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   OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13   

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https://dejure.org/2014,8924
OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,8924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2014 - 12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,8924)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2014 - 12 U 149/13 (https://dejure.org/2014,8924)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der formularmäßigen Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken in der Kfz-Kaskoversicherung

  • rabüro.de

    Zum Risikoausschluss für ungenehmigte Rennveranstaltungen in der Kfz-Versicherung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 28; BGB § 305 c Abs. 1; BGB § 307
    Ausschluss von Schäden aus Autorennen in der Kaskoversicherung ist wirksam

  • Justiz Baden-Württemberg

    Nr A.1.5.1 AKB 2010, Nr A.2.18.2 AKB 2010, § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB
    Kfz-Kaskoversicherung: Inhaltskontrolle des Risikoausschlusses für Beteiligung an Fahrtveranstaltungen und Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken

  • RA Kotz

    AGB: Haftungsausschluss für Fahrsicherheitstraining möglich?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken in der Kfz-Kaskoversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Oberlandesgericht Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Kein Kaskoversicherungsschutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mit dem Porsche auf dem Nürburgring in die Leitplanke

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz auf Motorsport-Rennstrecken

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz bei "Freiem Fahren" auf dem Nürburgring

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Versicherungsausschluss für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ist zulässig

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Einschränkung des Versicherungsschutzes auf Rennstrecken

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Crash auf dem Nürburgring - Kaskoversicherung muss für Unfälle auf einer Motorsport-Rennstrecke nicht einspringen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versicherungsausschluss für Fahrten auf Motorsport-Rennstrecken ist zulässig

  • schadenfixblog.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoversicherungsschutz für Unfallschäden bei Freiem Fahren” auf dem Nürburgring

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Kfz-Kaskoversicherung - Zur Wirksamkeit von Leistungsausschlussklauseln

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Crash auf echter Rennstrecke fällt nicht unter Kasko-Versicherungsschutz

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Kaskoschutz bei Fahrten auf der Nordschleife des Nürburgrings

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1311
  • MDR 2014, 722
  • VersR 2015, 62
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Karlsruhe, 06.09.2007 - 12 U 107/07

    Fahrzeugversicherung: Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls während

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. Senat, Urteil v. 19.04.2007 - 12 U 237/06, juris, Tz. 18; Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 16).

    Unter einer "dazugehörigen Übungsfahrt" wird er nur eine Fahrt verstehen, die sich unmittelbar auf eine konkrete Fahrtveranstaltung bezieht, bei der es im oben dargestellten Sinne auf Höchstgeschwindigkeit ankommt (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 17, 19; OLG Köln, VersR 2007, 683 m.w.N.; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB A, Rn. 17).

    Dass es den Teilnehmern zweifelsohne auch um die Erzielung möglichst hoher Geschwindigkeiten gehen kann, ist bei der gebotenen engen Auslegung nicht ausreichend (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 20).

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

    Wie bereits dargelegt, sind Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die vorliegende Klausel so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

  • OLG Köln, 21.11.2006 - 9 U 76/06

    Fahrzeugversicherung bei Teilnahme an Fahrtraining

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Den der Beklagten insoweit obliegenden Beweis für die tatsächlichen Voraussetzungen der Risikoausschlussklausel (vgl. zur Beweislastverteilung: BGH, Beschl. v. 11.09.2013 - IV ZR 259/12, juris, Tz. 16; OLG Köln, Urteil v. 21.11.2006 - 9 U 76/06, juris, Tz. 24) hat die Beklagte nicht zur Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) geführt.

    Unter einer "dazugehörigen Übungsfahrt" wird er nur eine Fahrt verstehen, die sich unmittelbar auf eine konkrete Fahrtveranstaltung bezieht, bei der es im oben dargestellten Sinne auf Höchstgeschwindigkeit ankommt (vgl. Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 17, 19; OLG Köln, VersR 2007, 683 m.w.N.; Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB A, Rn. 17).

  • OLG Karlsruhe, 17.05.2011 - 12 U 45/11

    Invaliditäts-Zusatzversicherung: Auslegung einer die Verweisung auf eine andere

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

    Wie bereits dargelegt, sind Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die vorliegende Klausel so auszulegen, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (vgl. BGH, VersR 2003, 236; Senat, Urteil v. 17.05.2011 - 12 U 45/11).

