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OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96, 3 Ws 262/96 |
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OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.1996 - 3 Ws 261/96, 3 Ws 262/96 (https://dejure.org/1996,12814)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 1996 - 3 Ws 261/96, 3 Ws 262/96 (https://dejure.org/1996,12814)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 112 Abs. 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 07.05.1996 - 2 StO 1/96
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96
Diese allgemeine Haftvoraussetzung ist durch die bisherigen Ergebnisse der Hauptverhandlung, d.h. der noch im Anfangsstadium befindlichen Beweisaufnahme ersichtlich nicht relativiert worden, auch nicht aus Gesichtspunkten, die Verteidigung des Angeklagten P. mit der Entscheidung des OLG Hamburg vom 07.05.1996 (StV 1996, 437 ) aufzuzeigen sucht. - BVerfG, 12.12.1973 - 2 BvR 558/73
Untersuchungshaft
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96
Der Senat ist sich auch des Verfassungsgebotes bewußt, daß der Freiheitsanspruch eines noch nicht verurteilten Angeklagten den vom Standpunkt der Strafverfolgung aus erforderlichen und zweckmäßigen Freiheitsbeschränkungen stets als Korrektiv entgegenzuhalten ist, und vor allem, daß sich dessen Gewicht gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse mit zunehmender Dauer des Untersuchungshaftvollzuges vergrößert (ständige Rechtsprechung des BVerfG, vgl. nur BVerfGE 36, 264 ff.). - BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.1996 - 3 Ws 261/96
Hinzu kommt: Die Strafkammer hat nicht hinreichend bedacht, daß die Untersuchungshaft nicht nur die Durchführung der Hauptverhandlung gewährleisten, sondern auch den Antritt/die Vollstreckung der ggf. erkannten, u.U. zu verbüßenden Freiheitsstrafe sicherstellen soll (BVerfGE 32, 87, 93).