Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Zur schlüsselfertigen Bauwerkserrichtung gehört auch die Einhaltung von Gesetzen und Auflagen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann kommt zwischen einer WEG und einem Bauträger ein Abgeltungsvergleich zu Stande? (IBR 2015, 490)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 13.09.2011 - 4 O 15/11
- OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
- BGH, 19.02.2015 - VII ZR 64/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 05.05.2003 - II ZR 50/01
Außenwirkung eines Gesellschafterbeschlusses; Auslegung einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist jedoch anerkannt, dass ein Gesellschafterbeschluss, der die Grundlage für ein Rechtsgeschäft bildet, mit seinem Zustandekommen regelmäßig zugleich mit Außenwirkung "umgesetzt" wird, wenn der Geschäftsführer als vertretungsbefugtes Organ und der außenstehende Dritte als potenzieller Empfänger der Erklärung bei der Beschlussfassung zugegen sind (vgl. nur BGH, NJW-RR 2003, 1196, 1197 und Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 47 Rdn. 10).c) Die Wirksamkeit dieser konkludent geschlossenen Vereinbarung wird durch eine nachträgliche Aufhebung des ihr zugrunde liegenden Beschlusses nicht berührt (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1196, 1197).
- OLG Düsseldorf, 08.02.2008 - 23 U 58/07
Anforderungen an Planung und Bauüberwachung eines Architekten im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Denn wie ein Architekt (dazu OLG Düsseldorf, BauR 2009, 277) muss auch der Bauträger für eine unbefristete und uneingeschränkte Entwässerungsgenehmigung sorgen. - BGH, 19.12.2002 - VII ZR 103/00
Verjährung von Ansprüchen aus einem Bauvertrag nach Kündigung; Abnahme der bis …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Er hat auch die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, einschließlich der erforderlichen Genehmigungen und der darin enthaltenen Auflagen zu beachten (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1998, 738 f.; NZBau 2003, 265, 267).
- BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05
Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Zum anderen gilt die - schon vor der WEG-Novelle bestehende - Befugnis der Wohnungseigentümer, mit Stimmenmehrheit über die ordnungsmäßige Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu beschließen (§ 21 Abs. 1, 3 und 5 Nr. 2 WEG), auch für die Ausübung der auf die ordnungsgemäße Herstellung des Gemeinschaftseigentums gerichteten Rechte der einzelnen Erwerber (vgl. nur BGH, NJW 2007, 1952, 1953 f.). - BGH, 05.02.1998 - VII ZR 170/96
Begriff der behördlichen Bestimmungen; Beachtung der Baugenehmigung und darin …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Er hat auch die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen, einschließlich der erforderlichen Genehmigungen und der darin enthaltenen Auflagen zu beachten (vgl. etwa BGH, NJW-RR 1998, 738 f.; NZBau 2003, 265, 267). - BGH, 27.02.2003 - VII ZR 338/01
Rechte des Auftraggebers nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Die Klägerin war deshalb nicht verpflichtet, das mit Anwaltsschreiben vom 9. März 2009 (Anlage B 5) unterbreitete Angebot der Beklagten anzunehmen (vgl. BGH, NJW 2003, 1526). - BGH, 10.05.2001 - VII ZR 248/00
Informationspflichten des Unternehmers bei schlüsselfertiger Errichtung eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Der mit der schlüsselfertigen Errichtung eines Bauwerks betraute Unternehmer schuldet nicht nur eine funktionstaugliche Entwässerung (vgl. etwa BGH, NJW 2001, 2167, 2168). - BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Entsprechendes gilt für Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung (vgl. etwa Merle in Bärmann, WEG, 10. Aufl., § 26 Rdn. 28 zur Bestellung und Abberufung des Verwalters oder Wenzel, ebenda, § 45 Rdn. 26 zur Bestellung eines Zustellungsbeauftragten, aber auch BGH, NZM 2002, 788, 789 zur Kündigung des Verwaltervertrags und zur Abberufung des Verwalters). - BGH, 27.11.2003 - VII ZR 93/01
Rechtsfolgen der Nichtannahme einer Nachbesserung durch den Auftraggeber
Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.02.2013 - 9 U 172/11
Sie verhielte sich deshalb widersprüchlich, wenn sie die zwischenzeitlich angebotenen Maßnahmen weiterhin ablehnt, obwohl diese objektiv geeignet sind, den Mangel zu beseitigen (vgl. BGH, NJW-RR 2004, 303, 305).