Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,21935
OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18 (https://dejure.org/2018,21935)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.06.2018 - 2 VAs 28/18 (https://dejure.org/2018,21935)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juni 2018 - 2 VAs 28/18 (https://dejure.org/2018,21935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,21935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 64 StGB, § 35 BtMG
    Entscheidung über die Zurückstellung einer Unterbringung eines betäubungsmittelabhängigen Straftäters in einer Entziehungsanstalt: Erfordernis der vorherigen Einholung einer gutachterlichen Stellungnahme nach begonnener freiwilliger stationärer Therapie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2019, 347
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 03.06.2015 - 2 VAs 8/15

    Strafvollstreckung: Beurteilungsspielraum der Vollstreckungsbehörde bei Ablehnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Anderes gilt jedoch dann, wenn die beabsichtigte Therapie von vornherein aussichtslos erscheint (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 03.06.2015 - 2 VAs 8/15 - BeckRS 2015, 11713 Rn. 8; Körner/Patzak/Volkmer-Patzak, 8. Auflage 2016, § 35 BtMG, Rn. 150).

    Bei der Frage der Erfolgsprognose ist relativierend davon auszugehen, dass die Zurückstellung keine positive Feststellung voraussetzt, dass ein Erfolg der Therapie zu erwarten ist, weshalb in der Regel von einer Prüfung der Erfolgsaussicht abzusehen ist (Senat, NStZ 2008, 576; Beschluss vom 03.06.2015 - 2 VAs 8/15 -, juris; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 35 Rn. 158; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, § 35 BtMG Rn. 140; vgl. auch Senat, NStZ-RR 2014, 14).

  • OLG Koblenz, 20.07.2017 - 2 VAs 15/17

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablehnung der Zurückstellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur NStZ-RR 2012, 250; StraFo 2009, 470; NStZ-RR 2005, 57; StV 2002, 263; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 VAs 15/17 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2002 - 2 VAs 50/01

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Änderung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Dass die Gesamtdauer der nicht gesamtstrafenfähigen Strafen (in der anderen Sache Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) zwei Jahre übersteigt, steht der Zurückstellung nicht entgegen (BGHSt 33, 94; Senat, StV 2003, 287).
  • OLG Karlsruhe, 05.02.2002 - 2 VAs 51/01

    Betäubungsmittelabhängigkeit: Wiederholte Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur NStZ-RR 2012, 250; StraFo 2009, 470; NStZ-RR 2005, 57; StV 2002, 263; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 VAs 15/17 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur NStZ-RR 2012, 250; StraFo 2009, 470; NStZ-RR 2005, 57; StV 2002, 263; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 VAs 15/17 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2012 - 2 VAs 1/12

    Zurückstellung der Strafvollstreckung bei Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG hat der Senat die Entschließung der Vollstreckungsbehörde deshalb nur auf Ermessensfehler und darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffend und vollständig ermittelter Sachverhalt unter Einhaltung der Grenzen des Beurteilungsspielraums zu Grunde gelegt und eine fehlerfreie Ermessensausübung erfolgt ist (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. nur NStZ-RR 2012, 250; StraFo 2009, 470; NStZ-RR 2005, 57; StV 2002, 263; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.07.2017 - 2 VAs 15/17 -, juris).
  • OLG Frankfurt, 15.04.2013 - 3 VAs 11/13

    Bedeutung der fehlenden Therapiewilligkeit bzw. -fähigkeit für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Eine Nachholung der nötigen Ermittlungen durch den Senat scheidet schon deswegen aus, weil darin ein unzulässiger Eingriff in das den Vollstreckungsbehörden zustehende (Beurteilungs-)Ermessen läge (OLG Frankfurt StraFo 2013, 351).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2007 - 2 VAs 37/07

    Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Bei der Frage der Erfolgsprognose ist relativierend davon auszugehen, dass die Zurückstellung keine positive Feststellung voraussetzt, dass ein Erfolg der Therapie zu erwarten ist, weshalb in der Regel von einer Prüfung der Erfolgsaussicht abzusehen ist (Senat, NStZ 2008, 576; Beschluss vom 03.06.2015 - 2 VAs 8/15 -, juris; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 35 Rn. 158; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, § 35 BtMG Rn. 140; vgl. auch Senat, NStZ-RR 2014, 14).
  • OLG Karlsruhe, 31.10.2008 - 2 VAs 16/08

    Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Aussichtslosigkeit der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Eine Zurückstellung kann allerdings dann nicht verantwortet werden, wenn im Einzelfall Erkenntnisse vorliegen, welche die Therapie von vornherein als völlig oder nahezu aussichtslos erscheinen lassen (Senat, NStZ-RR 2009, 122; Weber aaO § 35 Rn. 160; MüKoStGB/Kornprobst aaO § 35 BtMG Rn. 141).
  • BGH, 11.12.1984 - 5 AR (VS) 20/84

    Zurückstellung der Vollstreckung mehrerer Freiheitsstrafe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.06.2018 - 2 VAs 28/18
    Dass die Gesamtdauer der nicht gesamtstrafenfähigen Strafen (in der anderen Sache Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten) zwei Jahre übersteigt, steht der Zurückstellung nicht entgegen (BGHSt 33, 94; Senat, StV 2003, 287).
  • OLG Karlsruhe, 17.10.2013 - 2 VAs 77/13

    Zurückstellung der Strafvollstreckung zur Durchführung einer Drogentherapie:

  • OLG Stuttgart, 03.04.2020 - 4 VAs 4/20

    Vollstreckungszurückstellung zur Rehabilitation bei Unterbringung in

    Gemäß § 28 Abs. 3 EGGVG überprüft das Oberlandesgericht die Entschließung der Antragsgegnerin deshalb nur darauf, ob sie die Grenzen des Ermessens eingehalten und von ihrem Ermessen in einer dem Zweck der Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat und ob sie von einem zutreffenden und ausreichend ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 2 VAs 28/18, juris Rn. 12; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Mai 2012 - III-1 VAs 26/12, juris Rn. 11).

    Im Regelfall ist deshalb von einer Erfolgsprognose abzusehen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 2 VAs 28/18, juris Rn. 14; Fabricius in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 35 Rn. 377; Kornprobst in Münchener Kommentar zum StGB, 3. Aufl., § 35 BtMG Rn. 141).

    Zwar kann es im Einzelfall zur Berücksichtigung einer auch nach Urteilserlass eingetretenen Entwicklung geboten sein, ein erneutes Gutachten einzuholen (vgl. etwa OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Juni 2018 - 2 VAs 28/18, juris).

  • BayObLG, 25.08.2021 - 203 VAs 274/21

    Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen der Vollstreckung von

    Im Vollstreckungsverfahren kann deshalb § 35 BtMG grundsätzlich uneingeschränkt zur Anwendung kommen, wie die gesetzliche Regelung des § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG zeigt, nach der neben der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe auch die Vollstreckung einer Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zurückstellungsfähig ist (vgl. Körner/Patzak/Volkmer/Fabricius, 9. Aufl. 2019, BtMG § 35 Rn. 122 f.; Weber, BtMG, 5. Aufl. 2017, § 35 BtMG Rn. 9; BeckOK BtMG/Bohnen, 11. Ed. 15.06.2021, BtMG § 35 Rn. 67, Rn. 71; MüKoStGB/Kornprobst, 3. Aufl. 2018, BtMG § 35 Rn. 27, Rn. 35; die grundsätzliche Zurückstellungsfähigkeit nach § 35 BtMG trotz angeordneter Unterbringung nach § 64 StGB setzen ebenfalls voraus: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.06.2018, Az.: 2 VAs 28/18, StV 2019, 347, sowie OLG Stuttgart, Beschluss vom 03.04.2020, Az.: 4 VAs 4/20, juris Rn. 14 f.).

    Eine zwischenzeitlich, nach Eintritt der Rechtskraft, aber vor Antritt des Maßregelvollzuges begonnene freiwillige Therapie, die positiv verläuft, gebietet die Berücksichtigung dieser neuen Erkenntnisse und kann ggf. zur Zurückstellung der Unterbringung führen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.06.2018, Az.: 2 VAs 28/18, StV 2019, 347).".

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht