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   OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSCh   

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https://dejure.org/2003,12931
OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSCh (https://dejure.org/2003,12931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSCh (https://dejure.org/2003,12931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 23 U 6/02 BSCh (https://dejure.org/2003,12931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Schifffahrtsbehörde bei Kollision in gekennzeichneter Gefahrenlage in der Flachwasserzone; Öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Rechtscharakter einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer öffentlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839; ; GG Art 34; ; BodenseeSchiffO Art. 5.01 Anlage B E.7

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Flachwasserzone des Bodensees ; Kennzeichnung zweier Seeauslassleitungen mit dem entsprechenden Schifffahrts-Hinweiszeichen in größeren Abständen; Ausreichende Kennzeichnung durch Boje; Schadensersatzanspruch wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1582
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96

    Grundberührung eines Schiffs bei Einfahrt in Schleuse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Er hat dafür zu sorgen, dass sich die Anlage im verkehrssicheren Zustand befindet und er haftet für Schäden, die einem Benutzer der Anlage aus deren ordnungswidriger Beschaffenheit entstehen, wenn er es aus Mangel an der von ihm im Verkehr zu beachtenden Sorgfalt verabsäumt hat, die Gefahrenquelle zu beheben, für die Zeit bis zu ihrer Beseitigung den Verkehr warnend auf die Gefahrenquelle hinzuweisen und gegebenenfalls den Gefahrenbereich zu sperren (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil v. 15.04.1997 - U 5/96 BSch - = VersR 1999, 212 m.w.N.).

    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).

  • OLG Karlsruhe, 10.09.2001 - U 3/00

    Schadensersatzansprüche des Versicherers eines Binnenschiffes aus abgetretenem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Während der für eine Bundeswasserstraße Verkehrssicherungspflichtige den der Schifffahrt zur Verfügung gestellte Verkehrsweg zu sichern hat und insbesondere dafür sorgen muss, dass dieser für die zugelassene Schifffahrt die erforderliche Tiefe und Breite besitzt, frei von Hindernissen und soweit erforderlich genügend gekennzeichnet ist, wobei die Fahrrinnengrenze richtig und genau bezeichnet werden muss (vgl. Senat, Urt. vom. 10.09.2001 - U 3/00 BSch = NZV 2002, 326 = ZfB 2002 (H6), 61, = VRS Bd. 102, 182), handelt es sich im vorliegenden Sachverhalt lediglich um einen Flachwasserbereich des Bodensees, für den keine vergleichbaren strengen Verkehrssicherungspflichten bestehen.
  • BayObLG, 04.08.1993 - 5St RR 80/93

    "Sie lügen nach Aktenlage unverschämt" - § 24 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Haben Hauptpartei und ihr Streithelfer jeweils Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1993, 2948).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94

    Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).
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