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   OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01   

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https://dejure.org/2002,6424
OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01 (https://dejure.org/2002,6424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 Ws 213/01 (https://dejure.org/2002,6424)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 Ws 213/01 (https://dejure.org/2002,6424)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßregelvollzug; Kein unbeschränkter Anspruch eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen; Schutz der Allgemeinheit als entgegenstehender öffentlicher Belang; Keine selbständige Anfechtbarkeit von Handlungen der ...

  • Judicialis

    StGB § 109; ; StGB § 63; ; UBG § 15 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 109 § 63; UBG § 15 Abs. 3
    Zum Umfang des Rechts einer im Maßregelvollzug nach § 63 StGB Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 16.09.1998 - 1 BvR 1130/98

    Einsichtsanspruch in Krankenunterlagen aufgrund des Rechts auf Selbstbestimmung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Für den Bereich des privatrechtlichen Behandlungsverhältnisses hat die Rechtsprechung - verfassungsrechtlich unbedenklich (BVerfG NJW 1999, 1777) - den Ärzten gerade im Rahmen der Psychiatrie und Psychotherapie einen "therapeutischen Vorbehalt" (vgl. hierzu auch Deutsch NJW 1980, 1305) zugestanden.

    Im Rahmen privatrechtlicher Behandlungsverhältnisse steht die verfassungsrechtlich anerkannte ärzliche Entscheidungskompetenz (BVerfG NJW 1999, 1777) einem unbeschränkten Einsichtsrecht entgegen.

    Entgegenstehende Gründe sind vielmehr nach Art und Richtung nachvollziehbar zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (BVerfG NJW 1999, 1777; BGHZ 106, 146, 150).

  • BGH, 23.11.1982 - VI ZR 177/81

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Unterlagen über eine psychiatrische

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Das Einsichtsrecht bezieht sich regelmäßig nur auf Aufzeichnungen über objektive Befunde und Berichte über Behandlungsmaßnahmen (BGHZ 85, 339, 341), kann sich in Einzelfällen aber auch auf den Bereich nicht objektivierter Befunde erstrecken.

    Die persönliche Einbeziehung des behandelnden Arztes wie auch dritter Personen spielt allgemein bei psychiatrischer und psychotherapeutischer Behandlung, in der die notwendig erachtete Einflussnahme auf die geistig-seelische Person des Patienten den Schwerpunkt der Behandlung bildet, eine besondere Rolle, so dass subjektive Beurteilungselemente in den Vordergrund treten (BGHZ 85, 339, 342).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.1984 - 10 S 2194/82

    Akteneinsicht in Krankenunterlagen psychisch Kranker; Rechtsweg

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Der Anspruch eines im Maßregelvollzug nach § 63 StGB Untergebrachten auf Einsicht in die Krankenunterlagen ergibt sich aber, ohne dass es einer ausdrücklichen Regelung bedarf, aus einem ungeschriebenen Nebenanspruch aus dem öffentlich-rechtlichen Unterbringungsverhältnis (VGH Baden-Württemberg VersR 1985, 373).

    Der Anspruch auf Einsicht in die Behandlungsunterlagen kann vielmehr nur grundsätzlich, d.h. unter dem Vorbehalt gewährt werden, dass dem Selbstbestimmungsrecht des Untergebrachten gleichwertige Rechtsgüter Dritter oder öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die zu wahren das Grundgesetz gebietet oder zumindest voraussetzt (VGH Baden-Württemberg VersR 1985, 373, 375).

  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 1 Vollz (Ws) 1/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    In dem Spannungsfeld zwischen dem aus dem Bestreben um weitgehenden Erhalt bzw. Wiedererhalt seiner Freiheitsrechte resultierenden Interesse des Untergebrachten an einer breiten Palette möglichst weitgehender Vollzugslockerungen einerseits und dem Interesse der Bevölkerung an einem wirksamen Schutz auch ihrer Grund- und Freiheitsrechte vor Übergriffen aus dem Kreis der im Maßregelvollzug nach § 63 StGB Untergebrachten andererseits darf im Konfliktsbereich die Lösung nicht durch eine auch nur zeitweilige Zuweisung eines erhöhten Risikos an die Bevölkerung gesucht werden, deren Schutz mit der Maßregel ebenso bezweckt wird (OLG Hamm NStZ 1995, 358).
  • BGH, 06.12.1988 - VI ZR 76/88

    Anspruch des Patienten auf Einsicht in die Krankenunterlagen über seine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Entgegenstehende Gründe sind vielmehr nach Art und Richtung nachvollziehbar zu kennzeichnen, allerdings ohne Verpflichtung, dabei ins Detail zu gehen (BVerfG NJW 1999, 1777; BGHZ 106, 146, 150).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 3 Ws 262/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Unterläge die Entscheidung, ob die - erweitert - geführten Krankenakten entgegen anzuerkennender ärztlicher Vorbehalte bzw. Geheimhaltungsinteressen dem Untergebrachten mitgeteilt werden, ausschließlich der Beurteilung durch den Verteidiger, so wäre der Verzicht des Arztes bzw. Therapeuten auf die im Interesse des Patienten wichtige Anfertigung schriftlicher Unterlagen unweigerlich die Folge (vgl. OLG Frankfurt NStZ 1989, 198).
  • KG, 11.12.1998 - 5 Ws 672/98

