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   OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95   

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https://dejure.org/1997,3734
OLG Karlsruhe, 22.01.1997 - 13 U 9/95 (https://dejure.org/1997,3734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.1997 - 13 U 9/95 (https://dejure.org/1997,3734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - 13 U 9/95 (https://dejure.org/1997,3734)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erklärung der Zustimmung zur Auszahlung von Barvermögen des Erblassers; Rücktritt vom entgeltlichen Erbvertrag wegen Nichterfüllung einer Versorgungsverpflichtung; Kündigung eines Verpfründungsvertrages; Notwendigkeit der Zustimmung der Erben bei der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2295
    Rücktritt vom Erbvertrag bei Nichterfüllung einer vereinbarten Pflegeleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 708
  • FamRZ 1997, 1180
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.10.2010 - IV ZR 30/10

    Rücktritt von einem Erbvertrag und einem damit verbundenen gegenseitigen Vertrag

    Grundsätzlich finden die Regelungen über gegenseitige Verträge nach § 320 ff. BGB, insbesondere über den Rücktritt nach § 323 BGB, auf Erbverträge keine Anwendung, da es am Gegenseitigkeitsverhältnis zwischen der erbrechtlichen Verfügung und der übernommenen Verpflichtung des Vertragserben fehlt (OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 1180; LG Köln DNotZ 1978, 685; Staudinger/Kanzleiter, BGB [2006] § 2295 Rn. 3; MünchKommBGB/Musielak, 5. Aufl. § 2295 Rn. 1; Erman/Schmidt, BGB 12. Aufl. § 2295 Rn. 8; Soergel/Wolf, BGB 13. Aufl. § 2295 Rn. 4; Reimann/Bengel/Mayer, Testament und Erbvertrag 5. Aufl. § 2295 Rn. 6).
  • OLG Oldenburg, 29.05.2012 - 12 U 67/09

    Grundsätze zur rechtlichen Einordnung eines Erbvertrages mit Pflegeverpflichtung

    Dabei kann vorliegend dahinstehen, ob bzw. in welchen Fällen die obergerichtliche Rechtsprechung Pflegedienstleistungen grundsätzlich als nicht von dem Schuldner höchstpersönlich zu erbringende Verpflichtungen betrachtet (vgl. BGHZ 25, 293; BGH NJW 2003, 1126, 1127; ZEV 2010, 316; NJW 2011, 2995; OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708).

    Der Erklärung lässt sich ohne Zweifel der unbedingte Wille zur Loslösung vom streitgegenständlichen Vertrag wegen eines erhöhten Pflegebedarfs entnehmen (vergl. OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708, 710).

  • OLG Oldenburg, 12.01.2010 - 12 U 67/09

    Rechte des Erblassers bei Nichterfüllung oder Schlechterfüllung einer

    18 Das Landgericht geht im rechtlichen Ansatz zutreffend davon aus, dass die in einem Erbvertrag getroffene Erbeinsetzung und die vom Bedachten eingegangene Verpflichtung zur Pflege des Erblassers in "kranken und alten Tagen" nicht im Verhältnis von Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 320 BGB miteinander stehen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708, 709; Staudinger/Kanzleiter § 2295 Rdn. 8; Mü/Ko-Musielak, 4. Aufl. § 2295 Rdn. 5; Palandt/Edenhofer § 2295 Rdn. 1; aA Stöcker WM 1980, 482; Stürzebecher NJW 1988, 2727).
  • OLG München, 16.04.2009 - 31 Wx 90/08

    Erbvertrag: Rücktritt des Erblassers wegen Nichterfüllung der vertraglich

    Angesichts der in der Rücktrittserklärung vom 30.6.2006 angegebenen Gründe und der danach eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen kann in der Erklärung des Rücktritts vom Erbvertrag auch nicht etwa ein Rücktritt von der schuldrechtlichen Verpflichtung oder eine Kündigung derselben gesehen werden (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW-RR 1997, 708/709).
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