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   OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14   

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https://dejure.org/2016,442
OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14 (https://dejure.org/2016,442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.01.2016 - 20 UF 109/14 (https://dejure.org/2016,442)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Januar 2016 - 20 UF 109/14 (https://dejure.org/2016,442)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialleistungsträger - Einschränkung für Unterkunftskosten; Beschränkung des Unterhaltsanspruchs wegen vorsätzlicher schwerer Verfehlung

  • IWW

    BGB § 1601; BGB § 1602; BGB § 1603; BGB § 1611; SGB XII § 94; SGB XII § 105

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umfang des Anspruchsübergangs auf den örtlichen Träger der Grundsicherung hinsichtlich des Elternunterhalts für die in einem Pflegeheim lebende Mutter; Beschränkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Verletzung der elterlichen Pflicht zu Schutz und Beistand im ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1601 BGB, § 1602 BGB, § 1603 BGB, § 1611 Abs 1 BGB, § 94 Abs 1 S 6 SGB 12
    Elternunterhalt: Übergang des Unterhaltsanspruchs auf Sozialleistungsträger bei Heimunterbringung; Einschränkung für Unterkunftskosten; Beschränkung des Unterhaltsanspruchs wegen vorsätzlicher schwerer Verfehlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang des Anspruchsübergangs auf den örtlichen Träger der Grundsicherung hinsichtlich des Elternunterhalts für die in einem Pflegeheim lebende Mutter

  • rechtsportal.de

    Umfang des Anspruchsübergangs auf den örtlichen Träger der Grundsicherung hinsichtlich des Elternunterhalts für die in einem Pflegeheim lebende Mutter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vergewaltigung im Kindesalter durch den Bruder - und der spätere Ausschluss des Elternunterhalts

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Heimkosten und Elternunterhalt - und der Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übergang eines Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger mit Einschränkungen hinsichtlich der Wohnkosten

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Heimkosten und Elternunterhalt sowie der Anspruchsübergang auf den Sozialleistungsträger

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1469
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.11.2012 - XII ZR 150/10

    Berechnung des Unterhaltsbedarfs eines im Pflegeheim untergebrachten Elternteils;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14
    Die im Pflegeheim anfallenden Kosten bestimmen den Unterhaltsbedarf, soweit sie notwendig sind (BGH FamRZ 2013, 203).

    Insoweit oblag der Antragsgegnerin ein substantiiertes Bestreiten durch Benennung kostengünstigerer Heime (BGH FamRZ 2015, 2138; BGH FamRZ 2013, 203; BGH FamRZ 2002, 1968).

    Allerdings beschränkt sich der Bedarf der nunmehr sozialhilfebedürftigen R. S. auf das Existenzminimum und somit auf eine ihr zumutbare einfache und kostengünstige Heimunterbringung (BGH FamRZ 2013, 203).

    Jedoch muss der Unterhaltspflichtige dann die höheren Kosten des ausgewählten Pflegeheimes tragen, wenn dem Unterhaltsberechtigten die Wahl der preisgünstigeren Heime nicht zumutbar war (BGH FamRZ 2013, 203; BGH FamRZ 2015, 2138).

  • BGH, 19.05.2004 - XII ZR 304/02

    Verwirkung des Anspruchs auf Elternunterhalt wegen Zurücklassens des Kindes im

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14
    Die Verletzung elterlicher Pflichten kann sich, auch soweit sie in einem Unterlassen besteht, als Verfehlung gegen das Kind darstellen (BGH FamRZ 2004, 1559).

    Es gehörte - schon damals - zu den Pflichten der Eltern, sich um ihr Kind zu kümmern, ihm bei Problemen und Schwierigkeiten zur Seite zu stehen und ihm insgesamt die Gewissheit zu vermitteln, dass ihm in Liebe und Zuneigung verbundene Elternteile für es da sind (vgl. jetzt BGH FamRZ 2004, 1559).

    Eine grobe Unbilligkeit mit der Folge des vollständigen Wegfalls der Unterhaltspflicht nach § 1611 Abs. 1 Satz 2 BGB wäre nur anzunehmen, wenn die Gewährung von Unterhalt dem Gerechtigkeitsempfinden in unerträglicher Weise widersprechen würde (BGH FamRZ 2004, 1559).

  • BGH, 07.10.2015 - XII ZB 26/15

    Elternunterhalt: Unterhaltsbedarf des sozialhilfebedürftigen Berechtigten bei

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14
    Insoweit oblag der Antragsgegnerin ein substantiiertes Bestreiten durch Benennung kostengünstigerer Heime (BGH FamRZ 2015, 2138; BGH FamRZ 2013, 203; BGH FamRZ 2002, 1968).

    Jedoch muss der Unterhaltspflichtige dann die höheren Kosten des ausgewählten Pflegeheimes tragen, wenn dem Unterhaltsberechtigten die Wahl der preisgünstigeren Heime nicht zumutbar war (BGH FamRZ 2013, 203; BGH FamRZ 2015, 2138).

    ii) Zudem gilt, dass auch dem sozialhilfebedürftig gewordene Unterhaltsberechtigten ein Entscheidungsspielraum bei der Auswahl zwischen mehreren Heimen im unteren Preissegment zusteht (BGH FamRZ 2015, 2138).

  • BGH, 17.06.2015 - XII ZB 458/14

    Elternunterhalt: Übergang auf den Sozialhilfeträger in Höhe des fiktiven

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14
    Von den Unterkunftskosten mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung beziehenden Unterhaltsberechtigten unterliegen gemäß §§ 94 Abs. 1 S. 6, 105 Abs. 2 SGB XII 56% nicht der Rückforderung und stehen damit einem Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII entgegen (BGH FamRZ 2015, 1594).

    Die Einschränkung des Anspruchsübergangs nach §§ 94 Abs. 1 S. 6, 105 Abs. 2 SGB XII greift nicht ein, wenn dem Unterhaltsberechtigten ausschließlich Sozialleistungen nach dem 7. Kapital des SGB XII (Hilfe zur Pflege) gewährt wurden (Abgrenzung zu BGH FamRZ 2015, 1594).

    3) Zu beachten ist allerdings die Einschränkung des Anspruchsübergangs nach §§ 94 Abs. 1 Satz 6, 105 Abs. 2 SGB XII. Von den Unterkunftskosten des in einem Heim lebenden und Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung beziehenden Unterhaltsberechtigten unterliegen mit Ausnahme der Kosten für Heizungs- und Warmwasserversorgung 56% nicht der Rückforderung und stehen damit einem Anspruchsübergang nach § 94 SGB XII entgegen (BGH FamRZ 2015, 1594).

  • VG München, 18.09.2008 - M 22 K 07.2647

    1. Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 WoGG ist Empfänger von Leistungen der Hilfe zum

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14
    Maßgeblich ist insoweit nicht, wie die Transferleistung im Leistungsbescheid bezeichnet wurde, sondern allein objektive Gesichtspunkte nach dem materiellen Regelungsgehalt des Bescheids (OVG München, Urt. v. 18.09.2008, Az. M 22 K 07.2647).
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.01.2016 - 20 UF 109/14
    Störungen der familiären Beziehung ohne erkennbaren Bezug zu einem Handeln des Staates oder seiner Organe sind allein nach dem - unten noch ausführlich erörterten - § 1611 BGB zu beurteilen (BGH FamRZ 2010, 1888).
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