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   OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04   

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https://dejure.org/2004,2926
OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04 (https://dejure.org/2004,2926)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2004 - 12 U 195/04 (https://dejure.org/2004,2926)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 (https://dejure.org/2004,2926)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten hinsichtlich der Hinterbliebenenversorgung und Rentenberechnung im Rahmen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Ergänzende Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen nach Inkrafttreten des ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; VBLS § 38 n.F.; ; VBLS § 41 Abs. 2 a.F.; ; LPrtG § 5; ; LPartG § 6

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPartG § 5; LPartG § 6; VBLS § 38; VBLS § 41 Abs. 2 a. F.; GG Art. 3 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
    Keine Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnern und Ehegatten

  • lsvd.de PDF

    Nach der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder steht eingetragenen Lebenspartnern eine Hinterbliebenenrente nicht zu

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Behandlung eingetragener Lebenspartner in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht gleichgestellt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eingetragene Lebenspartner sind Ehegatten in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes nicht gleichgestellt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1566 (Ls.)
  • VersR 2005, 636
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • FG Saarland, 21.01.2004 - 1 K 466/02

    Keine Anwendung des Splittingtarifs auf die Lebenspartnerschaft nach dem LPartG /

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Tatsächlich bestand für eine Anwendung der Lohnsteuerklasse III/0 als Berechnungsgrundlage gemäß § 41 Abs. 2c Satz 1 VBLS a.F. für die von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern erworbenen Anwartschaften wohl schon deshalb keine äußerliche Veranlassung, weil diese Anwartschaften nach dem alten, durch ein beitragsorientiertes System abzulösenden Satzungsrecht erworben waren und im Übrigen der Gesetzgeber selbst bei Inkraftsetzung des LPartG von einer Anwendung der Lohnsteuerklasse III/0 auf Lebenspartner bewusst abgesehen hat (vgl. dazu das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes NJW 2004, 1268 m.w.N.).

    Dementsprechend ist etwa die Versagung des Splittingtarifs für die gleichgeschlechtlichen Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (Finanzgericht des Saarlandes NJW 2004, 1268).

  • BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

    Anwendbarkeit des AGBG auf die Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Zwar kommt in Ausnahmefällen eine ergänzende Auslegung auch Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeiner Versicherungsbedingungen, um die es sich bei den Satzungsbestimmungen der Beklagten handelt (BGHZ 142, 103, 105 ff: BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c), in Betracht (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 305 c Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 57.66
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Die Beklagte ist auch nicht verpflichtet, dem Lebenspartner des Klägers, sollte die Lebenspartnerschaft bei seinem Ableben noch Bestand haben, eine satzungsgemäße Hinterbliebenenrente wie eine Witwen- oder Witwerrente zu gewähren (zum - ggf. "bedingten" - Anspruch in der Person des Klägers vgl. BVerwGE 38, 346).
  • BAG, 29.04.2004 - 6 AZR 101/03

    Ortszuschlag bei eingetragener Lebenspartnerschaft

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Entgegen der von dem Kläger im zweiten Rechtszug unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2004 (6 AZR 101/03) vertretenen Ansicht ist der Satzung die Anwendbarkeit der Lohnsteuerklasse III/0 auf Versicherte in einer Lebenspartnerschaft auch nicht im Wege der ergänzenden Auslegung zu entnehmen.
  • LG Karlsruhe, 26.03.2004 - 6 O 968/03

    Eingetragene Lebenspartnerschaft: Gleichstellung mit Ehegatten hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 26. März 2004 - 6 O 968/03 - wird zurückgewiesen.
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verbietet Art. 3 Abs. 1 GG, eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders zu behandeln, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfG NJW 2002, 2543, 2549 unter 2 b m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Zwar kommt in Ausnahmefällen eine ergänzende Auslegung auch Allgemeiner Geschäftsbedingungen bzw. Allgemeiner Versicherungsbedingungen, um die es sich bei den Satzungsbestimmungen der Beklagten handelt (BGHZ 142, 103, 105 ff: BVerfG NJW 2000, 3341 unter II 2 a, c), in Betracht (vgl. Palandt/Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 305 c Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 12 U 83/03

    Versorgungsausgleich: Ersetzung des Anpassungsmaßstabes für Besitzstandsrenten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Ob und inwieweit Art. 3 Abs. 1 GG die Tarifvertragsparteien überhaupt bindet und als Maßstab einer Inhaltskontrolle der einschlägigen Satzungsbestimmungen der Beklagten herangezogen werden kann, soweit sie eine tarifvertragliche Vereinbarung umsetzen (vgl. §§ 310 Abs. 4 Satz 3, 307 Abs. 3 BGB), kann dahin stehen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 20.07.2004 - 12 U 83/03 - unter II 2 b, c m.w.N.).
  • BAG, 12.02.2003 - 10 AZR 299/02

    Betriebsübergang - Aktienoptionsplan

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.10.2004 - 12 U 195/04
    Das Feststellungsinteresse gemäß § 256 Abs. 1 ZPO ist nur für ein stattgebendes Urteil echte Prozessvoraussetzung (BAG NJW 2003, 1755 unter II 1; Zöller/Greger, ZPO, 24. Aufl., § 256 Rn. 7, je m.w.N.).
  • BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07

    Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft

    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 -, .

