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   OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95   

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https://dejure.org/1995,4650
OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95 (https://dejure.org/1995,4650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.10.1995 - 3 Ws 120/95 (https://dejure.org/1995,4650)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Oktober 1995 - 3 Ws 120/95 (https://dejure.org/1995,4650)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gewissensfreiheit.de (Leitsatz)

    Schöffenpflicht - Verweigerung aus Gewissensgründen - Ordnungsmaßnahmen

  • taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.02.1995)

    Ein einfaches Nein mit Folgen

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 606
  • MDR 1996, 192
  • JR 1996, 127
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • LG Mannheim, 22.06.1994 - 5 KLs 2/92

    Günter Deckert

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Hingewiesen wurde die Schöffin darauf, daß "ihre insbesondere auch von weiten Teilen der Medien geteilte Unzufriedenheit mit dem sogenannten Deckert-Urteil der Strafkammer und mit dem Verhalten des Urteilsverfassers und beisitzenden Richters RLG ... nicht ausreicht, rechtlich einen zureichenden Grund abzugeben, der es ihr ausnahmsweise gestatten würde, die Dienstleistung als Schöffin als unzumutbar i.S.d. § 54 Abs. 1 Satz 2 GVG erscheinen zu lassen".
  • BVerfG, 03.12.1975 - 2 BvL 7/74

    Besetzung der Richterbank

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Das verfassungsrechtliche Gebot, daß niemand seinem gesetzlichen Richter entzogen werden darf (Art. 101 Abs. 1 GG ), will unbefugte Eingriffe in die Rechtspflege verhindern (BVerfGE 40, 356, 360).
  • BGH, 21.02.1978 - 1 StR 624/77

    Darlegung von Zweifeln an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Der Hinweis der Verteidigung auf Notstands- oder notstandsähnliche Situationen eines Schöffen, wie sie den Entscheidungen des BGH in St 27, 344 = MDR 1978, 418 und in MDR 1978, 626 zugrundeliegen, geht fehl.
  • BGH, 21.06.1978 - 3 StR 81/78

    Strafbarkeit wegen Unterstützung einer kriminellen Vereinigung - Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Die Bestimmung des § 54 Abs. 1 GVG ist eng auszulegen in Anbetracht der Bedeutung und des Gewichtes des Schöffenamtes zum einen und wegen des Anspruchs eines jeden Angeklagten auf den gesetzlichen Richter zum anderen (BGHSt 28, 61, 66).
  • OLG Frankfurt, 03.06.1992 - 2 Ws 64/92

    Erklärung des Schöffen; Nichtteilnahme an weiteren Sitzungen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Die Behauptung eines Schöffen, sein Gewissen verbiete ihm eine Tätigkeit als Schöffe, berechtigt nicht, von Ordnungsmaßnahmen abzusehen (vgl. auch KG JR 1966, 188; bei Nüse in DRiZ 1968, 85, 87; OLG Frankfurt NJW 1992, 3183 ).
  • OLG Koblenz, 13.01.1988 - 1 Ws 709/87

    Vorzeitiges Weggehen eines Sachverständigen vor der endgültigen Entlassung als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Der Senat erachtet es nach alledem für angemessen, daß unter den gegebenen besonderen Umständen des vorliegenden Falles in entsprechender Anwendung der Bestimmung des § 153 StPO von der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ausnahmsweise abgesehen wird (vgl. hierzu im Falle von Ordnungsmitteln nach § 51 StPO - Ungehorsam eines Zeugen - OLG Hamm VRS 41, 283; OLG Koblenz MDR 1979, 424 = VRS 56, 463; NStZ 1988, 192 ; OLG Düsseldorf JMBlNW 1990, 58; VRS 84, 227 ; KG JR 1995, 174 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 51 Rdnr. 17).
  • KG, 21.07.1965 - 4 Ws 66/65
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Die Behauptung eines Schöffen, sein Gewissen verbiete ihm eine Tätigkeit als Schöffe, berechtigt nicht, von Ordnungsmaßnahmen abzusehen (vgl. auch KG JR 1966, 188; bei Nüse in DRiZ 1968, 85, 87; OLG Frankfurt NJW 1992, 3183 ).
  • KG, 07.07.1994 - 5 Ws 213/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Der Senat erachtet es nach alledem für angemessen, daß unter den gegebenen besonderen Umständen des vorliegenden Falles in entsprechender Anwendung der Bestimmung des § 153 StPO von der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ausnahmsweise abgesehen wird (vgl. hierzu im Falle von Ordnungsmitteln nach § 51 StPO - Ungehorsam eines Zeugen - OLG Hamm VRS 41, 283; OLG Koblenz MDR 1979, 424 = VRS 56, 463; NStZ 1988, 192 ; OLG Düsseldorf JMBlNW 1990, 58; VRS 84, 227 ; KG JR 1995, 174 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 51 Rdnr. 17).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.1992 - 1 Ws 940/92
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.10.1995 - 3 Ws 120/95
    Der Senat erachtet es nach alledem für angemessen, daß unter den gegebenen besonderen Umständen des vorliegenden Falles in entsprechender Anwendung der Bestimmung des § 153 StPO von der Festsetzung eines Ordnungsgeldes ausnahmsweise abgesehen wird (vgl. hierzu im Falle von Ordnungsmitteln nach § 51 StPO - Ungehorsam eines Zeugen - OLG Hamm VRS 41, 283; OLG Koblenz MDR 1979, 424 = VRS 56, 463; NStZ 1988, 192 ; OLG Düsseldorf JMBlNW 1990, 58; VRS 84, 227 ; KG JR 1995, 174 ; Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 42. Aufl. § 51 Rdnr. 17).
  • KG, 24.10.2001 - 3 Ws 525/01

    Auslegung eines Kostenfestsetzungsantrags bei unterlassener Auslagenentscheidung

    Der Kostenfestsetzungsantrag ist nach § 300 StPO zugleich als sofortige Beschwerde (§ 464 Abs. 3 StPO ) gegen die Unterlassung der gebotenen Auslagenentscheidung in dem Urteil vom 31. August 2001 zu behandeln; denn das Festsetzungsbegehren kann nur Erfolg haben, wenn zuvor dem Grunde nach festgestellt ist, wer die notwendigen Auslagen zu tragen hat (vgl. KG, Beschluß vom 10. Mai 1995 - 3 Ws 120/95).
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