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   OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 15 U 66/05   

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https://dejure.org/2007,29919
OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 15 U 66/05 (https://dejure.org/2007,29919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.06.2007 - 15 U 66/05 (https://dejure.org/2007,29919)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juni 2007 - 15 U 66/05 (https://dejure.org/2007,29919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Allgemeine Geschäftsbedingung: Verpflichtung der Mitglieder eines Sportstudios zur Teilnahme am Lastschriftverfahren als unangemessene Benachteiligung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung der Mitglieder eines Sportstudios zur Teilnahme am Einzugsermächtigungsverfahren als Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB); Teilnahme eines Verbrauchers am Abbuchungsauftragsverfahren als unangemessene Benachteiligung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02

    Formularmäßige Vereinbarung der Teilnahme von Mobilfunkkunden am

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 15 U 66/05
    Die Klausel verstößt daher nicht gegen §§ 307 ff BGB (Anschluss an BGH, NJW 2003, 1237).

    Denn unter diesen Voraussetzungen kann der Verbraucher zum Zeitpunkt des jeweiligen Lastschrifteinzugs ohne Schwierigkeiten dafür sorgen, dass sein Konto ausreichende Deckung aufweist (vgl. BGH, NJW 2003, 1237, 1238).

    Es ist daher in der Rechtsprechungspraxis üblich, auch beim Einzugsermächtigungsverfahren den Begriff der "Abbuchung" oder des "Abbuchens" zu verwenden (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2003, 1237; FG Bremen, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 781; anders OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1640).

  • BGH, 10.01.1996 - XII ZR 271/94

    Formularmäßige Vereinbarung der Verpflichtung zur Erteilung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 15 U 66/05
    Unter Berücksichtigung von Rationalisierungsinteressen des Klauselverwenders ist hierin eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers grundsätzlich nicht zu sehen (vgl. grundlegend, BGH, NJW 1996, 988).

    Die Rechtsprechung sieht daher bei einer in Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Teilnahme des Verbrauchers am Abbuchungsauftragsverfahren eine unangemessene Benachteiligung im Sinne von § 307 Abs. 1, Abs. 2 Ziffer 2 BGB (vgl. BGH, NJW 1996, 988, 989), so dass die Teilnahme am Abbuchungsauftragsverfahren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht wirksam vereinbart werden kann.

    Teilweise wird für das Abbuchungsauftragsverfahren allerdings auch verkürzt der Begriff "Abbuchungsverfahren" verwendet (so beispielsweise bei BGH, NJW 1996, 988, 989).

  • LG Karlsruhe, 23.05.2005 - 10 O 274/05

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Klauseln in vorformulierten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 15 U 66/05
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 23.05.2005 - 10 O 274/05 - wird zurückgewiesen.

    auf die Berufung der Klägerin das am 23.05.2005 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe - 10 O 274/05 - wie folgt abzuändern:.

  • OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 7 U 185/01

    Prozessstandschaft bei Eigeninteresse an der Geltendmachung einer Forderung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.06.2007 - 15 U 66/05
    Es ist daher in der Rechtsprechungspraxis üblich, auch beim Einzugsermächtigungsverfahren den Begriff der "Abbuchung" oder des "Abbuchens" zu verwenden (vgl. beispielsweise BGH, NJW 2003, 1237; FG Bremen, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 781; anders OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1640).
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