  • BGH, 06.11.1996 - IV ZR 215/95

    Fristgerechte Invaliditätsfeststellung - Beurteilung des Grades - Ärztlicherseits

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Ergeben sich aus einer formularmäßig gestalteten Schadensanzeige Widersprüche oder offenkundige Unrichtigkeiten in den Angaben des Versicherungsnehmers, so obliegt es dem Versicherer, dieser unklaren Mitteilung durch Nachfragen nachzugehen (vgl. Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung, 18. Aufl. 2010, AKB E, Rn. 75; BGH, VersR 1997, 442 für die Unfallversicherung).
  • OLG Karlsruhe, 19.04.2007 - 12 U 237/06

    Rechtsschutzversicherung: Eintrittspflicht des Rechtsschutzversicherers für die

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. Senat, Urteil v. 19.04.2007 - 12 U 237/06, juris, Tz. 18; Senat, Urteil v. 06.09.2007 - 12 U 107/07, juris, Tz. 16).
  • BGH, 01.04.2003 - VI ZR 321/02

    Haftungsausschluß für Fahrzeugschäden bei einem Autorennen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Mit dem Begriff der Veranstaltungen, bei denen es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt, sind "Rennen mit Fahrzeugen" i. S. v. § 29 Abs. 1 StVO gemeint (BGH, NJW 2003, 2018).
  • OLG Karlsruhe, 18.01.2013 - 12 U 117/12

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Zusammenfassung mehrerer selbständiger

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Die Kraftfahrtversicherung ist eine in einem Versicherungsschein zusammengefasste Mehrzahl selbständiger Versicherungsverträge, weshalb Gefahrerhöhungen, Anzeigepflicht- und Obliegenheitsverletzungen für die jeweilige Sparte jeweils getrennt zu prüfen sind (vgl. Senat, Urteil v. 18.01.2013 - 12 U 117/12, juris, Tz. 27; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, Vor A AKB 2008, Rn. 3).
  • BGH, 11.09.2013 - IV ZR 259/12

    Wohngebäudeversicherung: Begriff des nicht versicherten Umbaus

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.04.2014 - 12 U 149/13
    Den der Beklagten insoweit obliegenden Beweis für die tatsächlichen Voraussetzungen der Risikoausschlussklausel (vgl. zur Beweislastverteilung: BGH, Beschl. v. 11.09.2013 - IV ZR 259/12, juris, Tz. 16; OLG Köln, Urteil v. 21.11.2006 - 9 U 76/06, juris, Tz. 24) hat die Beklagte nicht zur Überzeugung des Senats (§ 286 ZPO) geführt.
  • OLG Hamm, 08.03.2017 - 20 U 213/16

    Nordschleifenunfall ohne Schutz einer Vollkaskoversicherung

    Vor diesem Hintergrund ist die maßgebliche Klausel auch AGB-rechtliche nicht zu beanstanden (vgl. zu einer vergleichbaren Ausschlussschlussklausel OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 58-69, VersR 2015, 62) .

    Schließlich ist auch nicht zu bemängeln, dass Fahrsicherheitstrainings nicht ausdrücklich von der Regelung in Ziff. A.2.17.4 AKB ausgenommen worden sind, wie dies im bereits zitierten Fall des Oberlandesgerichts Karlsruhe gewesen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 14, VersR 2015, 62) .

    Vielmehr setzt ein Fahrsicherheitstraining in Abgrenzung zur Touristenfahrt schon nach dem allgemeinen Wortverständnis zumindest eine Person voraus, welche die Teilnahme am Training anleitet, das Fahrverhalten der Teilnehmer beobachtet und Hinweise gibt, um festgestellte Fahrfehler zu vermeiden bzw. das Fahrverhalten zu optimieren (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 74, VersR 2015, 62) .

