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   OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 2 VAs 10/14   

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https://dejure.org/2014,34421
OLG Karlsruhe, 21.10.2014 - 2 VAs 10/14 (https://dejure.org/2014,34421)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.10.2014 - 2 VAs 10/14 (https://dejure.org/2014,34421)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Oktober 2014 - 2 VAs 10/14 (https://dejure.org/2014,34421)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 20.12.2021 - 203 VAs 389/21

    Auskünfte und Akteneinsicht für andere öffentliche Stellen

    Ein solcher Ausnahmefall ist etwa dann anerkannt, wenn Übermittlungsverbote nach § 479 Abs. 1 StPO vorliegen (Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 479 Rn. 15; Puschke/Weßlau in SK-StPO, 5. Aufl., § 479 Rn. 64), wenn sich das Auskunftsbegehren auf eine ungewöhnliche Art von Daten bezieht (vgl. dazu BeckOK StPO/Wittig, 41. Ed. Stand 01.10.2021, § 479 StPO Rn. 18.1; bejaht vom OLG Koblenz, Beschluss vom 11.06.2010, Az.: 2 VAs 1/10, juris: in dortigem Fall bestand ausnahmsweise ein solcher besonderer Anlass zu einer weitergehenden Prüfung der Zulässigkeit der Übermittlung, da die Ermittlungsakte Daten aus dem persönlichen Lebensbereich des Antragstellers enthielt und die als Beweismittel sichergestellte Festplatte des von ihm privat genutzten Rechners einen nahezu vollständigen Einblick in sein Privatleben und dasjenige seiner Lebensgefährtin zuließ einschließlich pornographischer Aufnahmen, so dass sein Interesse an einer Geheimhaltung dieser Daten dasjenige der ersuchenden Behörde überwog; verneint vom OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: 2 VAs 10/14, NStZ 2015, 606; ebenso verneint vom OLG Hamm, Beschluss vom 26.11.2013, Az.: III-1 VAs 116-120/13, BB 2014, 526, für Bonusanträge bzw. Angaben aus Kronzeugenanträgen im Kartellverfahren, für die sogar Vertraulichkeit zugesichert worden ist, und für eine vertrauliche Entscheidung der Europäischen Kommission) oder wenn nach den Erfahrungen der ersuchten Stelle die Kenntnis der angeforderten Daten für den angegebenen Zweck unter gewöhnlichen Umständen nicht erforderlich ist, so wenn ein Zusammenhang mit dem Übermittlungszweck offensichtlich nicht besteht (OLG Hamm, Beschluss vom 21.04.2016, Az.: III-1 VAs 100, 102, 103 und 105/15, ZWH 2016, 369, juris Rn. 60 ff., 65 ff.: die erbetenen Auskünfte betrafen auch nicht im Zusammenhang mit der Straftat selbst stehende Fragen, sondern zielten zweckwidrig auf die Gewinnung von Erkenntnissen über die Verfahrensführung der Staatsanwaltschaft ab, und tangierten den Schutz des Steuergeheimnisses nach § 30 AO, namentlich desjenigen von nicht an der Straftat beteiligten Dritten).

    Darüber hinaus ist es auch verfassungsrechtlich nicht geboten, § 479 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 2 StPO dahingehend auszulegen, dass bereits die Geltendmachung einer Grundrechtsverletzung die Annahme eines Ausnahmefalls bedingen muss (BVerfG, Beschluss vom 06.03.2014, Az.: 1 BvR 3541, 3543 und 3600/13, NJW 2014, 1581, juris Rn. 31; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21.10.2014, Az.: 2 VAs 10/14, NStZ 2015, 606, juris Rn. 22).

  • BGH, 10.10.2023 - 2 ARs 361/23

    Örtliche Zuständigkeit in einer Justizverwaltungssache; Antrag auf Erlass einer

    (1) Der Betroffene hat sein Begehren im Wege des in den §§ 23 ff. EGGVG nicht ausdrücklich geregelten, gleichwohl aber anerkannten (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 12. Dezember 1995 - 1 VAs 137/95, juris Rn. 3; OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. November 2012 - 4a VAs 3/12, juris Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - 2 VAs 10/14, juris Rn. 15; Löwe/Rosenberg/Gerson, StPO, 27. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 1 mwN; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 13; BeckOK GVG/Köhnlein, 20. Ed., EGGVG § 23 Rn. 72) vorläufigen Rechtsschutzes verfolgt.
  • OLG Koblenz, 29.04.2020 - 2 VAs 3/20

    Keine erhöhte Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus im Strafvollzug

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung willkürlich ist, wenn die Vollstreckungsbehörde von einem unvollständig ermittelten oder unzutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, wenn sie Gesichtspunkte zum Nachteil des Antragstellers berücksichtigt hat, die nach Sinn und Zweck des Gesetzes keine Rolle spielen dürfen, oder maßgebliche Gesichtspunkte, die bei der Ermessensentscheidung von Belang sein können, falsch bewertet oder außer Acht gelassen hat oder wenn sie insgesamt keine diese Prüfung ermöglichende Begründung enthält (vgl. Senat, 2 VAs 29/18 v. 17.06.2019, 2 VAs 5/17 v. 06.03.2017; 2 VAs 10/14 v. 07.07.2014; KG 4 VAs 10/12 v. 23.01.2012 - StraFo 2012, 337; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Auflage 2019, § 456a Rn. 9, § 28 EGGVG Rn. 10).

    Die Vollstreckungsbehörde hat von dem ihr eingeräumten Ermessen auf zutreffender Sachverhaltsgrundlage Gebrauch gemacht und dieses unter Anwendung der Richtlinien im Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 23. April 2001 (4310-4-1, Justizblatt 9/2001, BI. 212 ff.) und unter Berücksichtigung der Umstände der Tat, der Schwere der Schuld, der Verbüßungsdauer, des öffentlichen Interesses an nachhaltiger Strafvollstreckung und der persönlichen Verhältnisse des Verurteilten (vgl. Senat, 2 VAs 29/18 v. 17.06.2019, 2 VAs 10/14 v. 07.07.2014; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 456a Rn. 5) rechtsfehlerfrei ausgeübt.

  • OLG Karlsruhe, 08.07.2015 - 2 VAs 6/15

    Eingestelltes Ermittlungsverfahren gegen den Betreiber einer

    Der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG ist eröffnet, da es sich um einen Fall nach § 474 StPO handelt (Senat, Beschluss vom 21.10.2014 - 2 VAs 10/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 58. A., § 478 Rn. 4; KK-Gieg, StPO, 7. A., § 478 Rn. 5; vgl. auch Senat, NStZ-RR 2013, 385).
  • OLG Schleswig, 20.12.2021 - 2 VAs 9/21
    Maßgebend ist nämlich nicht der tatsächliche Akt der Gewährung von Akteneinsicht, sondern das Schreiben der Staatsanwaltschaft mit der zum Ausdruck kommenden Entscheidung, Akteneinsicht zu gewähren (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Oktober 2014 ­ 2 VAs 10/14 ­-, juris).
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