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   OLG Karlsruhe, 22.01.1987 - 9 U 159/83   

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https://dejure.org/1987,5792
OLG Karlsruhe, 22.01.1987 - 9 U 159/83 (https://dejure.org/1987,5792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.1987 - 9 U 159/83 (https://dejure.org/1987,5792)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 1987 - 9 U 159/83 (https://dejure.org/1987,5792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Hausgelderhöhung eines Altenwohnstiftes nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Miethöhe; Klassifizierung des Auenhellavertrages als gemischter Vertrag mit Elementen des Mietvertrages, des Dienstvertrages und des Kaufvertrages; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1988, 1402
  • MDR 1988, 316
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.12.1978 - VI ZR 43/77

    Nachprüfung von Krankenhauspflegesätzen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.1987 - 9 U 159/83
    Daran würde sich selbst dann nichts ändern, wenn die Festsetzung der Heimkostensätze einer behördlichen Genehmigung bedürfte (vgl. BGHZ 73, 114, 116) [BGH 19.12.1978 - VI ZR 43/77] .
  • BGH, 20.10.1980 - II ZR 190/79

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Sparkasse Sicherungsgrundschulden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.1987 - 9 U 159/83
    Sache der Klägerin, die die Hauskosten jeweils neu bestimmt hat, ist es, darzutun und zu beweisen, daß ihre Bestimmung der Billigkeit entspricht (vgl. BGH NJW 1981, 571).
  • BGH, 29.10.1980 - VIII ZR 326/79

    Altenheim - Altenheimverträge - Kündigungsschutz - Miethöhe - Mieterhöhung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.1987 - 9 U 159/83
    Bei einem Auenhellavertrag handelt es sich um einen sog. gemischten Vertrag, der aus Elementen des Mietvertrages, des Dienstvertrages und des Kaufvertrages zusammengesetzt ist, aber ein einheitliches Ganzes bildet und deshalb bei der rechtlichen Beurteilung nicht in seine verschiedenen Bestandteile zerlegt werden kann in dem Sinne, daß auf den Mietvertragsanteil Mietrecht, auf den Dienstvertragsanteil Dienstvertragsrecht und auf den Kaufvertragsanteil Kaufrecht anzuwenden wäre; der Eigenart des Vertrages wird nur die Unterstellung unter ein einziges Vertragsrecht gerecht, nämlich dasjenige, in dessen Bereich der Schwerpunkt des Vertrages liegt (vgl. BGH NJW 1981, 341).
  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.1987 - 9 U 159/83
    Sie können nun das aufgrund dieser Verurteilung Bezahlte nicht mit der Bereicherungsklage zurückfordern mit der Begründung, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden (vgl. BGH NJW 1982, 1147, 1148) [BGH 17.02.1981 - IVb ZR 657/80] .
  • OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage;

    In einem eventuellen Rechtsstreit wäre dann der Heimträger für die Voraussetzungen der Berechtigung der Erhöhung darlegungs- und beweispflichtig (vgl. OLG Karlsruhe (Senat Freiburg) NJW-RR 1988, 1402, 1403).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 7 S 349/96

    Zustimmung zur Erhöhung der Pflegesatzvereinbarung wegen gestiegener Sachkosten

    Denn entscheidend ist, ob die dem Heimbetreiber entstandenen Kosten einem wirtschaftlichen Verhalten entsprechen und insgesamt nicht außer Verhältnis zur erbrachten Leistung stehen (OLG Karlsruhe, Urt. v. 22.1.1987, NJW-RR 1988, 1402 (1403)).
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