  • OLG Hamm, 01.02.2017 - 20 U 213/16

    Umfang des Ausschlusses des Versicherungsschutzes für Touristenfahrten auf

    Vor diesem Hintergrund ist die maßgebliche Klausel auch AGB-rechtliche nicht zu beanstanden (vgl. zu einer vergleichbaren Ausschlussschlussklausel OLG Karlsruhe, Urt. v. 15.04.2014, 12 U 149/13, juris, Rn. 58-69, VersR 2015, 62) .
  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 7 U 202/13

    Rennklausel und Gleichmäßigkeitsprüfung

    Schließlich stellt das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem jüngst ergangenen Urteil (U. v. 15.4.2014, Az. 12 U 149/13, zit. nach juris, dort Rdn. 84 f.) darauf ab, dass es sich um ein Rennen handeln muss, also die Platzierung der Teilnehmer von der erzielten Geschwindigkeit abhängt.

    Auch wenn man unterstellt, dass auch bei dieser Veranstaltung die Teilnehmer bei der Gleichmäßigkeitsprüfung möglichst schnelle Runden am eigenen Limit fahren, wie es Zeugen in dem von der Beklagten erwähnten, anderen Rechtsstreit bekundet haben, kann das nicht den Charakter der Veranstaltung prägen, weil es auf diese individuelle Absicht nach den Regeln des Wettbewerbs und damit für die Veranstaltung nicht ankommt (vgl. OLG Karlsruhe, U. v. 15.4.2014, Az. 12 U 149/13, zit. nach juris, Rdn. 87, sowie OLG Karlsruhe, U. v. 6.9.2007, 12 U 107/07, zit. nach juris, Rdn. 20).

  • OLG Düsseldorf, 07.10.2016 - 4 U 100/16

    Eintrittspflicht des Fahrzeugversicherers für Schäden aus Anlass eines

      Bedenken gegen die Wirksamkeit der Klausel bestehen nicht (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 15. April 2014 - 12 U 149/13 -, Rn. 62 ff., juris).
  • OLG München, 24.10.2017 - 25 U 2615/17

    Wirksamkeit der sog. Rennklausel in den "Besonderen Vereinbarungen" einer

    Auch das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seiner vom Landgericht und vom Kläger in der Berufungsschrift zitierten Entscheidung vom 15.04.2014 - Az. 12 U 149/13, r + s 2014, 275 eine Klausel für wirksam angesehen, die Fahrten auf Rennstrecken (mit Ausnahme von Fahrsicherheitstraining) vom Versicherungsschutz ausnimmt und nicht danach differenziert, ob es sich um Privatfahrten handelt oder um Rennen.
  • LG Stuttgart, 09.07.2014 - 18 O 112/13

    Keine Leistungsfreiheit nach der Rennklausel bei Teilnahme an einer Veranstaltung

    Ob es sich um ein Fahrsicherheitstraining gehandelt hat - was durchaus Zweifeln begegnet (Argumente für ein Fahrsicherheitstraining führte der Zeuge E in seiner schriftlichen Beantwortung an, Bl. 154 d.A.; vgl. auch Protokoll vom 14.5.2014, Bl. 222 d.A. "Übung trainiert") - kann mangels Entscheidungsrelevanz dahinstehen (vgl. hierzu jüngst OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.4.2014 - 12 U 149/13, zitiert nach juris, Rn. 10, 85 ff., bzgl. der üblichen Rennklausel, deren Einschlägigkeit verneint wurde; soweit für die Kaskoversicherung dort ein weiterreichender Haftungsausschluss vorgesehen war, mit einer Rückausnahme für Fahrsicherheitstrainings, wurde wiederum ein solches ebenfalls verneint, a.a.O., Rn. 14, 72 ff.).
  • LG Traunstein, 18.07.2017 - 1 O 4450/16

    Wirksamer Ausschluss für Fahrten auf Rennstrecken in der Kaskoversicherung

    Der Risikoausschluss ist weder überraschend im Sinne des § 305 c I BGB noch benachteiligt er den Kläger unangemessen im Sinne des § 307 1, 11 BGB (so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014, r+s 2014, 275).
  • OLG Hamm, 20.06.2022 - 20 U 139/22

    Eintrittspflicht der Fahrzeugversicherung für Schäden auf Fahrten auf einer

    Der Ausschluss in A.2.9.2 S. 2 AKB ist weder überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB, noch benachteiligt er den Versicherungsnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1, 2 BGB (OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2014 - 12 U 149/13, VersR 2015, 62).
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