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   OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 U 16/04   

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https://dejure.org/2005,17484
OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 U 16/04 (https://dejure.org/2005,17484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.09.2005 - 15 U 16/04 (https://dejure.org/2005,17484)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. September 2005 - 15 U 16/04 (https://dejure.org/2005,17484)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Arbeitnehmerüberlassung: Formnichtigkeit der gewerbsmäßigen Überlassung eines Fahrers an ein Transportunternehmen; keine Haftung des Verleihers bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen ungeeigneten Fahrer im Fall eines nichtigen Überlassungsvertrages

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formrichtigkeit der gewerbsmäßigen Überlassung eines Fahrers an ein Transportunternehmen; Haftung des Verleihers bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch einen ungeeigneten Fahrer im Fall eines nichtigen Überlassungsvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die gewerbsmäßige Überlassung eines Fahrers an eien Transportunternehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1961 - II ZR 219/58

    Verkauf eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 U 16/04
    An eine Haftung des Beklagten Ziff. 1 wäre daher dann zu denken, wenn der Beklagte Ziff. 1 den Inhaber der VN über das Vorhandensein einer Erlaubnis arglistig getäuscht und gleichzeitig arglistig von der Einhaltung der Schriftform bei Abschluss des Vertrages abgehalten hätte (vgl. zu diesen Gesichtspunkten Schüren, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, 1994, § 9 AÜG Rn. 48; vgl. im Übrigen auch allgemein zum Gesichtspunkt der Arglist in ähnlichen Fällen BGHZ 35, 272, 277).
  • OLG Düsseldorf, 07.11.1997 - 22 U 66/97

    Baggerführer als Verrichtungsgehilfe des Bauunternehmers

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 U 16/04
    Eine andere Bewertung - Leiharbeitnehmer als Verrichtungsgehilfe des Verleihers - käme nur dann in Betracht, wenn während der Arbeitstätigkeit eine Weisungszuständigkeit des Verleihers bestehen bleiben würde (Schüren, a.a.O., Rn. 449; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 382).
  • RG, 23.03.1921 - VI 543/20

    Schadensersatzpflicht aus Gewerbebetrieb

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.09.2005 - 15 U 16/04
    Entscheidend hierfür ist der Umstand, dass der gewerbliche Frachtführer kraft seines Berufes verpflichtet ist, fremdes Eigentum, das im Rahmen seines Gewerbes in seine Obhut gelangt, sorgsam zu behandeln (vgl. ausführlich RGZ 102, 38, 42 f.; Koller, Transportrecht, 5. Aufl. 2004, § 407 HGB Rn. 43).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2014 - 22 U 39/13

    Ausführung von Stundenlohnarbeiten oder illegale Arbeitnehmerüberlassung?

    Eine Heilung des formunwirksamen Überlassungsvertrages durch Vertragsdurchführung ist nicht möglich, weil der Gesetzgeber im Gegensatz zu anderen Formvorschriften (etwa §§ 311b Abs. 1 S. 2, 518 Abs. 2, 766 S. 3 BGB) in § 12 AÜG hierüber keine ausdrückliche Bestimmung geschaffen hat und auch keine Heilungsvorschrift entsprechend anwendbar ist (vgl. Wank in Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht, 13. Aufl., § 12 AÜG RdNr. 3; Thüsing in Thüsing, AÜG, 3. Aufl., § 12; RdNr. 5; jeweils m.w.N.; so auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2005 - 15 U 16/04 -, juris, dort RdNr. 36).

    Zum anderen kommt eine Anwendung von § 242 BGB in derartigen Fällen nur dann in Betracht, wenn eine Berücksichtigung des Formmangels zu einem untragbaren Ergebnis führen würde (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2005 - 15 U 16/04 -, juris, dort RdNr. 36).

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