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   OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02   

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https://dejure.org/2002,2087
OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2087)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2002 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2087)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 12 U 15/02 (https://dejure.org/2002,2087)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Beweisfragen bei mehrtägigem Abstellen eines Motorrads auf einem ungesicherten öffentlichen Parkplatz

  • RA Kotz

    Motorraddiebstahl - Abstellen auf ungesichertem öffentl. Parkplatz grob fahrlässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Versicherungsrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsrecht; Mehrtägiges Abstellen eines Motorrades auf einem ungesicherten öffentlichen Parkplatz; Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nach § 61 VVG; Darlegungslast des Kaskoversicherers bei Diebstahl; Unaufklärbarkeit des Kausalzusammenhangs

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Motorraddiebstahl und Versicherungsschutz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 1550
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Da sich der Versicherungsnehmer im Fall der Entwendung seines Fahrzeugs typischerweise in Beweisnot befindet, entspricht es nach ständiger Rechtsprechung (BGHZ 130; BGH VersR 1996, 575) einer verständigen Auslegung des Versicherungsvertrags, dass die Vertragsparteien den versicherten Entwendungsfall schon dann als nachgewiesen ansehen wollen, wenn Tatsachen feststehen, die nach ihrem äußeren Bild mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf eine Wegnahme gegen den Willen des Versicherungsnehmers schließen lassen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 1996, 575) kann den Angaben und Behauptungen des Versicherungsnehmers im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses (§ 286 ZPO) auch dann geglaubt werden, wenn dieser deren Richtigkeit sonst nicht beweisen kann.

  • OLG Karlsruhe, 09.05.1996 - 12 U 49/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Diesen ihr obliegenden Nachweis (Senat vom 9.5. 1996 - 12 U 49/96 - Knappmann r+s 95, 128) hat die Beklagte - wie bereits das Landgericht zutreffend erkannt hat - nicht erbracht.
  • BGH, 19.02.1997 - IV ZR 12/96

    Nachweis des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Stehen dem Versicherungsnehmer - wie hier - keine Beweismittel zur Verfügung, kommt seine mündliche Anhörung durch das Gericht nach § 141 ZPO bzw. eine Parteivernehmung nach § 448 ZPO in Betracht (vgl. BGH VersR 1997, 691).
  • BGH, 13.12.1995 - IV ZR 54/95

    Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Kfz-Diebstahls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Die Beweislast bezieht sich auf ein Mindestmaß an Tatsachen, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung zulassen (BGH NJW 1996, 993).
  • BGH, 19.12.1979 - IV ZR 91/78

    Grobe Fahrlässigkeit bei Abstellen eines Kfz auf einem öffentlichen Parkplatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung angemessen absichern (BGH VersR 1980, 180).
  • OLG Celle, 28.05.1980 - 1 U 32/79
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Der Versicherungsnehmer bliebe in vielen Fällen der Entwendung schutzlos, obwohl er sich durch den Abschluss des Kaskoversicherungsvertrages gerade auch für Fälle schützen wollte, in denen die Umstände der Entwendung nicht umfassend aufgeklärt werden können (BGH VersR 1981, 684).
  • OLG Karlsruhe, 19.12.1996 - 12 U 219/96

    Mehrtägiges Abstellen eines beladenen Anhängers auf öffentlichem Platz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Das schlichte gesicherte Abstellen eines Motorrads auf einem öffentlichen Parkplatz begründet den Vorwurf einer groben Fahrlässigkeit jedoch nicht (Senat VersR 1998, 94).
  • OLG Köln, 18.01.2002 - 19 U 56/01

    Familienrecht-Zugewinnausgleich: Schenkungen vor Eheschließung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (Senat OLGR 2002, 139).
  • OLG München, 03.05.1996 - 10 U 6205/95

    Zeitdauer des Überlebens eines Unfalls als Kriterium für Schmerzensgeldbemessung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2002 - 12 U 15/02
    Das äußere Bild eines Diebstahls ist danach gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Fahrzeug an einer bestimmten Stelle zu einem bestimmten Zeitpunkt abgestellt und es später dort gegen seinen Willen nicht wieder vorgefunden hat (Senat OLGR 1997, 51; BGH NJW 1995, 2069).
  • BGH, 13.09.2006 - IV ZR 378/02

    Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters bei leicht

    Ist ein Verhalten erst ab einem bestimmten Zeitpunkt grob fahrlässig, ist eine Verursachung des Schadens durch grobe Fahrlässigkeit nur anzunehmen, wenn er ab diesem Zeitpunkt eingetreten ist (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1979 - IV ZR 91/78 - VersR 1980, 180 unter II 1 a und 2; OLG Hamm VersR 2001, 1234; OLG Karlsruhe VersR 2002, 1550 f.).
  • OLG Karlsruhe, 31.07.2014 - 12 U 44/14

    Kfz-Kaskoversicherung - Anforderungen an Nachweis Diebstahl

    (2) Eine Leistungskürzung gemäß § 81 Abs. 2 VVG setzt nämlich voraus, dass der Versicherungsfall durch das grob fahrlässige Verhalten verursacht worden ist (BGH, VersR 1995, 909 = r + s 1995, 288; Senat, VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8).

    Damit kann aber auch die Möglichkeit nicht ausgeschlossen werden, das die Entwendung des Fahrzeuges bereits in den ersten Stunden nach dem Abstellen am 31.12.2012 und damit zu einem Zeitpunkt erfolgte, zu welchem dem Kläger bzw. seinem Sohn kein Vorwurf grober Fahrlässigkeit gemacht werden kann (vgl. zum insoweit erforderlichen Nachweis der Entwendung zu einem Zeitpunkt, in dem das Abstellen bereits grob fahrlässig war: Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 8; Prölss/Martin - Knappmann, 28. Aufl. 2010, AKB 2008, A.2.16, Rn. 53).

    Selbst wenn man hieraus zugunsten der Beklagten einen Anscheinsbeweis herleiten wollte (vgl. Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 9), müsste dieser im konkreten Fall als entkräftet angesehen werden.

    Sie könnten sich gegen derartige Fälle durch eine entsprechende Vertragsgestaltung - z. B. durch eine Einschränkung der Beweislastregelung des abdingbaren § 81 VVG oder durch Vereinbarung einer besonderen Obliegenheit - angemessen absichern (BGH, VersR 1980, 180; Senat, Urteil v. 19.12.1996 - 12 U 219/96 = VersR 1998, 94; Senat, Urteil v. 20.06.2002 - 12 U 15/02, juris, Tz. 10).

  • LG Dortmund, 18.07.2006 - 2 O 172/05

    Hausratversicherung, Versicherungsort

    Hinzu kommt, dass die Beklagte auch nicht den Nachweis geführt hat, dass die vermeintlich grobe Fahrlässigkeit für den Versicherungsfall ursächlich geworden ist, d. h. der Versicherungsfall nach einem Zeitpunkt eingetreten ist, von dem an das Verhalten zu einem grob fahrlässigen wurde (vgl. hierzu OLG Hamm, VersR 2001, 1234; NVersZ 1999, 178; OLG Karlsruhe, VersR 2002, 1550; VersR 1998, 94; Terbille, r+s 2000, 51).
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