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   OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05   

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OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05 (https://dejure.org/2006,16307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2006 - 12 U 117/05 (https://dejure.org/2006,16307)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2006 - 12 U 117/05 (https://dejure.org/2006,16307)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt erneut Rechtsprechung zu den Startgutschriften der rentenfernen Versicherten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • BAG, 28.05.2002 - 3 AZR 422/01

    Hamburger Ruhegeldgesetz - Arbeitnehmerbeiträge

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Das Ziel der Tarifpartner, mit den neuen Satzungsregelungen einschließlich der Bestimmungen zu den Startgutschriften die Finanzierbarkeit des Zusatzversorgungssystems auch in Zukunft zu sichern, ist nicht zu beanstanden (vgl. BAGE 101, 186 unter II 1 d aa).

    Die Einschränkung von eigentumsrechtlich geschützten oder dem Vertrauensschutz unterliegenden Rechten ist angemessen, wenn sie den Betroffenen nicht übermäßig belastet und ihm zumutbar ist (vgl. BVerfGE 74, 203 unter C I 2; BAGE 101, 186 unter B II 1 e).

    Die Sicherung einer soliden Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung - mit Umlagesätzen, die den beteiligten Arbeitgebern noch zumutbar erscheinen - ist ein Ziel, dem bei der Interessenabwägung erhebliches Gewicht zukommt und das grundsätzlich geeignet sein kann, die Einschränkung von Versorgungsanwartschaften zu rechtfertigen (vgl. - 28 - BAGE 101, 186 unter B II 1 e aa).

    Es bleibt damit allein Sache der Tarifpartner, über die Ausgestaltung der Zusatzversorgung und damit auch der geschützten - 40 - Besitzstände unter Beachtung des höherrangigen Rechts erneut zu entscheiden (vgl. BAGE 101, 186 unter B II 1 c; BAG vom 20.02.2001 - 3 AZR 252/00 - unter I 2 a ee).

  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Weiterhin darf der mit der Maßnahme verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen und muss den Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 92, 262 unter B I 3 b; BVerfGE 74, 203 unter C I 2; BVerfGE 70, 278 unter B I 2 b m.w.N.).

    Dabei sind die Tarifpartner und die Beklagte - auch im Rahmen der Eigentumsinhaltsbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 74, 203 unter I 3) - an den allgemeinen - 21 - Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden.

    Die Einschränkung von eigentumsrechtlich geschützten oder dem Vertrauensschutz unterliegenden Rechten ist angemessen, wenn sie den Betroffenen nicht übermäßig belastet und ihm zumutbar ist (vgl. BVerfGE 74, 203 unter C I 2; BAGE 101, 186 unter B II 1 e).

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 128/01

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Verbleibt dem Arbeitnehmer in jedem Falle das, worauf er zum Ablösungsstichtag - 13 - vertrauen durfte, verletzt eine verschlechternde Neuordnung schützenswertes Vertrauen nicht (BAG 100, 105 unter I 2 c).

    a. Ergebnisbezogene Betrachtung Ob ein Eingriff vorliegt, ist anhand einer ergebnisbezogenen Betrachtung zu ermitteln (vgl. BAGE 100, 105 unter II 2 c).

    d. Gegenwärtiger Eingriff Zur Feststellung eines gegenwärtigen Eingriffs genügt bereits, dass aufgrund der abweichenden Berechnungsfaktoren eine erhebliche Verschlechterung des erlangten Anwartschaftsbesitzstandes ernsthaft in Betracht kommt (vgl. BAGE 100, 105 unter I 2 c aa).

  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Denn sie können aus dem Gruppenversicherungsvertrag mit ihrem Arbeitgeber unmittelbar Rechte herleiten (st. Rspr.: BGHZ 155, 132 unter II 2 a; BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 a und c).

    Wirkt sich, wie die Beklagte selbst behauptet, das Näherungsverfahren in der Mehrzahl der Fälle zugunsten der Versicherten aus, weil ihre gesetzliche Rente niedriger bewertet werde als bei konkreter Berechnung, so wird damit die Ungleichbehandlung sogar noch vertieft, indem auch unter den rentenfernen Pflichtversicherten schwerwiegende Unterschiede gemacht werden, ohne dass ein sachlicher Grund für die Besserstellung oder Benachteiligung der einen oder anderen Gruppe ersichtlich ist (vgl. BVerfG VersR 2000, 835 unter II 2 c aa).

  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Dies gilt insbesondere auch bei der Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums; hier sind die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (BVerfGE 92, 262 unter B I 3 b; BVerfG DÖV 2003, 376 unter II 1 a).

    Weiterhin darf der mit der Maßnahme verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache stehen und muss den Betroffenen zumutbar sein (BVerfGE 92, 262 unter B I 3 b; BVerfGE 74, 203 unter C I 2; BVerfGE 70, 278 unter B I 2 b m.w.N.).

  • BAG, 08.05.1984 - 3 AZR 68/82

    Altersversorgung - Insolvenzschutz - Zeitwert - Vordienstzeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Sieht das Versorgungsversprechen die Berücksichtigung von Vordienstzeiten vor, sind diese sowohl bei der Ermittlung des voraussichtlichen Anspruchs bei Erreichen der Altersgrenze als auch bei dem Zeitwertfaktor selbst zu berücksichtigen (vgl. Ahrend/Förster/Rühmann aaO § 2 BetrAVG Rn. 7; BAG DB 1984, 2518 unter II 3 b).

