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   OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17   

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OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17 (https://dejure.org/2017,29252)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.07.2017 - 2 Ws 162/17 (https://dejure.org/2017,29252)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Juli 2017 - 2 Ws 162/17 (https://dejure.org/2017,29252)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Aufschubs oder einer Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 257c StPO, § 359 Nr 6 StPO, § 458 StPO, § 79 BVerfGG
    Strafvollstreckung: Nichtigkeit eines verfahrensfehlerhaften Strafurteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen eines Aufschubs oder einer Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de

    StPO § 257c ; StPO § 359 Nr. 6 ; StPO § 458
    Voraussetzungen eines Aufschubs oder einer Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • OLG München, 17.05.2013 - 2 Ws 1149/12
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 17.05.2013 (NJW 2013, 2371 ff.) hat der Verurteilte geltend gemacht, dass Urteile, welche an gravierenden Mängeln leiden, nach § 458 StPO für nicht vollstreckbar erklärt werden können, und seine Ausführungen zur Fehlerhaftigkeit des Urteils vom 27.06.2012 wiederholt und vertieft.

    Der einzig denkbare Ansatz, welcher dem Begehren des Verurteilten noch zum Erfolg verhelfen könnte, wäre der von ihm selbst unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 17.05.2013 (2 Ws 1149/12 - NJW 2013, 2371 ff.) aufgezeigte Weg, das Urteil des Landgerichts M vom 27.06.2012 als nichtig anzusehen und im Verfahren nach § 458 Abs. 1 StPO auszusprechen, dass dessen Vollstreckung unterbleibt (vgl. zu diesem Ansatz: BGHZ 42, 360 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Einl. Rn. 105 ff., 109; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, aaO, § 458 Rn. 11; Heger/Pest, ZStW 2014, 446 ff., 476 f.).

  • OLG Nürnberg, 19.12.2001 - WS 1418/01

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung einer vorläufigen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Soweit das Landgericht Freiburg trotz des Antrags des Verurteilten auf " sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit bzw. Beachtbarkeit" des Urteils vom 27.06.2012 davon abgesehen hat, einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung nach § 458 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO anzuordnen, kann offen bleiben, ob die (hier konkludente) Ablehnung einer vorläufigen Maßnahme überhaupt isoliert anfechtbar ist, was die herrschende Meinung verneint (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 458 Rn. 16; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 22; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 31; OLG Nürnberg NStZ 2003, 390 f.; KG Berlin, Beschluss vom 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 - juris; aA wohl OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087).
  • KG, 12.05.2005 - 5 Ws 218/05

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsmittel gegen Ablehnung einer einstweiligen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Soweit das Landgericht Freiburg trotz des Antrags des Verurteilten auf " sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit bzw. Beachtbarkeit" des Urteils vom 27.06.2012 davon abgesehen hat, einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung nach § 458 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO anzuordnen, kann offen bleiben, ob die (hier konkludente) Ablehnung einer vorläufigen Maßnahme überhaupt isoliert anfechtbar ist, was die herrschende Meinung verneint (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 458 Rn. 16; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 22; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 31; OLG Nürnberg NStZ 2003, 390 f.; KG Berlin, Beschluss vom 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 - juris; aA wohl OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087).
  • BVerfG, 07.03.1963 - 2 BvR 56/63

    Vollstreckung einer auf verfassungswidriger Grundlage beruhenden Strafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Denn nach dieser Vorschrift ist selbst ein rechtskräftiges Strafurteil, das auf einer mit dem Grundgesetz für unvereinbar oder nach § 78 BVerfGG für nichtig erklärten Norm oder auf der Auslegung einer Norm beruht, die vom Bundesverfassungsgericht für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden ist, nicht allein deshalb nichtig, sondern es bleibt dem Verurteilten überlassen, im Wege der Wiederaufnahme des Verfahrens nach den Vorschriften der Strafprozessordnung die Aufhebung oder Berichtigung des auf einer für nichtig erklärten Norm beruhenden Urteils zu erwirken (BVerfG NJW 1963, 756; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 458 Rn. 9).
  • BGH, 20.07.1964 - AnwZ (B) 5/64

    Anfechtung eines vermeintlich nichtigen Vertretungsverbots

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Der einzig denkbare Ansatz, welcher dem Begehren des Verurteilten noch zum Erfolg verhelfen könnte, wäre der von ihm selbst unter Hinweis auf die Entscheidung des OLG München vom 17.05.2013 (2 Ws 1149/12 - NJW 2013, 2371 ff.) aufgezeigte Weg, das Urteil des Landgerichts M vom 27.06.2012 als nichtig anzusehen und im Verfahren nach § 458 Abs. 1 StPO auszusprechen, dass dessen Vollstreckung unterbleibt (vgl. zu diesem Ansatz: BGHZ 42, 360 ff.; Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, Einl. Rn. 105 ff., 109; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, aaO, § 458 Rn. 11; Heger/Pest, ZStW 2014, 446 ff., 476 f.).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.1992 - 2 Ws 303/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Soweit das Landgericht Freiburg trotz des Antrags des Verurteilten auf " sofortige Aussetzung der Vollstreckbarkeit bzw. Beachtbarkeit" des Urteils vom 27.06.2012 davon abgesehen hat, einen Aufschub oder eine Unterbrechung der Vollstreckung nach § 458 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 2 StPO anzuordnen, kann offen bleiben, ob die (hier konkludente) Ablehnung einer vorläufigen Maßnahme überhaupt isoliert anfechtbar ist, was die herrschende Meinung verneint (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 458 Rn. 16; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 22; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 31; OLG Nürnberg NStZ 2003, 390 f.; KG Berlin, Beschluss vom 12.05.2005 - 5 Ws 218/05 - juris; aA wohl OLG Düsseldorf, NJW 1993, 1087).
  • BGH, 24.01.1984 - 1 StR 874/83

