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   OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch   

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https://dejure.org/2007,4575
OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch (https://dejure.org/2007,4575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.03.2007 - 22 U 5/06 RhSch (https://dejure.org/2007,4575)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. März 2007 - 22 U 5/06 RhSch (https://dejure.org/2007,4575)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang der Verkehrssicherungspflichten eines Rheinfährbetreibers; Vereinbarung der Zuständigkeit eines Rheinschifffahrtsgerichts; Erforderlichkeit der Anbringung einer landseitigen Sperre

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BinnSchiffVerfG § 11; ; BinnSchiffVerfG § 13; ; Revidiert... e Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte) Art 35ter; ; FäV (Fährenbetriebsverordnung v. 24.05.1995, BGBl I, 752) § 9 Abs. 1; ; Zeichen 129 zu § 40 StVO

  • Institut für Transport- und Verkehrsrecht

    §823 Abs. 1 BGB; §§ 11, 13 BinSchiffVerfG; Art. 35ter Revidierte Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte); § 9 Abs. 1 FäV (Fährenbetriebs VO vom 24.5.1995, BGBl 1752); Zeichen 129 zu § 40 StVO

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823 Abs. 1; BinnSchVerfG § 11; BinnSchVerfG § 13; Revidierte Rheinschifffahrtsakte (Mannheimer Akte) Art. 35ter; FäV § 9 Abs. 1; Zeichen 129 zu § 40 StVO
    Verkehrssicherungspflicht an einer Rheinfähren-Landestelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der Rheinschifffahrtsgerichte bei Schadenersatz wegen Verkehrssicherungspflichtverletzung an Anlegestelle einer Rheinfähre?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit dem Auto in den Fluss - Fährbetreiber muss nicht haften - Sperre an Fähranleger nicht erforderlich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 42
  • NZV 2007, 624
  • VersR 2007, 1714
  • VersR 2007, 1716
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1992 - U 7/92

    Haftung der Betreiberin einer Rheinfähre; Verkehrssicherungspflicht für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 22 U 5/06
    Der Grundsatz, wonach die Verkehrserwartung und die Verkehrssicherungspflicht auch bei Dunkelheit und unsichtigem Wetter es nicht erfordern, neben vorhandenen Warn- und Hinweisschildern und Ausleuchtung der Landerampe zusätzlich eine landseitige Sperre anzubringen, wenn eine Rheinfähre an der Landerampe nicht festgemacht hat (RhSchObG Karlsruhe NZV 1993, 153 = NJW-RR 1993, 855 = VersR 1993, 1553), gilt weiterhin auch nach Ablösung der Vorschriften der Rhein-Fährenordnung durch die der Fährenbetriebsverordnung.

    Die in der Entscheidung des Rheinschifffahrtsobergerichts Karlsruhe (NJW-RR 1993, 855) herangezogenen Bestimmungen der RhFährO seien durch Verordnung vom 1.7.1995 außer Kraft gesetzt.

    b) Die Klage hätte freilich auch vor dem Rheinschifffahrtsgericht (vgl. dazu Senat NJW-RR 1993, 855 = NZV 1993153 = VersR 2003, 1553) Mannheim erhoben werden können, allerdings nicht als einem ausschließlich zuständigen Gericht.

    Der Sicherungspflichtige kann sich jedoch grundsätzlich auf den sorgfältigen, aufmerksamen, die Verkehrsvorschriften beachtenden Verkehrsteilnehmer einstellen (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.3. 1991 - 1 U 315/90 - m. w. Nachw.; OLG - RhSchObG - Karlsruhe NJW-RR 1993, 855; Wussow/Kürschner Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. Kap 20 TZ 11 m.w.N.).

    Vor solchen Gefahrstellen ist in der Regel zu warnen." Derjenige, der sich der Anlege- bzw. Fährlandestelle in dem Bewusstsein nähert, alsbald an das Ende des Ufers zu gelangen, wird mit diesem Zeichen nochmals besonders gewarnt (Senat, NJW-RR 1993, 855).

    Dem Senat ist bekannt - und hierauf wurde bereits in der in NJW-RR 1993, 855 veröffentlichten Entscheidung hingewiesen -, dass auch zahlreiche andere, dort näher bezeichnete, Rheinfähren keine Absperrung der jeweiligen Landerampen vornehmen, wenn die Fähre abgelegt hat.

  • OLG Bremen, 05.11.2002 - 3 U 106/01

    Nachweis eines manipulierten Unfalls

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.03.2007 - 22 U 5/06
    b) Die Klage hätte freilich auch vor dem Rheinschifffahrtsgericht (vgl. dazu Senat NJW-RR 1993, 855 = NZV 1993153 = VersR 2003, 1553) Mannheim erhoben werden können, allerdings nicht als einem ausschließlich zuständigen Gericht.
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