. invitatio ad offerendum (s. zu einem solchen Fall OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.05.2010 - 12 U 230/09, RuS 2010, 375 f., juris Rn. 19; s. ferner zum sog. Invitatio-Modell Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, 2. Aufl. 2011, § 7 VVG Rn. 15), sondern um einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages (vgl. zum sog. Antragsmodell Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, 2. Aufl. 2011, § 7 VVG Rn. 12).
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