Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 22.11.2005 - 3 Ss 217/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit eines Vergütungsverlangens in Form einer "Drittmittelspende" für die Betreuung einer Diplomarbeit; Vorteilsannahme und versuchte Erpressung eines Amtsträgers durch die Forderung eines Geldbetrages für seine Dienstausübung
Kurzfassungen/Presse (3)
- justiz-bw.de (Pressemitteilung)
Verurteilung eines Konstanzer Informatikprofessors wegen Vorteilsannahme und Erpressung rechtskräftig
- juraforum.de (Kurzinformation)
Verurteilung eines Informatikprofessors wegen Vorteilsannahme und Erpressung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Verurteilung eines Konstanzer Informatikprofessors wegen Vorteilsannahme und Erpressung rechtskräftig
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 23.05.2002 - 1 StR 372/01
Vorteilsannahme durch Drittmitteleinwerbung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 12.09.1984 - 3 StR 333/84
Berücksichtigung von Schadensersatzansprüchen des Erpreßten
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 30.03.2000 - 2 Ws 181/99
Begriff des mittelbaren Vorteils
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Köln, 21.09.2001 - 2 Ws 170/01
Vorteilsannahme als Klinikleiter einer Uniklinik
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LG Essen, 12.03.2010 - 56 KLs 20/08
Christoph Broelsch
Die Kammer folgt der Gegenauffassung (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.09.2001, 2 Ws 170/01 und OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22.11.2005, 3 Ss 217/05), wobei nicht der unpassende beamtenrechtliche Begriff der Dienststelle, sondern der Begriff der Anstellungskörperschaft verwendet werden sollte: Versteht man als "Dritten" eine vom Amtsträger verschiedene natürliche oder juristische Person, spricht der Wortlaut des § 332 Abs. 1 StGB eher für die Einbeziehung.