    Sofortige Beschwerde hinsichtlich der Aussetzung der Vollstreckung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Hierzu gehört die Mitteilung der herangezogenen und ausgewerteten Erkenntnismittel sowie der hierdurch erlangten Informationen, soweit diese nicht aktenkundig und daher dem Gericht bekannt sind (KG NStZ 1999, 319).
  • BVerwG, 27.04.1989 - 3 C 4.86

    Unterbringungsakten - Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG, Recht auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Das prozessuale Begehren des Untergebrachten auf Verpflichtung der Anstalt, seiner Verteidigerin Einsicht in seine vollständigen Krankenakten zu gewähren (I. 1. b.), das als allgemeine Leistungsklage einzustufen ist (BVerwGE 82, 45 = StV 1989, 445 = NJW 1989, 2960 = R&P 1989, 114), ist nicht begründet, da es an einer Anspruchsvoraussetzung für ein eigenständiges unumschränktes Einsichtsrecht eines Verteidigers in die Gesundheitsakten der Maßregelvollzugsanstalt fehlt.
  • OLG Celle, 03.02.1982 - 3 Ws 378/81

    Gewährung der Einsicht in Gefangenenpersonalakten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Die Entscheidung über den erhobenen Anspruch auf Einsichtnahme in die - gesamten - Krankenakten durch die Verteidigerin hat Verwaltungscharakter und ist nach §§ 109 ff. StVollzG gerichtlich angreifbar (OLG Celle NStZ 1982, 304; Weichert in AK-StVollzG 4. Aufl. § 185 Rdnr. 18; Volckart ebenda § 138 Rdnr. 30; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl. § 138 Rdnr. 2 und § 185 Rdnr. 7; Schmid in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl. § 185 Rdnr. 26; OLG Hamm NStZ 1993, 255).
  • OLG Hamm, 22.12.1992 - 1 Vollz (Ws) 89/92

    Vorlage der Gesundheitsakten; Gefangenenpersonalakten; Anordnung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2002 - 2 Ws 213/01
    Die Entscheidung über den erhobenen Anspruch auf Einsichtnahme in die - gesamten - Krankenakten durch die Verteidigerin hat Verwaltungscharakter und ist nach §§ 109 ff. StVollzG gerichtlich angreifbar (OLG Celle NStZ 1982, 304; Weichert in AK-StVollzG 4. Aufl. § 185 Rdnr. 18; Volckart ebenda § 138 Rdnr. 30; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG 9. Aufl. § 138 Rdnr. 2 und § 185 Rdnr. 7; Schmid in Schwind/Böhm, StVollzG 3. Aufl. § 185 Rdnr. 26; OLG Hamm NStZ 1993, 255).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • OLG Karlsruhe, 18.10.2005 - 2 Ws 106/05

    Maßregelvollzug: Voraussetzungen für die Gewährung von Vollzugslockerungen

    Kommt die Einrichtung im Rahmen des ihr insoweit eingeräumten Beurteilungsspielraums (vgl. BGH NStZ 1982, 173 f.; Senat NStZ-RR 2002, 283) zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen des § 15 Abs. 3 UBG für eine Versagung einer Lockerung nicht eingreifen, so obliegt es ihrem insbesondere an ärztlichen Maßstäben orientierten Ermessen, zu welchem Zeitpunkt sie welche Lockerungen für angezeigt hält (vgl. BGH NStZ 1982, 173; für einen Rechtsanspruch auf Gewährung von Lockerungen Kammeier-Pollähne, Maßregelvollzugsrecht, F 60; Volckart-Grünebaum, Maßregelvollzug, S. 284 f.).
  • KG, 22.08.2012 - 4 Ws 87/12

    Jugendmaßregelvollzug: Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen über

    Näheres zu der Entscheidung der Vollzugsbehörde hat die Kammer - entgegen den insoweit zu erfüllenden Anforderungen (vgl. nur OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 283, 285) - nicht dargelegt.
  • OLG Karlsruhe, 13.01.2015 - 2 Ws 2/15

    Maßregelvollzug in Baden-Württemberg: Vorliegen von Flucht- oder

    Was schließlich den Versagungsgrund der Gefährdung des Zwecks der Maßregel angeht, so besteht der Zweck einer Unterbringung gemäß § 63 StGB im Schutz der Allgemeinheit vor weiteren erheblichen rechtswidrigen Taten (Senat NStZ-RR 2002, 283, 285) bzw. vor auch in Zukunft gefährlichen Straftätern (LG Kleve, B. v. 12.2.2014, 181 StVK 31/12, bei juris, Rn. 89) oder allgemein in der Besserung und Sicherung des Untergebrachten (LG Freiburg StV 2005, 398).
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