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Februar 2007 - IV ZR 267/04 -, das Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 - sowie das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom.

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück (Urteil vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 -, FamRZ 2005, S. 1566 ff.).

  • BGH, 14.02.2007 - IV ZR 267/04

    Zur Altersversorgung eingetragener Lebenspartner nach der Satzung der

    Das Berufungsgericht, dessen Urteil in VersR 2005, 636 ff. veröffentlicht ist, sieht für das Begehren des Klägers keinerlei Grundlage in der Satzung der Beklagten.
  • BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 2492/08

    Einstweilige Außerkraftsetzung bzw Einschränkung der Anwendung von Teilen des

    Das Oberlandesgericht wies die Berufung zurück (Urteil vom 21. Oktober 2004 - 12 U 195/04 -, FamRZ 2005, S. 1566 ff.).
  • LG Karlsruhe, 24.10.2008 - 6 S 22/07

    Europarecht gebietet keine Gleichbehandlung eingetragener Lebenspartner im

    a) Zur näheren Begründung verweist das Gericht zunächst auf die Entscheidungsgründe seines Urteils vom 26.03.2004 (Az. 6 O 968/03), welches den Parteien bekannt ist und durch das OLG Karlsruhe (Urt. v. 21. Oktober 2004, Az: 12 U 195/04) und durch den BGH (Urt. v. 14. Februar 2007, Az: IV ZR 267/04) bestätigt wurde; über die eingelegte Verfassungsbeschwerde (1 BvR 1164/07) ist noch nicht entschieden.
  • VG Münster, 29.12.2005 - 7 K 3436/02

    Ärzteversorgungswerk muss Ehe- und Lebenspartner nicht gleichbehandeln

    So auch OVG NRW, Urteil vom 17. Dezember 2004, a.a.O. betreffend einen Familienzuschlag gemäß § 40 BBesG und Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2004 -12 U 195/04.

    vgl. auch Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2004 -12 U 195/04, Abschnitt 11, 2 b) - Der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 29. April 2004 - 6 AZR 101/03 - vermag seinem Begehren nicht weiter zu helfen.

  • OLG Karlsruhe, 16.01.2007 - 12 U 72/06

    Maßgebliche Kriterien zur Ermittlung des fiktiven Nettoarbeitsentgelts im

    Auch diese Privilegierung, etwa gegenüber nicht (mehr) unterhaltspflichtigen Alleinstehenden oder nicht verheirateten Partnern, ist - jedenfalls für den Zeitraum, in dem die VBLS a.F. galt (vgl. auch Senatsurteil vom 21.10.2004 - 12 U 195/04 - VersR 2005, 636 unter II 1 b) - durch hinreichende Gründe sachlich gerechtfertigt.
  • LG Karlsruhe, 18.05.2006 - 6 O 382/05

    Zusatzversorgung im Öffentlichen Dienst: Anspruch auf Gleichbehandlung von

    Die Förderung der Ehe als Unterhaltsgemeinschaft und als in vielen Fällen zumindest potentielle Keimzelle für das Kinder-Haben und damit für die Erhaltung der Zukunftsfähigkeit von Staat und Gesellschaft, ist eine in keiner Weise zu beanstandende Wirkung und damit auch Rechtfertigung der genannten Differenzierungen in der alten Satzung der Beklagten (vgl. Kammerurteil vom 26.03.2004, AZ. 6 O 968/03; bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urt. 21.10.2004, AZ. 12 U 195/04, zur Schlechterbehandlung von Lebenspartnern im Vergleich zu Verheirateten).
  • VG Münster, 13.12.2007 - 3 K 1845/05

    Kein Anspruch des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners auf Hinterbliebenenrente

    vgl. auch BGH, Urteil vom 14. Februar 2007 -IV ZR 267/04- , juris, dort Rn 11 u. 12 zur Hinterbliebenenversorgung eingetragener Lebenspartner in der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; ebenso die Vorinstanz: OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Oktober 2004 -12 U 195/04-, juris, dort Rn 13.
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