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   OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01   

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https://dejure.org/2001,6153
OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01 (https://dejure.org/2001,6153)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.03.2001 - 3 Ws 44/01 (https://dejure.org/2001,6153)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. März 2001 - 3 Ws 44/01 (https://dejure.org/2001,6153)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit einer Beschwerde; Gegenvorstellung; Umdeutung; Schwerwiegender Mangel ; Anforderungen an eine Entscheidung ; Gefahrenprognose; DNA-Identifizierung

  • Judicialis

    StPO § 296; ; StPO § 304; ; StPO § 310; ; StPO § 81 g; ; DNA-IFG § 2 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 296 § 304 § 310 § 81 g; DNA-IFG § 2 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Baden-Baden - 1 Qs 167/00
  • OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 45
  • StV 2002, 59
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.03.1999 - 2 ARs 109/99

    Keine außerordentliche Beschwerde im Strafverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01
    Eine weitere Beschwerde wird auch nicht durch den von dem Verurteilten geltend gemachten Verstoss gegen Verfassungsrecht d.h. gegen sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eröffnet (vgl. nur BGH NStZ 1999, 414; OLG Düsseldorf NJW 1991, 2434; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 310 Rdnr. 1).
  • OLG Düsseldorf, 20.02.1991 - 3 Ws 17/91
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01
    Eine weitere Beschwerde wird auch nicht durch den von dem Verurteilten geltend gemachten Verstoss gegen Verfassungsrecht d.h. gegen sein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG eröffnet (vgl. nur BGH NStZ 1999, 414; OLG Düsseldorf NJW 1991, 2434; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 310 Rdnr. 1).
  • OLG Stuttgart, 06.12.1995 - 1 Ws 199/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01
    Allerdings kann die Gegenvorstellung ausnahmsweise für statthaft erachtet werden, wenn der Beschwerdeführer einen schwerwiegenden Verfahrensfehler wie z. B. die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) beanstandet, der ihn in seinen Grundrechten verletzt, und durch die Heilung des Verstoßes eine Verfassungsbeschwerde vermieden werden kann (OLG Stuttgart Die Justiz 1996, 147; KK-Ruß StPO 4. Aufl. vor § 296 Rdnr. 4 a.E.).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.03.2001 - 3 Ws 44/01
    Wegen der Erfordernisse einer tragfähig begründeten Entscheidung nach § 2 Abs. 1 DNA-IFG i.V.m. § 81 g StPO verweist der Senat auf die zwischenzeitlich ergangene Entscheidung des BVerfG vom 14.12.2000 (2 BvR 1771/99 [richtig: 2 BvR 1741/99 - d. Red.] u.a.).
  • OLG Karlsruhe, 20.01.2003 - 1 Ws 391/02

    Mündliche Anhörung des Betroffenen bei Bewährungsverstoß - Nachträgliche

    Über diese ausdrücklich geregelten Fälle hinaus ist eine erneute Prüfung aber auch dann veranlasst, wenn der Beschwerdeführer einen schwerwiegenden Verfahrensfehler, wie etwa die Verletzung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) beanstandet, eine Grundrechtsverletzung in Betracht kommt und durch die Heilung des Verstoßes eine Verfassungsbeschwerde vermieden werden kann (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2002, 45; Senat, Beschluss vom 12.12.2002, 1 Ws 361/02; OLG Stuttgart Die Justiz 1996, 147; KK-Ruß, StPO, 4. Aufl. 1999, Vor § 296 Rn. 4 a.E.).
  • LG Amberg, 09.02.2015 - 11 Qs 5/15

    Durchsuchung wegen des Verdachts der verbotenen Mitteilung über

    Das Beschwerdegericht ist an seine formell rechtskräftige Entscheidung gebunden und nicht befugt, die Entscheidung zu überprüfen, aufzuheben oder zu ändern (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.03.2001, NStZ-RR 2002, 45).
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