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   OLG Karlsruhe, 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19   

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OLG Karlsruhe, 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19 (https://dejure.org/2020,999)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19 (https://dejure.org/2020,999)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19 (https://dejure.org/2020,999)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bussgeldsiegen.de

    Notwendiger Inhalt eines Bußgeldbescheids

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 66 Abs 1 Nr 3 OWiG, § 71 OWiG
    Notwendiger Inhalt eines Bußgeldbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LBO BW § 75 ; OWiG § 66 ; OWiG § 71
    Bußgeldbescheid; Umgrenzungsfunktion; Verfahrenshindernis; Zur Unwirksamkeit eines Bußgeldbescheids wegen Nichterfüllung seiner Abgrenzungsfunktion

  • rechtsportal.de

    OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3 ; StPO § 206a ; StPO § 264
    Anforderungen an die Umgrenzungsfunktion eines Bußgeldbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.06.1970 - 5 StR 111/70

    Verfahrensvoraussetztung - Gerichtliches Bußgeldverfahren - Bußgeld -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19
    Wie die Anklage oder der Strafbefehl im Strafverfahren beschreibt und begrenzt der Bußgeldbescheid die Tat im Sinne von § 264 StPO und damit den Prozessgegenstand des Bußgeldverfahrens in persönlicher und sachlicher Hinsicht (BGHSt 23, 280; BeckOK OWiG/Hettenbach OWiG § 71 Rn. 6).
  • BGH, 08.10.1970 - 4 StR 190/70

    Bußgeldbescheid

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19
    Erfüllt der Bußgeldbescheid seine Aufgabe nicht, den Tatvorwurf in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen, fehlt es an einer Prozessvoraussetzung, wobei die Frage, ob der Bußgeldbescheid seiner Abgrenzungsfunktion gerecht wird, allein aus dem Bußgeldbescheid ohne Hilfe anderer Erkenntnisquellen, wie etwa des Akteninhalts, zu beantworten ist (BGH, NJW 1970, 2222; OLG Hamm, Beschl. v. 18.11.2015 - 3 Ss Owi 1218/15, BeckRS 2015, 20268).
  • OLG Bamberg, 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15

    Hinreichende Tatbezeichnung im Bußgeldbescheid bei unerlaubter Alkoholabgabe an

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19
    Erfüllt der Bußgeldbescheid seine Aufgabe nicht, den Tatvorwurf in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen, fehlt es an einer Prozessvoraussetzung, wobei die Frage, ob der Bußgeldbescheid seiner Abgrenzungsfunktion gerecht wird, allein aus dem Bußgeldbescheid ohne Hilfe anderer Erkenntnisquellen, wie etwa des Akteninhalts, zu beantworten ist (BGH, NJW 1970, 2222; OLG Hamm, Beschl. v. 18.11.2015 - 3 Ss Owi 1218/15, BeckRS 2015, 20268).
  • OLG Hamm, 13.01.2022 - 5 RBs 278/21

    Anforderungen an Bezeichnung der Tat im Bußgeldverfahren (§ 66 Abs. 1 Nr. 2 OWiG

    Er muss daher auch selbst die für seine Wirksamkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen, d.h. die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausschließen (BGH NJW 1970, 2222; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15 - juris; OLG Hamm a.a.O.; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19 - juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 16.09.2021 - 4 RBs 277/21

    Bußgeldbescheid; Anklageschrift; Konkretisierung; Unwirksamkeit;

    Er muss daher auch selbst die für seine Wirksamkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen, d.h. die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausschließen (BGH NJW 1970, 2222; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15 - juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19 - juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 16.06.2020 - 1 Rb 34 Ss 802/19

    Unwirksamkeit eines abfallrechtlichen Bußgeldbescheides wegen fehlenden Angaben

    Erfüllt der Bußgeldbescheid seine Aufgabe nicht, den Tatvorwurf in persönlicher, sachlicher und rechtlicher Hinsicht von anderen denkbaren Tatvorwürfen abzugrenzen, fehlt es an einer Prozessvoraussetzung, wobei die Frage, ob der Bußgeldbescheid seiner Abgrenzungsfunktion gerecht wird, allein aus dem Bußgeldbescheid ohne Hilfe anderer Erkenntnisquellen, wie etwa des Akteninhalts, zu beantworten ist (Senat, Beschluss vom 23.01.2020, 1 Rb 21 Ss 967/19, abgedruckt bei juris; OLG Hamm, Beschluss vom 18.11.2015 - 3 Ss Owi 1218/15, BeckRS 2015, 20268).
  • OLG Hamm, 24.05.2022 - 5 RBs 152/22

    Bußgeldbescheid; inhaltliche Anforderungen; Abgrenzungsfunktion; Bestimmtheit;

    Er muss daher auch selbst die für seine Wirksamkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen, d.h. die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausschließen (BGH NJW 1970, 2222; OLG Bamberg, Beschl. v. 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15 - juris; OLG Hamm a.a.O.; OLG Hamm, Beschluss v. 13.01.2022 - 5 RBs 278/21; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 23.01.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19 - juris, jew. m.w.N.).
  • AG Schmallenberg, 17.08.2022 - 6 OWi 14/22

    Bußgeldbescheid: Mangelnde Konkretisierung als Verfahrenshindernis

    Er muss daher auch selbst die für seine Wirksamkeit notwendigen Voraussetzungen erfüllen, d. h. die Gefahr einer Verwechslung mit einer möglichen gleichartigen Ordnungswidrigkeit desselben Betroffenen ausschließen (BGH NJW 1970, 2222; OLG Bamberg Beschl. v. 18.11.2015 - 3 Ss OWi 1218/15, juris; OLG Hamm aaO; OLG Karlsruhe Beschl. v. 23.1.2020 - 1 Rb 21 Ss 967/19, juris, jew. mwN).
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