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   OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 2 Ws 385/09   

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https://dejure.org/2009,34098
OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 2 Ws 385/09 (https://dejure.org/2009,34098)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.10.2009 - 2 Ws 385/09 (https://dejure.org/2009,34098)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Oktober 2009 - 2 Ws 385/09 (https://dejure.org/2009,34098)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an den Haftgrund der Fluchtgefahr bei hoher Straferwartung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 23.01.2008 - 2 Ws 33/08
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 2 Ws 385/09
    § 116 Abs. 4 StPO , an dessen Maßstäben der angefochtene Haftbefehl im Hinblick auf die aufgehobenen früheren Haftbefehle und die der Aufhebung im Verfahren 6 Ls 330 Js 37954/08 vorausgegangene Außervollzugsetzung zu messen ist (vgl. OLG Köln StV 2008, 258; Meyer-Goßner, StPO , 52. Aufl., Rn 22 zu § 116).
  • OLG Karlsruhe, 18.05.2000 - 3 HEs 112/00
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 2 Ws 385/09
    Auch unter Berücksichtigung dessen ist jedoch allein die hohe Straferwartung nicht geeignet, die Prognose einer Fluchtgefahr zu tragen (OLG Karlsruhe StV 2000, 513; Meyer-Goßner, aaO., Rn 24 zu § 112 ; KK-Graf, StPO , 6. Aufl., Rn 19 zu § 112 ; LR-Hilger, StPO ., 26 Aufl., Rn 32 zu § 112); vielmehr muss grundsätzlich stets eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und seines bisherigen Verhaltens im Verfahren erfolgen (Senat, Beschluss vom 26.06.2009, 2 Ws 229/09).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2009 - 2 Ws 229/09

    Voraussetzungen eines Haftbefehls nach Verurteilung in zweiter Instanz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.10.2009 - 2 Ws 385/09
    Auch unter Berücksichtigung dessen ist jedoch allein die hohe Straferwartung nicht geeignet, die Prognose einer Fluchtgefahr zu tragen (OLG Karlsruhe StV 2000, 513; Meyer-Goßner, aaO., Rn 24 zu § 112 ; KK-Graf, StPO , 6. Aufl., Rn 19 zu § 112 ; LR-Hilger, StPO ., 26 Aufl., Rn 32 zu § 112); vielmehr muss grundsätzlich stets eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls unter Beachtung der persönlichen Verhältnisse des Angeklagten und seines bisherigen Verhaltens im Verfahren erfolgen (Senat, Beschluss vom 26.06.2009, 2 Ws 229/09).
  • OLG Braunschweig, 20.03.2013 - Ws 49/13

    Organtransplantation; Transplantationsbehandlung; Transplantationsgesetz; TPG;

    Die Erwartung, dass es zu einer deutlichen Bestrafung kommen wird, kann die Fluchtgefahr zwar allein nicht begründen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 20.10.2009 - 2 Ws 385/09, Rn. 9; juris; KK/Graf, a.a.O., Rdnr. 19 zu § 112 ), jedoch ist die Straferwartung der Ausgangspunkt für die Erwägung, ob ein aus den zu erwartenden Rechtsfolgen folgender Fluchtanreiz unter Berücksichtigung alles Umstände zu der Annahme führt, der Beschuldigte werde dem Fluchtanreiz wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden (vgl. Meyer-Goßner, a.a.O., Rdnr. 24).
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