    Es ist jedoch kein nachvollziehbarer Grund ersichtlich, die Besitzstände der Versicherten, die nach dem alten Recht auf die Halbanrechnung ihrer Vordienstzeiten (einschließlich Ausbildungs- und Zurechnungszeiten) lange Zeit vertrauen durften, nunmehr dadurch zu beschneiden, dass diese Anrechnung in Wegfall gerät (vgl. auch BGH VersR 2000, 1530 sowie BAG DB 1984, 2518; a.A. Rengier NZA 2004, 817, 820).

  • OLG Karlsruhe, 24.11.2005 - 12 U 102/04

    VBL-Zusatzversorgung: OLG Karlsruhe bestätigt Rechtsprechung zu den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Auf die Ausführungen unter B III 1 b und c der Gründe des Senatsurteils 12 U 102/04 vom 24.11.2005, in anonymisierter Form veröffentlicht unter den Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe auf der Webseite www.olgkarlsruhe.de wird verwiesen.

    Das Vorbringen entspricht dem Vortrag in der Sache 12 U 102/04 und ist im genannten Senatsurteil vom 24.11.2005 unter B IV 11 b der Gründe zusammengefasst.

  • BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 512/00

    Teilwiderruf einer Unterstützungskassenversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Ein Arbeitnehmer, dem pro Jahr der Beschäftigung ein bestimmter Prozentsatz seines Endgehalts zum Zeitpunkt seines altersbedingten Ausscheidens zugesagt ist, hat zum Ablösungszeitpunkt den sich bis dahin ergebenden Prozentsatz nicht nur des Gehalts zum Ablösungsstichtag, sondern des Endgehalts beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis erdient (BAGE 100, 76 unter II 1).

    Diese Darlegungen bzw. sachkundig erstellten Prognosen auf der Grundlage der Entwicklung bis zum Ablösungsstichtag (vgl. BAGE 100, 76 unter II 3 b aa) vermögen jedoch nur die Notwendigkeit eines Systemwechsels an sich zu begründen.

  • KG, 25.09.2006 - 12 U 118/05

    Mietminderung: Nachweis einer Mangelhaftigkeit der Mietsache durch das Auftreten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    - 17 - Speziell zum Näherungsverfahren hat der Senat in mehreren Fällen festgestellt, dass die Näherungsrente die hochgerechnete tatsächliche Rente teilweise um deutlich mehr als 10 % (z.B. 12 U 46/05: ca. 1.168 gegenüber ca. 1.029 ), ca. 24 % (z.B. 12 U 118/05: 1.326 gegenüber 1.070 ; 12 U 157/04: 1.366 gegenüber 1.101 ), mehr als 30 % (z.B. 12 U 407/04: 1.234 gegenüber 938 ; 12 U 279/04: 1.484 statt 1.119 ; 12 U 122/05: 1.501 gegenüber 1.087 ) bis hin zu mehr als 47 % (z.B. 12 U 195/05: 783 gegenüber 531 ) übersteigt.

    So betrüge in den beispielhaft genannten Verfahren die Startgutschrift bei Zugrundelegung der gesetzlichen Rente ca. 154 statt ca. 120 oder knapp 28 % mehr (12 U 46/05), 394 statt 259 oder rund 52 % mehr (12 U 118/05), 318 statt 205 oder rund 55 % mehr (12 U 195/05), 197 statt 124 (12 U 497/04) oder 531 statt 332 (12 U 279/04), also jeweils fast 60 % mehr oder 177 statt 108 oder über 63 % mehr.

  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 56/03

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Versorgungsrente in der Zusatzversorgung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2006 - 12 U 117/05
    Es kann dahin stehen, ob der Eingriff im Streitfall eine "echte" oder "unechte" Rückwirkung im Sinne der Regelung eines bereits abgewickelten oder noch nicht abgeschlossenen Tatbestandes entfaltet (vgl. BVerfGE 101, 239 unter B II 1 c cc; BGH VersR 2004, 453 unter II 1 d).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 140/99

    Anrechnung von Dienstjahren in der DDR bei der Berechnung der Versorgungsrente

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02

    Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des

  • BAG, 10.09.2002 - 3 AZR 635/01

    Verschlechternde Neuregelung einer Unterstützungskassen-Richtlinie

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

  • BGH, 10.11.2004 - IV ZR 391/02

    Anwendung des Halbanrechnungsgrundsatzes in der Zusatzversorgung

  • BAG, 20.02.2001 - 3 AZR 252/00

    Überversorgungsabbau; Auslegung der Übergangsregelung

  • BGH, 24.02.1954 - II ZR 3/53

    Dokumentarfilm - §§ 709, 432 BGB, keine Feststellungsklage über

  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

  • BAG, 22.10.2003 - 10 AZR 152/03

    Weihnachtsgeld - Wegfall durch Sanierungstarifvertrag

  • Drs-Bund, 22.06.2005 - BT-Drs 15/5821
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvL 17/83

    Zuviel gezahlte Steuern - Art. 14 GG, Eigentumsbegriff, öffentlich-rechtliche

  • LG Karlsruhe, 18.06.2004 - 6 O 114/03
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

  • BGH, 11.06.2003 - IV ZR 158/02

    Bei der Zusatzversorgung der Deutschen Bundespost ist die Änderung des Maßstabs

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