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   OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86   

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https://dejure.org/1986,3297
OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86 (https://dejure.org/1986,3297)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.1986 - 11 W 8/86 (https://dejure.org/1986,3297)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 1986 - 11 W 8/86 (https://dejure.org/1986,3297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stimmrecht in einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Stimmenverteilung in einer Teilungserklärung; Eingriffe in Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümer; Ersetzen von Regelungen aus der Teilungserklärung oder aus Beschlüssen der Wohnungseigentümer; Wirkung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 975
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 28.01.1986 - BReg. 2 Z 4/86

    Bestimmung des Stimmrechts in der Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86
    Insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. hierzu zuletzt: BayObLG NJW-RR 86, 566, BayObLG 84, 50; Weitenauer, 6. Aufl. Anm. 12 zu § 43 WEG und BGHZ 95, 137 - jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Das Bayerische Oberste Landesgericht (NJW-RR 86, 566 - mit weiteren Nachweisen) hat für den hier vorliegenden Fall des Problems der Stimmenmehrheit einzelner Wohnungseigentümer und der Abwendung der Gefahr der "Majorisierung" der übrigen Wohnungseigentümer allerdings entschieden, daß nach einhelliger Ansicht der Obergerichte ein derartiges Stimmenübergewicht nicht dazu führe, daß die Stimmrechtregelung der Teilungserklärung als solche unzulässig und unwirksam sei, sondern vielmehr in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob der Beschluß, den der oder die beherrschenden Wohnungseigentümer durchgesetzt haben, für ungültig zu erklären sei oder nicht.

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.07.1986 - 11 W 8/86
    Insoweit befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (vgl. hierzu zuletzt: BayObLG NJW-RR 86, 566, BayObLG 84, 50; Weitenauer, 6. Aufl. Anm. 12 zu § 43 WEG und BGHZ 95, 137 - jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 20171/08

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Fensteraustausch als

    2 Z 4/86">NJW-RR 1986, 566; OLG Karlsruhe WuM 1988, 325; KG Rpfleger 1978, 24; Jennißen-Elzer, § 24 Rdnr. 11; Harz/Kääb, Fachanwaltskommentar, S. 872; Palandt-Bassenge, BGB, 68. Aufl. WEG § 24 Rdnr. 6; Riecke/Schmid-Riecke, Fachanwaltskommentar § 25 Rdnr. 52; Spielbauer/Then, WEG, § 25 Rdnr. 8; Bärmann/Armbrüster/Merle/Pick/Wenzel, WEG, 10. Aufl., § 25 Rdnr. 27; Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl. § 25 Rdnr. 2).
  • OLG Saarbrücken, 10.10.1997 - 5 W 60/97

    Erfolgsaussichten einer Beschwerde wegen eines Antrags auf Erkennung der

    Eine solche Regelung ist auch dann zulässig, wenn sie dazu führt, daß einer der Wohnungseigentümer allein über die Mehrheit der Stimmen verfügt (dazu beispielsweise: BayObLGZ 1986, 10, 13; OLG Karlsruhe, WuM 1988, 325, 326; OLG Zweibrücken, ZMR 1990, 30, 31; Merle, a.a.O., Rdnr. 29 zu § 25 WEG ; jeweils m.w.N.).

    3 Z 4/86">BayObLGZ 1986, 10, 14; OLG Karlsruhe, WuM 1988, 325, 326 [OLG Karlsruhe 23.07.1986 - 11 W 8/86] ; Merle, a.a.O., Rdnr. 160 zu § 25 WEG ; Lüke, a.a.O., Rdnr. 25 zu § 25 WEG ; und letztlich auch OLG Celle, ZMR 1989, 436, 438 sowie OLG Zweibrücken, ZMR 1990, 30, 32).

  • BayObLG, 13.01.1994 - 2Z BR 130/93

    Zweckbestimmung eines Sondereigentums Festlegung eines Eigentums als

    Er ist einer Änderung durch eine Vereinbarung der Wohnungseigentümer im Sinn des § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG entzogen (a.M. Weitnauer WEG 7. Aufl. § 15 Rn. 15; die zum Beleg angeführte Entscheidung des OLG Braunschweig vom 8.11.1976, DNotZ 1977, 438, betrifft andere Fragen; die ferner angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23.7.1986, NJW-RR 1987, 975, befaßt sich mit der Änderung einer in der Teilungserklärung enthaltenen Stimmrechtsregelung, betrifft also ebenfalls einen anderen Fall).
  • OLG Zweibrücken, 10.07.1989 - 3 W 72/89

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsregelung nach dem Wertprinzip

    Das gilt auch für die von den Antragsgegnern in erster Instanz vorgelegten Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. Juli und vom 15. Dezember 1986 (11 W 8/86 und 71/86).
  • OLG Hamm, 30.05.1996 - 15 W 412/95

    Verteilung der Kosten und Lasten, insbesondere hinsichtlich der Versicherungen,

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  • OLG Karlsruhe, 02.12.1998 - 11 Wx 95/97

    Anspruch auf Änderung der Zuteilung von Sondernutzungsrechten an

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  • OLG Karlsruhe, 23.01.1987 - 11 W 133/86

    Erstreckung der dinglichen Sondernutzungsrechte bei dem Gebrauch von

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Die Justiz 83, 412; zuletzt Senatsentscheidung vom 23.07.1986 - 11 W 8/86 -) sind dem Richter ändernde Eingriffe in Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümer nur unter den Voraussetzungen gestattet, unter denen die Rechtsprechung Eingriffe in Verträge zuläßt.
  • OLG Celle, 27.06.1989 - 4 W 79/89

    Rechtsmissbrauch durch Stimmrechtshäufung; Gültigkeit eines

    Ein derartiges Stimmenübergewicht führt zwar nicht dazu, daß die betreffende Stimmrechtsregelung in der Teilungserklärung als solche unzulässig und unwirksam ist (BayObLG NJW-RR 1986, 566; OLG Karlsruhe WuM 1988, 325, 326) [OLG Karlsruhe 23.07.1986 - 11 W 8/86] .
  • OLG Frankfurt, 14.06.1988 - 20 W 179/88

    Unterlassen der Durchführung einer notwendigen Verhandlung in einem

    Auch wenn der Parkplatz P 1 danach im uneingeschränkten gemeinschaftlichen Eigentum aller Miteigentümer steht, ist damit ein Anspruch des Antragstellers auf eine Änderung der Rechtslage (Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung und Wahrung der geänderten Teilungserklärung im Grundbuch) nicht ausgeschlossen, wenn eine Zustimmungsverweigerung treuwidrig (§ 242 BGB) wäre (Palandt-Bassenge, BGB, 47. Aufl., § 15 WEG Anm. 2 a; OLG Karlsruhe NJW-RR 87, 975; BayObLG NJW-RR 87, 714).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.1986 - 11 W 71/86

    Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentumsanlage; Stimmrechtsverteilung in einer

    Mit den Problemen der Wohnungseigentümergemeinschaft in Zusammenhang mit dieser Stimmrechtsverteilung hat sich der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 23.7.1986 - 11 W 8/86 -, auf die Bezug genommen wird, grundsätzlich auseinandergesetzt.
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