Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Sachverständigengutachten bei Fortdauer der Sicherungsverwahrung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 67d Abs 3 StGB, § 67e StGB, § 463 Abs 3 S 4 StPO
Maßregelvollstreckung: Sachverständigengutachten bei Entscheidung über die Fortdauer der Sicherungsverwahrung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 02.10.2015 - 12 StVK 533/15
- OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2016, 61
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (BVerfGE 58, 208, 222) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297, 307; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.9.2010 - 2 BvR 1081/10 -, juris).Für deren tatsächliche Grundlagen gilt von Verfassungswegen das Gebot effektiver Sachaufklärung (BVerfGE 70, 297, 309).
Darüber hinaus fordert es vom Richter, dass er sich um eine möglichst breite Tatsachenbasis bemüht und sich so ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfGE 70, 297, 310 f.; BVerfG NJW 2009, 1941, 1942; BVerfGK 19, 137).
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Neben einer gesetzlichen Grundlage fordert die freiheitssichernde Funktion des Art. 2 Abs. 2 GG und der Grundsatz des fairen, rechtsstaatlichen Verfahrens ein Mindestmaß an zuverlässiger Wahrheitserforschung (BVerfGE 57, 250, 275). - BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80
Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (BVerfGE 58, 208, 222) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297, 307; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.9.2010 - 2 BvR 1081/10 -, juris).
- OLG Karlsruhe, 25.11.2005 - 2 Ws 76/05
Erledigung einer 10 Jahre übersteigenden Sicherungsverwahrung: Anforderungen an …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Auch wenn es bei Probanden mit Persönlichkeitsstörungen regelmäßig naheliegen wird, einen Arzt mit psychiatrischer Ausbildung und Erfahrung zur Gutachtenerstattung heranzuziehen (Senat NStZ-RR 2006, 93), ist es letztlich eine Frage des Einzelfalls, ob ein Sachverständiger über die für eine qualifizierte Beurteilung notwendige Ausbildung und hinreichende Erfahrung verfügt (BVerfG StV 2006, 426; LG Marburg StraFo 2015, 429). - OLG Karlsruhe, 11.06.1999 - 3 Ws 123/99
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Sie wird im Rahmen der Ausübung ihres Ermessens je nach den Umständen des Einzelfalls gegebenenfalls auch berücksichtigen können und müssen, innerhalb welcher Frist ein Gutachten erstellt werden kann (OLG Karlsruhe NStZ-RR 2000, 125, 126). - BVerfG, 30.04.2009 - 2 BvR 2009/08
Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung der Aussetzung des Restes einer …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Darüber hinaus fordert es vom Richter, dass er sich um eine möglichst breite Tatsachenbasis bemüht und sich so ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfGE 70, 297, 310 f.; BVerfG NJW 2009, 1941, 1942; BVerfGK 19, 137). - OLG Karlsruhe, 31.08.2009 - 2 Ws 309/09
Anforderungen an die Begründung der Entscheidung über die Fortdauer der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten einen ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (Senat, Die Justiz 2011, 10, 11; Beschluss vom 19.1.2012 - 2 Ws 13/12). - BVerfG, 28.09.2010 - 2 BvR 1081/10
Grundsatz bestmöglicher Sachverhaltsaufklärung (Geltung auch in Verfahren, die …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens ist, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen (BVerfGE 58, 208, 222) und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (BVerfGE 70, 297, 307; BVerfG, Kammerbeschluss vom 28.9.2010 - 2 BvR 1081/10 -, juris). - OLG Hamburg, 16.01.2012 - 2 Ws 13/12
Strafverfahren: Ungehorsamshaft bei wahrscheinlicher Möglichkeit zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten einen ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (Senat, Die Justiz 2011, 10, 11; Beschluss vom 19.1.2012 - 2 Ws 13/12). - BVerfG, 18.10.2011 - 2 BvR 259/11
Anforderungen an richterliche Sachaufklärung bei Entscheidungen in Haftsachen, …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.11.2015 - 2 Ws 502/15
Darüber hinaus fordert es vom Richter, dass er sich um eine möglichst breite Tatsachenbasis bemüht und sich so ein möglichst umfassendes Bild über die zu beurteilende Person verschafft (BVerfGE 70, 297, 310 f.; BVerfG NJW 2009, 1941, 1942; BVerfGK 19, 137).
- OLG Hamm, 21.08.2018 - 3 Ws 312/18
Erledigung; Aussetzung; Unterbringung; Sicherungsverwahrung; Auswahl; …
Der Senat teilt insbesondere nicht die vom Oberlandesgericht Karlsruhe (Beschluss vom 23. November 2015, 2 Ws 502/15, juris) vertretene Ansicht, die Aufklärungspflicht gebiete es "in der Regel" der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen.Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten ein ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. November 2015, 2 Ws 502/15, BeckRS 2015, 19589).".
- OLG Hamm, 22.02.2018 - 3 Ws 41/18
Erledigung; Unterbringung; psychiatrisches Krankenhaus; bestmögliche …
Ohne dass es aus den vorgenannten Gründen bei der hier zu treffenden Entscheidung noch darauf ankommt, bemerkt der Senat zu der vom Beschwerdeführer unter Verweis auf die Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 23. November 2015 (Az.: 2 Ws 502/15) in diesem Zusammenhang vertretenen Auffassung, die Kammer hätte einen von ihm gewählten Sachverständigen beauftragen müssen, Folgendes:.Erklärt der Untergebrachte, er werde sich von dem von der Strafvollstreckungskammer ausgewählten Sachverständigen nicht explorieren lassen und erklärt er zugleich seine Bereitschaft, sich von einem anderen - anerkannten - Sachverständigen explorieren zu lassen, so wird die Aufklärungspflicht es in der Regel gebieten, der Anregung des Untergebrachten zu folgen und den von ihm vorgeschlagenen Sachverständigen zu wählen, weil das auf der Grundlage einer ausführlichen Exploration gewonnene Sachverständigengutachten einen ungleich größeren Aufklärungsgewinn als das nach Aktenlage erstellte Gutachten verspricht (vgl. OLG Karlsruhe Beschl. v. 23.11.2015 - 2 Ws 502/15, BeckRS 2015, 19589, beck-online).
- OLG Hamm, 15.03.2017 - 3 Ws 511/17
Fortdauer der Sicherungsverwahrung nach mehr als 10 Jahren nur bei negativer …
aa) Der Senat stimmt mit den Ausführungen in dem zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 23. November 2015 (2 Ws 502/15, juris) zur Auswahl eines Sachverständigen jedenfalls in dieser Allgemeinheit nicht überein (Senat, Beschluss vom 22. Februar 2018 - III-3 Ws 41/18). - OLG Karlsruhe, 24.11.2017 - 2 Ws 333/17
Maßregelvollstreckung: Sachverständigenauswahl bei Entscheidung hinsichtlich der …
In erster Linie wird die Auswahl des Sachverständigen allerdings unter Berücksichtigung des Erfordernisses, eine möglichst umfassende Aufklärung zu gewährleisten, zu erfolgen haben (Senat, Beschluss vom 23.11.2015 - 2 Ws 502/15 - juris).