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   OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08   

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OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08 (https://dejure.org/2008,26812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.08.2008 - 17 U 334/08 (https://dejure.org/2008,26812)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. August 2008 - 17 U 334/08 (https://dejure.org/2008,26812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch gegen die beklagte Bank auf Rückerstattung einer Vorfälligkeitsentschädigung i.R.e. Darlehensvertrags erfolgt nicht bei bewusster und zweckgerichteter Mehrung des Vermögens der Bank; Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 489; BGB § 157
    Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung wegen vorzeitiger Tilgung eines zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommenen Darlehens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 19.03.1975 - VIII ZR 262/73
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08
    Regelungslücken sind durch Heranziehung dispositiven Rechts zu schließen, in Ermangelung dessen durch ergänzende Vertragsauslegung (BGHZ 41, 275; NJW 1975, 1116).

    Dabei ist darauf abzustellen, welche Regelung die Parteien im Hinblick auf den von ihnen mit dem Vertrag verfolgten Zweck bei angemessener Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Vertragsparteien und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte bei Vertragsschluss getroffen hätten (BGH NJW 1975, 1116; LM BGB § 242 (Bc) Nr. 9; Palandt/Heinrichs, aaO., § 157 Rn. 7).

  • BGH, 20.06.1997 - V ZR 39/96

    Vereinbarung der Zahlung einer der Höhe nach nicht bestimmten Miete in einem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08
    Diese Auslegungsregel ist jedoch unanwendbar, wenn sich die Parteien trotz des noch offenen Punktes erkennbar vertraglich binden wollen und sich die bestehende Vertragslücke ausfüllen lässt (BGHZ 41, 275; NJW 1997, 2671 ; NJW 1990, 1234 ; Palandt/Heinrichs, BGB , 67. Aufl., § 154 Rn. 2).
  • BGH, 01.07.1997 - XI ZR 267/96

    Vorzeitige Auflösung eines Festzinskredits; Bemessung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08
    Die Bank soll daraus jedoch keinen Nachteil erleiden (Senat, Urt. v. 22.07.2008 - 17 U 150/07; schon zur alten Gesetzeslage BGH NJW 1997, 2875 ).
  • OLG Frankfurt, 16.02.2005 - 23 U 52/04

    Bankkredit: Voraussetzungen des Anspruchs einer Bank auf eine

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08
    Die einvernehmliche Aufhebung eines Darlehensvertrag zur vorzeitigen Rückführung der Darlehensvaluta rechtfertigt eine analoge Anwendung der Vorschrift mangels Vergleichbarkeit der Ausgangssituation nicht (so auch OLG Frankfurt, ZIP 2005, 2010; a.A. offenbar Bruchner/Krepold in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 3. Aufl., § 79 Rn. 35).
  • BGH, 20.09.1989 - VIII ZR 143/88

    Mindestanforderungen an Inhalt und Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08
    Diese Auslegungsregel ist jedoch unanwendbar, wenn sich die Parteien trotz des noch offenen Punktes erkennbar vertraglich binden wollen und sich die bestehende Vertragslücke ausfüllen lässt (BGHZ 41, 275; NJW 1997, 2671 ; NJW 1990, 1234 ; Palandt/Heinrichs, BGB , 67. Aufl., § 154 Rn. 2).
  • BGH, 06.12.2001 - III ZR 296/00

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Maklerprovision

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.08.2008 - 17 U 334/08
    Ein solcher Wille ist in der Regel zu bejahen, wenn die Parteien im beiderseitigen Einvernehmen mit der Durchführung des unvollständigen Vertrags begonnen haben (BGH NJW 1983, 1728; NJW 2002, 817 ).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2014 - 4 U 96/12

    Vorzeitige Beendigung eines Bankdarlehens: Berechnung einer

    73 cc) Selbst wenn man der oben dargelegten Auffassung, die Parteien hätten eine Einigung auch in bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung erzielt, nicht folgte und annähme, es liege in Bezug auf das "Ob" einer Vorfälligkeitsentschädigung ein offener Dissens vor, führte dies gleichwohl nicht zum Fehlen eines Vertragsschlusses (§ 154 Abs. 1 Satz 1 BGB), weil sich die Parteien erkennbar haben binden und die Darlehensverträge haben beenden wollen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. August 2008 - 17 U 334/08 - Rdnr. 31 f.).

    cc) Selbst wenn man der oben dargelegten Auffassung, die Parteien hätten eine Einigung auch in bezug auf die Vorfälligkeitsentschädigung erzielt, nicht folgte und annähme, es liege in Bezug auf das "Ob" einer Vorfälligkeitsentschädigung ein offener Dissens vor, führte dies gleichwohl nicht zum Fehlen eines Vertragsschlusses (§ 154 Abs. 1 Satz 1 BGB), weil sich die Parteien erkennbar haben binden und die Darlehensverträge haben beenden wollen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. August 2008 - 17 U 334/08 - Rdnr. 31 f.).

  • OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 23 U 46/16

    Keine Verwirkung bei Widerruf erst fünf Jahre nach Darlehensvertrag

    Ein Anspruch der Beklagten auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung folgte demgemäß nicht als Schadensersatzanspruch aus § 490 Abs. 2 S.3 BGB, der nach wohl überwiegender Meinung - auch des Senats - bei einer "Vertragsauflösung" mangels Vergleichbarkeit der Ausgangssituation auch nicht entsprechend anzuwenden ist (OLG Frankfurt am Main, Urt.v. 16.02.2005 - 23 U 52/04, ZIP 2005, 2010; OLG Karlsruhe BKR 2009, 121 [OLG Karlsruhe 21.08.2008 - 17 U 334/08] ; Landgericht Flensburg, Urt.v.02.11.2012 - 2 O 205/11; Münchener Kommentar-Berger, BGB, 6.Aufl., § 490 Rn.39).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2015 - 23 U 24/15

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung und Bearbeitungsgebühr nach Widerruf

    Ein Anspruch der Beklagten auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung folgte demgemäß nicht als Schadensersatzanspruch aus § 490 Abs. 2 S.3 BGB, der nach wohl überwiegender Meinung - auch des Senats - bei einer "Vertragsauflösung" mangels Vergleichbarkeit der Ausgangssituation auch nicht entsprechend anzuwenden ist (OLG Frankfurt am Main, Urt.v. 16.02.2005 - 23 U 52/04, ZIP 2005, 2010; OLG Karlsruhe BKR 2009, 121 [OLG Karlsruhe 21.08.2008 - 17 U 334/08] ; Landgericht Flensburg, Urt.v. 02.11.2012 - 2 O 205/11; Münchener Kommentar-Berger, BGB, 6.Aufl., § 490 Rn.39).
  • OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23

    Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensrückführung,

    Wenn ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen zur Finanzierung eines Wohnanwesens nach dessen Verkauf vorzeitig getilgt wird, ohne dass eine Einigung über eine zu zahlende Vorfälligkeitsentschädigung erzielt werden kann, liegt eine Regelungslücke vor, die im Wege ergänzender Vertragsauslegung dahingehend zu schließen ist, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt werden muss (OLG Brandenburg, Urteil v. 10.12.2014, Az. 4 U 96/12, juris Rz. 73 ff.; OLG Karlsruhe, Urteil v. 21.08.2008, Az. 17 U 334/08, juris Rz. 32 f.; LG Flensburg, Urteil v. 02.11.2012, Az. 2 O 205/11, juris Rz. 25).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2016 - 23 U 135/15

    Keine Verwirkung des Widerrufs aus wirtschaftlichen Gründen bei unwirksamer

    Ein Anspruch der Beklagten auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung folgte demgemäß nicht als Schadensersatzanspruch aus § 490 Abs. 2 S.3 BGB, der nach wohl überwiegender Meinung - auch des Senats - bei einer "Vertragsauflösung" mangels Vergleichbarkeit der Ausgangssituation auch nicht entsprechend anzuwenden ist (OLG Frankfurt am Main, Urt.v. 16.02.2005 - 23 U 52/04, ZIP 2005, 2010; OLG Karlsruhe BKR 2009, 121 [OLG Karlsruhe 21.08.2008 - 17 U 334/08] ; Landgericht Flensburg, Urt.v.02.11.2012 - 2 O 205/11; Münchener Kommentar-Berger, BGB, 6.Aufl., § 490 Rn.39).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2016 - 23 U 202/15

    Rückzahlung von Vorfälligkeitsentschädigung wegen Fehlerhaftigkeit einer

    Ein Anspruch der Beklagten auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung folgte demgemäß nicht als Schadensersatzanspruch aus § 490 Abs. 2 S. 3 BGB, der nach wohl überwiegender Meinung - auch des Senats - bei einer "Vertragsauflösung" mangels Vergleichbarkeit der Ausgangssituation auch nicht entsprechend anzuwenden ist (OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.02.2005 - 23 U 52/04; OLG Karlsruhe BKR 2009, 121 [OLG Karlsruhe 21.08.2008 - 17 U 334/08] ).
  • LG Flensburg, 02.11.2012 - 2 O 205/11

    Vereinbarung der Auflösung eines Darlehensvertrags: Anspruch der Bank auf Zahlung

    Demzufolge ist die Regelungslücke dahin gehend zu schließen, dass Vorfälligkeitsentgelte zu zahlen waren (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. August 2008 - 17 U 334/08, BKR 2009, 121 ff.; Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Auflage, § 79 Rn. 70).
  • LG Flensburg, 02.11.2012 - 2 O 295/11

    Rückzahlungsanspruch aus vorzeitig beendeten Darlehensverträgen;

    Demzufolge ist die Regelungslücke dahin gehend zu schließen, dass Vorfälligkeitsentgelte zu zahlen waren ( OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. August 2008 - 17 U 334/08 , BKR 2009, 121 ff.; Krepold in Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Auflage, § 79 Rn. 70).
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