    Nachholen der im ersten Urteil versäumten Einbeziehung einer Vorverurteilung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Aber auch nach dieser Auffassung kann gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, in denen die Anerkennung einer Gültigkeit des Urteils wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien unserer rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht; die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, dass eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (sog. "Evidenztheorie" - zu alledem: BGHSt 29, 351 ff.; NStZ 1984, 279; NStZ 2009, 579 ff.).
  • BGH, 19.12.1996 - 1 StR 76/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beiordnung eines Verteidigers im Strafprozess nicht im Kosteninteresse des Angeklagten erfolgt, sondern allein dem im öffentlichen Interesse liegenden Zweck dient, eine ordnungsgemäße Verteidigung in einem noch ausstehenden Verfahren zu gewährleisten (BGH NStZ 1997, 299; NStZ-RR 2009, 348; KG Berlin, StV 2007, 372 ff.; Senat, Beschluss vom 07.10.2015 - 2 Ws 414/15 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 60. Aufl. 2017, § 141 Rn. 8 mwN auch zur Gegenmeinung).
  • OLG Frankfurt, 26.04.1996 - 3 Ws 340/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Dies entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 458 Rn. 9; KK-StPO/Appl, 7. Aufl. 2013, § 458 Rn. 2 und 13; Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2010, § 458 Rn. 13; Gercke/Julius/Temming u.a., StPO, 5. Aufl. 2012, § 458 Rn. 5; SK-StPO/Paeffgen, 4. Aufl. 2013, § 458 Rn. 8; BeckOK StPO/Coen, 27. Ed. Stand: 01.01.2017, § 458 Rn. 5; OLG Frankfurt, NStZ-RR 1996, 318; KG Berlin, Beschluss vom 29.12.1999 - 1 AR 1438/99 - 5 Ws 711/99 - juris, Beschluss vom 28.10.2010 - 2 Ws 510/10 - juris).
  • BGH, 19.02.2009 - 3 StR 439/08

    Willkürfreie Entscheidung über die Übernahme einer Sache (Vorlage zur Übernahme

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.07.2017 - 2 Ws 162/17
    Aber auch nach dieser Auffassung kann gänzliche Unwirksamkeit mit der Folge rechtlicher Unbeachtlichkeit allenfalls in seltenen Ausnahmefällen in Betracht gezogen werden, in denen die Anerkennung einer Gültigkeit des Urteils wegen des Ausmaßes und des Gewichts der Fehlerhaftigkeit für die Rechtsgemeinschaft geradezu unerträglich wäre, weil die Entscheidung dem Geist der Strafprozessordnung und wesentlichen Prinzipien unserer rechtsstaatlichen Ordnung widerspricht; die Annahme von Nichtigkeit setzt überdies unter dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit voraus, dass eine derart schwerwiegende Fehlerhaftigkeit offenkundig ist (sog. "Evidenztheorie" - zu alledem: BGHSt 29, 351 ff.; NStZ 1984, 279; NStZ 2009, 579 ff.).
  • KG, 28.10.2010 - 2 Ws 510/10

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung: Beendigung im Vollstreckungsverfahrens wegen

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 30.04.2015 - 1 StR 135/15

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand (Frist zum Vortrag der

  • KG, 09.03.2006 - 5 Ws 563/05

    Pflichtverteidigerbestellung: Nachträgliche und rückwirkende Bestellung eines

  • KG, 29.12.1999 - 5 Ws 711/99
  • BGH, 16.10.1980 - 3 StB 29/80

    Wirksamkeit eines unter Mitwirkung eines kraft Gesetzes ausgeschlossenen Richters

  • KG, 04.09.2020 - 5 Ws 217/19

    Zustimmungsfreie Rücknahme der staatsanwaltschaftlichen Berufung auch noch nach

    Denn mit dem Abschluss des erstinstanzlichen Verfahrens in der Hauptsache ist auch der in erster Instanz verfolgte und vom Landgericht Berlin abgelehnte Antrag auf Beiordnung eines Verteidigers gegenstandslos geworden, da eine rückwirkende Bestellung ausgeschlossen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20. Juli 2017 - 2 Ws 162/17 - juris Rn. 11).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.2023 - 2 Ws 91/23

    Strafvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer

    Der Senat hält an seiner bereits mehrfach geäußerten (Beschlüsse vom 20.7.2017 - 2 Ws 162/17, juris, vom 3.9.2021 - 2 Ws 245/21 und vom 17.1.2013 - 2 Ws 338/22, jew. n.v.), auch sonst in der obergerichtlichen Rechtsprechung (KG StraFo 2020, 326; OLG Hamburg StraFo 2020, 486; OLG Bremen NStZ 2021, 253; OLG Braunschweig, Beschluss vom 2.3.2021 - 1 Ws 12/21, juris) überwiegend vertretenen Auffassung fest, dass die Bestellung eines Verteidigers allein der Sicherung einer ordnungsgemäßen Verteidigung in einem noch laufenden Verfahren dient.
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