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   OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16   

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https://dejure.org/2016,63360
OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16 (https://dejure.org/2016,63360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.12.2016 - 1 AR 105/16 (https://dejure.org/2016,63360)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 1 AR 105/16 (https://dejure.org/2016,63360)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 51 Abs. 1
    Höhe der Pauschgebühr in einem außergewöhnlich umfangreichen Verfahren

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wahlverteidigerhöchstgebühr als Obergrenze für die Bemessung einer Pauschgebühr

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvR 51/07

    Berufsfreiheit (verhältnismäßige Eingriffe; Sonderopfer und Erfordernis der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Für solche besonderen Fallkonstellationen gebietet das Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung eine Regelung, die sicherstellt, dass ihm die Verteidigung kein unzumutbares Opfer abverlangt_ Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).
  • OLG München, 13.11.2007 - 1 Ws 986/07

    Rechtsanwaltsvergütung: Entschädigung für einen geplatzten Termin, Begriff des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Damit wollte das OLG offenbar die Ungerechtigkeit ausgleichen, dass ein Rechtsanwalt, der nur 5 min vor dem Termin auf dem Mobiltelefon von dem Gericht vom Terminsausfall benachrichtigt wird, die Terminsgebühr nicht erhalten würde, wenn er das Gerichtsgebäude noch nicht erreicht hätte.OLG München, NStZ-RR 2008, 159 .
  • OLG Stuttgart, 24.04.2008 - 2 ARs 21/08

    Pauschgebühr: Begrenzung auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Hierzu ist anzumerken, dass die Höhe des Pauschvergütungsanspruchs eines bestellten Verteidigers nach § 51 RVG nicht einmal auf das Doppelte der Höchstgebühr eines Wahlverteidigers beschränkt ist.OLG Stuttgart, Beschl. v. 24.4.2008, 2 ARs 21/08; OLG Jena, BeckRS 2009 Nr. 86298. § 51 RVG enthält keine Obergrenze des Pauschvergütungsanspruchs.
  • OLG Hamm, 30.09.2002 - 2 (s) Sbd VII-188/02

    besonderer Umfang, besondere Schwierigkeit, Schwurgerichtsverfahren, Nebenkläger,

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Das OLG hat sich der ständigen Auffassung der Obergerichte angeschlossen, dass auch eine Überschreitung der Wahlverteidigerhöchstgebühr in Ausnahmefällen möglich ist, wenn sie auch in den Höchstgebühren keine angemessene Entschädigung mehr darstellt.OLG Hamm NStZ 2000, 555 ; OLG Köln JurBüro 2003, 81 ; OLG Nürnberg AnwBI.
  • BVerfG, 06.11.1984 - 2 BvL 16/83

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Fehlens einer Pauschvergütungsregelung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Für solche besonderen Fallkonstellationen gebietet das Grundrecht des Pflichtverteidigers auf freie Berufsausübung eine Regelung, die sicherstellt, dass ihm die Verteidigung kein unzumutbares Opfer abverlangt_ Dieses Ziel stellt § 51 Abs. 1 RVG sicher (vgl. BVerfGE 68, 237, 255; BVerfG NJW 2007, 3420 m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 20.04.2010 - 1 AR 8/10

    Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses im Zusammenhang mit

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Nur in Ausnahmefällen kann die Wahlverteidigerhöchstgebühr überschritten werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. März 2011 - 1 AR 3/11; vom 15. März 2010 - 1 AR 8/10 Str. und 23. März 2010 - 1 AR 9/10 Str.).
  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10

    Vorenthaltung der gebotenen Vergütung verletzt Pflichtverteidiger in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    diesem außergewöhnlichen Verfahren erforderte objektiv einen hohen Zeitaufwand für die Einarbeitung in das Verfahren und die Vorbereitung der Verteidigungsstrategie, dessen Vergütung mit den Pflichtverteidigergebühren von 162 EUR (Grundgebühr) und 137 EUR (Verfahrensgebühr) ersichtlich für den Antragsteller unzumutbar ist (vgl. zu einem ähnlich gelagerten Fall auch BVerfG NJW 2011, 3079 Rdn. 25 ff. nach [...]).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2014 - 2 AR 36/14

    Festsetzung der Pflichtverteidigergebühren im Übergangsfall: Voraussetzungen für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Sie bildet grundsätzlich die Obergrenze (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2011 -1 AR 31/11 sowie OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. Dezember 2014 - 2 AR 36/14 [[...]]).
  • OLG Hamm, 19.05.2000 - 2 (s) Sbd 6-40/00

    Tätigkeit im Wiederaufnahmeverfahren; Besondere Schwierigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    Das OLG hat sich der ständigen Auffassung der Obergerichte angeschlossen, dass auch eine Überschreitung der Wahlverteidigerhöchstgebühr in Ausnahmefällen möglich ist, wenn sie auch in den Höchstgebühren keine angemessene Entschädigung mehr darstellt.OLG Hamm NStZ 2000, 555 ; OLG Köln JurBüro 2003, 81 ; OLG Nürnberg AnwBI.
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2015 - 3 AR 65/14

    Voraussetzungen der Bewilligung einer Pauschgebühr im Verfahren vor dem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 21.12.2016 - 1 AR 105/16
    b) Was die Höhe der zu bewilligenden Pauschvergütung betrifft, ist hinsichtlich der verschiedenen Verfahrensabschnitte zu differenzieren (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. Juni 2015 [Senat] - III- 3 AR 65/14-[[...]] - Rpfleger 2015, 668 und vom 17. Dezember 2015 [Einzelrichter] - III- 3 AR 214/15 [[...]]), wobei aber in einer Gesamtschau zu prüfen ist, ob die dem Verteidiger für seine Tätigkeit im gesamten Verfahren gewährte Regelvergütung insgesamt noch zumutbar ist oder ob ihm wegen besonderer Schwierigkeiten in einem Verfahrensabschnitt mit der dafür vorgesehenen Gebühr ein ungerechtfertigtes Sonderopfer abverlangt wird (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Mai 2016 - 1 AR 13/16; KG, Beschluss vom 2. Oktober 2015 - 1 ARs 26/13 [[...]] - Rpfleger 2016, 133 ff.).
  • KG, 02.10.2015 - 1 ARs 26/13

    Pflichtverteidigerkosten: Obergrenze der Pauschgebühr; Zumutbarkeit der gewährten

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 3 AR 214/15

    Bewilligung einer Pauschgebühr wegen besonderen Umfangs der Akte und bei

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