Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31493
OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 3 (9) Ss 182/09 - AK 108/09 (https://dejure.org/2009,31493)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,31493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung im Rahmen einer ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 244 Abs. 5; StPO § 255a Abs. 2 S. 1
    Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 5 ; StPO § 255a Abs. 2 S. 1
    Antrag auf Einvernahme eines Tatopfers nach ersetzender Vorführung einer Bild-Ton-Aufzeichnung der ermittlungsrichterlich durchgeführten Vernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.04.2003 - 1 StR 64/03

    Vernehmungsersetzende Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung einer früheren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09
    Hieran ändert sich nichts dadurch, dass die Berufungskammer zu Recht die Nebenklägerin so behandelt hat, als sei sie schon als Zeugin in der Hauptverhandlung vernommen worden - denn durch die Vorführung der aufgezeichneten Vernehmung in der Hauptverhandlung wurde die Vernehmung der Zeugin ersetzt -, und deshalb für die Stellung eines Beweisantrags auf ergänzende Vernehmung dieselben Grundsätze wie bei einem Antrag auf wiederholte Vernehmung eines in der Hauptverhandlung bereits vernommenen Zeugen gelten (BGHSt 48, 268 ).
  • BGH, 21.06.1995 - 2 StR 67/95

    Beweisantrag - Zeugenanhörung - Gegenüberstellung - Beweisthema -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09
    Vorliegend wurde die Zeugin nämlich zum Beweis neuer Beweistatsachen benannt, zu denen sie bei ihrer richterlichen Vernehmung (im Amtsgericht) am 2.2.2007 auf Grund ihrer zeitlich später erfolgten Äußerungen und Gesten (in der Wohnung) gegenüber der Sachverständigen noch gar nicht gehört werden konnte (vgl. BGH, aaO.; BGH, NStZ-RR 1996, 107 = StV 1995, 566 ).
  • BGH, 07.08.1990 - 1 StR 263/90

    Verweigerung der wiederholten Vernehmung als Verletzung der gerichtlich

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.12.2009 - 3 (9) Ss 182/09
    Die Beweisbehauptung zielte deshalb nicht lediglich auf eine (teilweise) Wiederholung der Vernehmung ab (vgl. BGH, StV 1991, 2 ).
  • BGH, 26.08.2011 - 1 StR 327/11

    Unmittelbarkeitsgrundsatz bei Zeugenaussage (Verwertung von Bild-Ton-Aufnahmen

    Sie hätten zudem - etwa im Hinblick auf das zum Zeitpunkt der ermittlungsrichterlichen Vernehmungen noch nicht vorliegende aussagepsychologische Gutachten über die kindliche Zeugin A. - gemäß § 255a Abs. 2 Satz 2 StPO eine ergänzende Vernehmung der Zeugen beantragen können, um Fragen zu stellen, die bisher noch nicht gestellt werden konnten (vgl. OLG Karlsruhe, StraFo 2010, 71).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht